Damit auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen oder auf andere Weise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unabhängig wohnen und leben können...
Unabhängigkeit in allen Lebenslagen durch gute Planung
Dienstag, 28.01.2020
..., ist kaum etwas so wichtig wie ein barrierefreies Bad. Die DIN 18040 regelt, wie ein solches Bad auszusehen hat. Ausreichende Bewegungsflächen, passende Sanitärobjekte und vor allem eine bodengleiche Dusche gehören dazu.
Eine besondere Herausforderung bei der bodengleichen und barrierefreien Dusche stellt die Gefälleplanung dar, denn der Neigungswinkel der Duschfläche muss einerseits groß genug für eine reibungslose Entwässerung sein. Andererseits muss die Sicherheit der Nutzer stets mitgedacht werden. Dennoch: Mit der richtigen Technik wird jedes Bad barrierefrei. Das Dallmer-Praxisbeispiel zeigt, wie die Duschrinne „CeraWall Individual“ und das Ablaufgehäuse „DallFlex Plan“ aus einem alten Siebzigerjahre-Schlauchbad ein rollstuhlgerechtes Bad zum Wohlfühlen machen.
Barrierefreies Bauen mit DIN 18040
In Deutschland rückt das Prinzip „barrierefreies Bauen“ zunehmend in den Fokus: 2017 lebten hier etwa 2,5 Millionen bewegungseingeschränkte Senioren und ihre Zahl wird in Zukunft steigen. Entsprechend wächst der Bedarf an barrierefreien Wohnungen. Experten schätzen, dass bis zum Jahr 2030 etwa 2,9 Millionen barrierefreie Wohnungen gebraucht werden.
Damit eine Wohnung als barrierefrei gilt, muss sie spezifische Kriterien erfüllen. Vor allem ein gut geplantes Bad bedeutet einen Gewinn an Lebensqualität, denn wenn Dusche und Toilette selbstständig genutzt werden können, leistet dies einen unschätzbaren Beitrag zur Wahrung der Intimsphäre und Unabhängigkeit. Welche Anforderungen barrierefreie Wohnungen im Allgemeinen und barrierefreie Bäder im Besonderen erfüllen müssen, regelt die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“. Die Norm differenziert dabei u. a. zwischen öffentlichen Gebäuden und zwischen privaten Wohnungen. Für die Badplanung sind vor allem die Maße der Sanitärobjekte und der Bewegungsflächen ausschlaggebend. Die DIN 18040 legt hierfür Standards fest, die in einem barrierefreien oder – bei strengeren Vorgaben – in einem rollstuhlgerechten Bad eingehalten werden müssen.
Bewegungsflächen und Abstände
Damit ein Bad barrierefrei ist, muss es vor allem genug Platz bieten. Gerade Rollstuhlfahrer benötigen ausreichende Bewegungsflächen zum rangieren. Ein großzügiges Raumangebot erhöht den Komfort und verringert die Verletzungsgefahr. In einem barrierefreien Bad müssen mindestens 120 x 120 cm Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, Badewanne oder in der Dusche zur Verfügung stehen (die Flächen dürfen sich überschneiden), die Durchgangsbreite der Tür sollte mindestens 80 cm betragen. Damit ein Raum als rollstuhlgerecht gilt, müssen Maße von 150 x 150 cm als Bewegungsfläche bzw. 90 cm als Durchgangsbreite der Tür eingehalten werden. Außerdem sollten Planer die verschiedenen Sanitärobjekte im richtigen Abstand zueinander beziehungsweise zur Wand positionieren.
Mehr Komfort mit bodengleichen Duschen
Besonders praktisch sind bodengleiche Duschen. Hier müssen keinerlei Hürden überwunden werden und die Duschfläche lässt sich mit dem Rollator oder Rollstuhl befahren. Damit eine bodengleiche Dusche aber auch als barrierefrei gilt, muss sie einige zusätzliche Kriterien erfüllen:
-
Boden: rutschhemmender Belag,
-
Schnittstelle von Boden und Duschfläche: bodenbündig, möglichst ohne aufstehende Kanten,
-
Wandkonstruktion: stabil genug, damit bei Bedarf mit Duschsitzen oder Haltegriffen nachgerüstet werden kann,
-
Armaturen: Einhebelmischer oder berührungslose Armaturen lassen sich leicht bedienen. Hebel zeigen nach unten, so dass sich niemand daran verletzt. Berührungslose Armaturen verfügen über eine Temperaturbegrenzung, um Verbrühungen zu verhindern. In rollstuhlgerechten Duschen sollten Armaturen 85 cm über dem Duschboden angebracht werden.
Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Dann stellen Sie der Redaktion hier Ihre Fachfrage!