Schlussbemerkung
Nach der Abnahme ist der Betreiber für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasser-Installation verantwortlich, der oftmals jedoch nicht mit den anlagenspezifischen Details vertraut sein kann. Umso bedeutsamer ist eine Übergabe der vollständigen Dokumentation zu Wartungs- und Instandhaltungspflichten sowie spezifischen Eigenschaften und Hinweisen zur jeweiligen Trinkwasser-Installation. Im Dialog mit dem Betreiber lässt sich zudem zielgerichtet danach suchen, in welchen Teilen der Anlage eine Stagnation des Trinkwassers von mehr als 72 Stunden auftritt. Eine Hygienespülung kann die unzulässige Erwärmung des Kaltwassers bzw. eine Stagnation in der Kalt- und Warmwasser-Installation verhindern. Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Wartung, wie dies durch die DIN EN 806 Teil 5 vorgegeben ist, ist fester Bestandteil der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Durch eine gesamtheitliche Betrachtung der Trinkwasser-Installation wird deutlich, dass die hohe Trinkwasserqualität mit der Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erhalten werden kann.Auf welchen Grundregeln eine Trinkwasser-Installation aufgebaut werden kann, damit im gesamten Gebäude Trinkwasser in hoher Güte zur Verfügung steht, hat Geberit in der Kompetenzbroschüre „Trinkwasserhygiene“ zusammengestellt. Die Broschüre ist online oder als Printausgabe erhältlich.