Es gibt keine formalen Vorschriften, doch ist für jeden Raum mit sanitären Einrichtungen ein Raumbuch zu erstellen, das unter anderem folgende Angaben enthalten sollte:
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Allgemeine Informationen (z. B. Raumbezeichnung, Geometrie, Lage, Temperatur und Nutzungsbe-schreibung),
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Entnahmestellen (z. B. Anzahl, Nutzungshäufigkeit, hydraulische Kennwerte, Ausstoßzeiten, Armaturenabsicherung),
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Installation (z. B. Material, Leitungsführung, Trinkwassererwärmer, Zirkulation),
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Angaben zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs (z. B. Intervall, Umsetzung der Vorgaben),
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Angaben zu Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Inspektions- und Wartungsintervalle nach DIN EN 806-5),
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Angaben zu Probenahmestellen, Verbrühschutz und weitere Hinweise (Abbildung 7).
In der Geberit-Kompetenzbroschüre "Trinkwasserhygiene" sind im Kapitel „Planung“ Beispiele dargestellt, wie sich ein Raumbuch gestalten lässt.
Kurzfristige Nutzungsänderung überbrücken
Damit keine unzulässige Stagnation entsteht, wenn Räume mit sanitären Einrichtungen temporär nicht mehr oder anderweitig genutzt werden, lässt sich gemeinsam mit dem Betreiber des Gebäudes eine Übergangslösung treffen. Bei endständigen Leitungen, die nicht sofort zurückgebaut werden können oder die temporär nicht in Benutzung sind, kann die Geberit Hygienespülung Rapid für einen regelmäßigen und sicheren Wasseraustausch sorgen. Ein typisches Beispiel ist die Stichleitung zu einem Waschmaschinenanschluss eines Hauswirtschaftsraumes im Keller, der nicht genutzt wird, weil die Waschmaschine in die Wohnung integriert werden konnte. Auch die Zuleitung für einen Gartenwasseranschluss wird in der Regel im Winter weder genutzt noch abgesperrt und entleert, sodass über Monate Stagnation eintritt. Auch dann kann die Geberit Hygienespülung Rapid den Wasseraustausch sicherstellen (Abbildung 8).
Hygienespülung auch im Neubau
In einem neu errichteten Wohn- oder Gewerbekomplex können Trinkwasser-Installationen in verschiedenen Bauabschnitten entstehen und durch Teilabnahme in Betrieb genommen werden. Bis zum endgültigen bestimmungsgemäßen Betrieb der gesamten Trinkwasser-Installation kann einige Zeit verstreichen, da zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus nicht alle Wohnungen sofort vermietet oder verkauft werden konnten. Deshalb gilt es bereits bei der Planung zu prüfen, in welchen Teilen der Trinkwasser-Installation Risiken für die Beeinträchtigung der Trinkwassergüte zu erwarten sind und welche Bereiche der Leitungsanlage auf Stagnation sowie kritische Temperaturen zu überwachen sind.
Automatische Spülung hat sich etabliert
Die Notwendigkeit einer Hygienespülung hinsichtlich der Temperaturen besteht fast ausschließlich für das kalte Trinkwassernetz. Sofern die Warmwasserversorgung mit Zirkulation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben wird, sind bereits anlagentechnische Maßnahmen zum Schutz vor Legionellen getroffen. Doch um Stagnationen entgegenzuwirken, ist eine Hygienespülung für Kalt- und Warmwasser notwendig (Abbildung 9). Der Anschluss der Hygienespülung an das Entwässerungssystem kann wie ein gewöhnlicher Objektanschluss erfolgen. Bei der Installation innerhalb der Etage ist es sinnvoll, die Hygienespülung über eine separate Anschlussleitung an die Fallleitung anzubinden. In den letzten Jahren hat sich die Hygienespülung mit Erfolg weiterentwickelt und ist sowohl bei der Neuerrichtung als auch bei der Modernisierung von Trinkwasser-Installationen zum festen Bestandteil geworden. Dafür sorgen viele verantwortliche Personen, die sich mit Betrieb und Instandhaltung haustechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden wie Hotels, Krankenhäusern sowie Pflege- und Seniorenheimen auseinandersetzen. Auch in Sportstätten, Bürokomplexen sowie im Wohnungsbau kann eine Hygienespülung die entscheidende Lösung sein, damit die Trinkwasserqualität erhalten werden kann.