Thermisch arbeitende Zirkulationsventile halten analog zu Heizkörperthermostaten nicht ewig. Deren Temperaturdehnstoffelemente unterliegen dem Verschleiß, so dass die Funktionskontrolle der Zirkulationsventile gleichfalls in die Inspektion und Wartung einzubeziehen ist. Nicht umsonst bieten diese Ventile i.d.R. optional Temperaturmessung, Strangentleerung sowie eine Absperrmöglichkeit zur Verteilung hin, um das Dehnstoffoberteil wechseln zu können.
Auch alle Absperrarmaturen sollten regelmäßig bewegt werden, damit sie sich im Notfall schnell schließen lassen. Als wartungsarm oder wartungsfrei gekennzeichnete Ventile bieten da Vorteile.
Gefährdungsanalysen sanitärer Anlagen
Aufgrund der Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind deutschlandweit „Sachverständige“ unterwegs, die teilweise nach Befund vom Betreiber gerufen, eine „Gefährdungsanalyse“ für die sanitäre Anlage machen sollen. Was dabei herauskommt, ist unmittelbar von der Qualifikation des Sachverständigen abhängig.
Als Grundvoraussetzung gilt für „Sachverständige“ eine aktuelle und mit abschließendem Test bestandene A-Schulung nach VDI 6023. Spätestens nach fünf Jahren oder nach Erscheinen einer neuen Fassung sollte ein Auffrischkurs für die VDI 6023 besucht werden. Darüber hinaus muss der Sachverständige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Die genauen Voraussetzungen sind im VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 definiert, das derzeit als Entwurf vorliegt. Herangehensweisen, Aufbau und Bestandteile von Gefährdungsanalysen werden gleichfalls in VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 genormt.
Neben der Temperaturhaltung in zirkulierenden Warmwassernetzen sind wegen ungewollter Erwärmung auch regelmäßig die Temperaturen im Kaltwassernetz zu untersuchen. Bei Installationen mit hohen Hygieneanforderungen ist es darum sinnvoll, auch im Kaltwassernetz an repräsentativen Stellen Temperaturmessungen anzuordnen.
Ausstattung von Sanitärräumen
Die vorhandene Normenreihe VDI 6000 „Ausstattung von und mit Sanitärräumen“ befindet sich derzeit in Überarbeitung. Ziel ist unter anderem ein allgemeiner Teil, in dem alle gemeinsamen Abschnitte aus den Nutzungsspezifischen Blättern zusammengefasst werden, um Wiederholungen zu vermeiden.
Für Arbeitsstätten ist die Anzahl der Sanitärobjekte in der zwischenzeitlich neu erlassenen ASR 4.1 bezogen auf männliche oder weibliche Beschäftigte enthalten. Das steht allerdings im Gegensatz zu der Gleichstellungsforderung, dass in aller Regel ein Arbeitsplatz nicht als reiner Frauen- oder Männerarbeitsplatz definiert werden kann. Damit ist diese Aufteilung zum Zeitraum der Sanitärplanung nicht genau bekannt. Beim VDI 6000 Blatt für Arbeitsstätten ist als Konsequenz geplant, Empfehlungen zu einer sinnvollen fiktiven Aufteilung der Mitarbeiterzahl nach männlich und weiblich zu geben, um dem Objektplaner Anhaltspunkte für die Anzahl der Sanitärobjekte zu bieten.
Bei einer bekannt stark wechselnden Anzahl weiblicher/männlicher Nutzer (gelegentlich in Versammlungsstätten) wird eine Möglichkeit zur je nach Veranstaltung bedarfsweisen Umetikettierung von WC-Räumen diskutiert.
Für Wohnungen ist unter anderem geplant, platzsparende Objektanordnungen mit Waschmaschinen in die Norm aufzunehmen. Beim Bauen im Bestand sollen in schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zudem auch Mindestmaße unterschritten werden können, wenn Funktion und Nutzbarkeit des Sanitärobjektes gewährleistet bleiben.
Auslegung der Badbeheizung
Für Bäder ist laut DIN EN 12831 eine Raumtemperatur von 24 °C vorgesehen. Für die anderen Räume in Wohnungen hingegen nur 20 °C. Die Auslegung der Heizflächen erfolgt in der Regel nach der ermittelten Heizlast für Normaußentemperatur (z.B. Bad Segeberg -10 °C, Berlin -14 °C, Oberstdorf -20 °C).
Bei 20 °C Raumtemperatursollwert an der witterungsgeführten Heizungsregelung werden die 24 °C Raumtemperatur im Bad dann nur bei der sehr selten auftretenden Normaußentemperatur erreicht. Bei 24 °C an der Heizungsregelung werden die 20 °C Räume hingegen über die raumweisen Thermostate abgeregelt.