Trinkwasserhygiene

„Stehendes Wasser wird faul“

Donnerstag, 26.10.2017

Wasser und Luft gelten als wichtigste Lebensmittel für die meisten Lebewesen – allen voran für uns Menschen. Über die Reihenfolge mag man streiten. Während es nach zwei bis drei Minuten ohne Sauerstoff eng wird, kann man abhängig von Wetter und Umgebung bis zu ca. drei bis vier Tage ohne (Trink-)Wasser auskommen. Danach zu urteilen wäre Luft das wichtigste Lebensmittel der Menschen. Ist trinkbares Wasser also nur das zweitwichtigste Lebensmittel?

Quelle: Martin Marketing

Während trinkbares Wasser in Form von Trinkwasser aus dem Rohrleitungsnetz oder in Behältnissen bereitgestellt werden muss, steht Luft in der Erdatmosphäre fast immer zur Verfügung. Ganz ohne Technik, in ausreichenden Mengen frei verfügbar, ist hingegen trinkbares Wasser in der heutigen Zeit eher selten. Auf eine Raumklimaanlage kann daher eher verzichtet werden als auf die Bereitstellung von Trinkwasser. Umso wichtiger ist es, sich damit zu beschäftigen, wie das auf hygienische Weise geschehen kann.

Lebensmittel Wasser mit Verfallsdatum

„Fluent aquae“ sagten schon die Menschen im alten Rom. „Wasser muss fließen“, „Stehendes Wasser wird faul“ sind Redewendungen, die wir aus dem deutschen Sprachraum kennen.

In der Trinkwasserverordnung steht unter §17 „Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser“: „Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.“

In den Normen (anerkannte Regeln der Technik) finden wir das konkreter wieder: „Das nur in selten genutzten Anlagenteilen (zum Beispiel Zuleitungen zu Gästezimmern, Garagen- oder Kelleranschlüssen) enthaltene Wasser muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden, vorzugsweise einmal je Woche.“ (Quelle DIN EN 806-5)

„Installationen, die nach ihrer Fertigstellung nicht innerhalb von 7 Tagen in Betrieb genommen oder die länger als 7 Tage stillgelegt werden, sind entweder an der Hauptabsperrarmatur abzusperren und zu entleeren oder das Wasser ist regelmäßig zu erneuern.“ (Quelle DIN EN 806-5)

„Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine Betriebsunterbrechung dar und ist zu vermeiden. Soweit nachgewiesen werden kann, dass die Trinkwasserbeschaffenheit nach TrinkwV über längere Zeiten der Nichtnutzung erhalten bleibt und die Gebäude keinen besonderen Anforderungen unterliegen, darf diese Frist auf maximal sieben Tage verlängert werden. Eine längere Betriebsunterbrechung ist ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation.“ (Quelle VDI 6023) Wird die Kaltwasser-Temperatur (PWC) <  25 °C nicht eingehalten, so ist die Verlängerung von 3 auf 7 Tage kritisch zu sehen.

In der „Hygienekette“ von der Installation über die Inbetriebnahme bis zum Betrieb einer Trinkwasser-Anlage ergeben sich daraus mehrere Forderungen:

– Dichtheitsprüfung i.d.R. immer mit Luft (aus Sicherheitsgründen maximal 3 bar Überdruck). Nur bei „unverpresst undichten Fittingen“ fällt bei maximal 3 bar ein unverpresster Fitting auf;

– schriftlich dokumentierte Einweisung des Betreibers, Nutzers, Mieters in den bestimmungsgemäßen Betrieb;

– selten genutzte Verbraucher sind ein­zuschleifen, in Ringleitungen oder über Strömungsteiler anzubinden und notfalls mit automatischen Spüleinrichtungen zu versehen. Dazu gehören:

  • Füllanschlüsse für Heizung/ Kältekaltwasser etc.,
  • im Winter regelmäßig ungenutzte Außenzapfstellen,
  • nur von Gästen genutzte Sanitärräume,
  • gesetzlich geforderte aber nach Erfahrung selten genutzte Sanitärgegenstände (z. B. Behinderten-WC, Duschen in Schulturnhallen, die hinteren Objekte von Reihenanlagen, Stadien außerhalb der Saison),
  • thermische Ablaufsicherungen bei Wärmeerzeugern mit nicht regelbaren festen Brennstoffen (z. B. Scheitholzkessel, Kamine oder Kachelöfen mit Heizwärmeübertrager),
  • Löschwasserübergabestellen, Nachfüllanschlüsse von Behältern usw.

Bezogen auf die Planung sind unter dem Gesichtspunkt des Hygieneerhalts folgende Prämissen zu beachten:

– Hausanschlüsse PWC nicht im Heizraum oder Raum der zentralen Trinkwassererwärmung;

– PWC-Leitungen in Verteilung und Strängen getrennt von warmen Leitungen verlegen;

– im Stockwerk mit Doppelwandscheiben durchschleifen oder Ringleitung verlegen;

– im Stockwerk Warmwasser (PWH) oberhalb, PWC unterhalb der Wandscheiben verlegen;

– bei Stockwerkszirkulation (z. B. Krankenhaus) führen ständig durchströmte Doppelwandscheiben an Wand- und Unterputzarmaturen zur Temperaturübertragung auf die Kaltwasserseite. Hier bietet sich ein kurzes Rohrstück auf der Warmwasserseite zwischen T-Stück und Einfachwandscheibe als Isolator an. Bei über Eckventile versorgten Standarmaturen (Wasch- und Spülbecken) bieten die nicht durchströmten Anschlussröhrchen ausreichende Temperaturentkopplung.

Stockwerksleitung, durchgeschliffen oder als Ringleitung
Quelle: Kemper
Stockwerksleitung, durchgeschliffen oder als Ringleitung

Schlanke Installationen nach DIN 1988-300

Mit der Einführung der DIN 1988-300 im Jahr 2012 wurde mit der dringend notwendigen Überarbeitung der DIN 1988-3 aus 1988 die Berechnungsnorm an die veränderten Verbrauchsgewohnheiten und Erkenntnisse angepasst. Das vereinfachte Verfahren der EN 806-3 (Juli 2006) war und ist bekanntlich unbrauchbar. Seit Mai 2012 sind inzwischen wieder fünf Jahre vergangen. Der Normungsausschuss DIN 1988-300 tagt auch schon wieder. Zeit für eine Bestandsaufnahme:

– Trotz Brexit wurden die englischen Abkürzungen (PWC usw.) wohl inzwischen von den meisten verinnerlicht, und das wird wohl auch künftig so bleiben;

– die Reduzierung der doppelten Berechnungsvolumenströme Dusche/Wanne, Waschbecken doppelt, Urinal zum WC, Bidet hat sich bewährt, ist aber nicht mit jeder Software einfach anwendbar;

– das Zirkulationsverfahren aus DVGW W553 hat sich bewährt, bringt aber bei langen Verteilleitungen in auseinander gezogenen Liegenschaften Probleme beim Einregulieren mit sich. Das Beimischverfahren führt hier zu größeren Volumenströmen im Nahbereich und etwas kleineren Volumenströmen bei entfernteren Strängen;

– die Rohrnennweiten PWH und PWC reduzierten sich durch die Spitzenvolumenstromformel zu etwas geringeren Gleichzeitigkeiten;

– die Verwendung herstellerspezifischer Zeta-Werte ist zumindest bei den Rohrsystemen erforderlich, bei denen der Fitting in das Rohr gesteckt wird und den Rohrquerschnitt damit verengt. Bei metallischem Rohrmaterial findet in der Regel kaum eine Verengung statt, der Einfluss der Fittinge ist daher geringer;

– der Anteil der Druckverluste an Fittingen steigt bei kleinen Nennweiten aufgrund der großen Zeta-Werte (aus DIN 1988-300 Winkel Kunststoffverbundrohr DN12: Zeta = 17,3) enorm an;

– der unglückliche Begriff der „Nutzungseinheit“ bei wohnähnlicher Nutzung hat nicht unbedingt dazu geführt, dass er angewendet wird. Es fehlt ein Ablaufschema für die Berechnung des Spitzenvolumenstromes VS aus den Berechnungsvolumenströmen VR.

Stockwerksleitung, durchgeschliffen oder als Ringleitung
Quelle: Kemper
Stockwerksleitung, durchgeschliffen oder als Ringleitung

Was fehlt in der DIN 1988-300, was ist in einer überarbeiteten Fassung zu erwarten?

Kleinere Handwerksbetriebe suchen eine Möglichkeit, mit pauschal ermittelten Nennweiten zu arbeiten, da Berechnung deren Möglichkeiten überschreitet. Das funktioniert halbwegs sicher außerhalb der Norm bereits jetzt im Ein- und Zweifamilienhaus nach den Erfahrungswerten der Handwerker. Inwieweit es auch für größere Objekte ein derartig vereinfachtes Verfahren gibt, bleibt abzuwarten. Es wird derzeit für bis zu sechs Wohnungen diskutiert.

Die Druckverluste in Durchflusstrinkwassererwärmern sind gegenüber den herkömmlichen Speichertrinkwassererwärmern nicht zu vernachlässigen. Hier wird die neue VDI 3805 Blatt 20 (vom Februar 2017) Datensätze unter anderem mit Druckverlusten bei Nennvolumenstrom bringen. Analog werden die Zirkulationsregulierventile über die Datensätze der VDI 3805 Blatt 17 berücksichtigt.

Das Beimischverfahren bringt erhebliche hydraulische Vorteile bei kurzen Strängen und langgestreckten Verteilungen (z. B. Reihenhäuser). Es arbeitet aber bisher nicht in jedem Fall bis zum Beimischfaktor h = 1 stabil. Bis h ≤ 0,5 funktioniert es gut. Mit h = 0 entspricht es dem einfachen Verfahren aus DVGW W553.

Die Unterscheidung in abzweigende und durchgehende Zweige wäre für die Aufteilung der Wärmeverluste und Zirkulationsvolumenströme eigentlich symmetrisch, was sich aber bisher in den Berechnungsformeln des Beimischverfahrens nicht widerspiegelt.

Eine Reihe von Sanitärobjekten (WM, GS, WC, Urinal usw.) wird nur mit kaltem Trinkwasser betrieben. Andere Objekte (Wa, Du, WB, Spüle) haben dagegen i.d.R. auch Warmwasser. Im Bad wird bei 55 bis 60 °C Warmwassertemperatur außer zu Spülzwecken immer Kaltwasser beigemischt, um sich nicht zu verbrühen. Durchaus üblich ist es hingegen, auch gelegentlich kalt zu duschen. Insofern liegt es nahe, dass für kaltes und warmes Trinkwasser unterschiedliche Gleichzeitigkeiten oder unterschiedliche Berechnungsvolumenströme definiert werden können. Das könnte zu kleineren Volumenströmen und damit Nennweiten im Warmwassernetz führen. Man muss allerdings schauen, dass das Verfahren dadurch nicht unübersichtlich und fehleranfällig wird.

Die Addition der Spitzenvolumenströme gemischter Nutzungen nach Norm führt zu einer unnötigen Überdimensionierung des Netzes.

Bei Schulen wären die Gleichzeitigkeiten nach den eher selten genutzten Klassenraumwaschbecken und den stoßweise frequentierten Pausentoiletten zu unterscheiden.

Das Spülvolumen eines WC-Beckens wurde in den letzten 25 Jahren von 9 auf 6 Liter verringert. 4,5 Liter pro Spülvorgang ist bei SW-Leitungen DN 80 und DN 90 und passenden WCs möglich. Der Füllstrom ist mit 0,13 l/s gleich geblieben. Der Spülkasten ist also im Idealfall nach der halben Zeit wieder voll.

Das Vorratsvolumen im Spülkasten darf nicht verringert werden, damit man gegebenenfalls nachspülen und die WC-Bürste zum Einsatz kommen kann.
Das Vorratsvolumen im Spülkasten darf nicht verringert werden, damit man gegebenenfalls nachspülen und die WC-Bürste zum Einsatz kommen kann.

Zentrale und dezentrale Trinkwassererwärmung im Durchfluss

Der Trend zur Trinkwassererwärmung im Durchfluss ist ungebrochen, wie sowohl die vielfache Anwendung als auch die gerade zu Ende gegangene ISH 2017 bestätigen.

Die Trennung der Speicherung von Energie und Trinkwasser für die Warmwasserversorgung gilt als Meilenstein für die Verbesserung der Hygiene in unseren Trinkwarmwassernetzen. Unterschieden wird hierbei in zentral und dezentral beziehungsweise wohnungszentral. Wichtige Aspekte für die de-/wohnungszentrale Trinkwassererwärmung im Durchfluss sind:

– nur drei statt fünf Rohrleitungen für Sanitär und Heizung im Steigeschacht brauchen weniger Platz und geben während der Heizperiode weniger Wärme ab;

– Schutz der Plattenwärmeübertrager vor Verkalkung;

– in Verbindung mit Heizung nur ein Wasserzähler kalt und ein Wärmemengenzähler;

– die/eine Wartungsmöglichkeit des dezentralen Gerätes ist zu klären;

– Vorrangschaltung gegenüber der Heizung in der Wohneinheit ist sinnvoll;

– hohe Rücklaufauskühlung durch Trinkwassererwärmung nötig;

– Platz für die dezentrale Station vorhalten bzw. in Grundrissplanung berücksichtigen;

– Abstand der Sanitärräume in einer Mieteinheit untereinander und vom (Fußboden-)Heizungsverteiler sind zu berücksichtigen, damit die Ausstoß­zeiten für Warmwasser kurz bleiben.

Gerade für die letzten beiden Punkte sollte der objektplanende Architekt oder Bauingenieur den Fachplaner Gebäudetechnik schon im Entwurf hinzuziehen.

Temperaturübertragung vermeiden
Quelle: Martin Marketing
Temperaturübertragung vermeiden

Im höherwertigen Wohnungsbau häufig vom Bad weit entfernt angeordnete Küchen und Gäste-WCs sind für die Raumnutzung unter Umständen sinnvoll, laufen der Verwendung von dezentralen Wohnungsstationen aber zuwider. Zu lange Leitungswege von den Wohnungsstationen zu den Zapfstellen bringen auch Probleme bei der Realisierung der Anforderungsstufen für den Komfort nach VDI 6003 (Oktober 2012) mit sich. Anforderungsstufe III ist bezüglich kurzer Ausstoßzeiten ohnehin sehr anspruchsvoll.

Gegebenenfalls könnte eine wohnungsinterne Zirkulation gebaut werden. Einige Wohnungsstationen sehen das vor. Alternativ bietet sich für das im Zeitalter des Geschirrspülers ohnehin nur wenig verwendete Warmwasser in der Küche auch ein elektrischer Durchlauferhitzer an. Wenn dieser mit 3 x 16A abgesichert ist, muss er auf 11 kW begrenzt werden. Es ergibt sich dann eine mögliche Erwärmung von 0,07 l/s Kaltwasser um ca. 37,5 K. Geht man von 8 °C Kaltwassertemperatur aus, wird damit ca. 45 °C erreicht, was für die Küche recht knapp ist.

Wichtige Aspekte für die zentrale Trinkwassererwärmung im Durchfluss (zentrale Frischwasserstation) sind:

– minimaler und maximaler Volumenstrom für PWH;

– Zirkulationsvolumenstrom muss Einschaltvolumenstrom der Frischwasserstation sicher überschreiten, sonst schaltet im reinen Zirkulationsfall die Frischwasserstation nicht ein;

– Verwendung mehrerer parallel geschalteter Geräte im Kaskadenbetrieb;

– Kaskade bietet Redundanz bei Ausfall einer Station;

– Schutz der Plattenwärmeübertrager vor Verkalkung;

– Auslegung des Pufferspeichers;

– einfache Einbindung von thermischer Solarenergie;

– einfache Umrüstung allein durch Umbauten in der technischen Zentrale möglich;

– keine Reduzierung von Zirkulationsverlusten.

Verwendbare Materialien in der Trinkwasserinstallation

Die UBA-Liste für verwendbare metallische Werkstoffe wurde zum 10. April 2017 nach zweijähriger Übergangsfrist verbindlich. Der Planer/Fachhandwerker sollte also nachweisen können, dass alle eingebauten mit Trinkwasser in Berührung kommenden metallischen Werkstoffe die UBA-Liste erfüllen.

Interessant für die Hersteller innenemaillierter Speichertrinkwassererwärmer ist eine analoge Liste für Emails und Keramiken, die seit Juli 2016 als Entwurf auf den Seiten des UBA zu finden ist.

Für Kunststoffe gilt derzeit die KTW-Leitlinie. Das UBA will sie in eine Bewertungsgrundlage nach § 17 Absatz 3 der TWVO (Positivliste der verwendeten Substanzen) überführen.

Für Beschichtungen gibt es ebenfalls eine Leitlinie des UBA zur hygienischen Beurteilung. Die in manchen Regionen Anfang des 21. Jahrhunderts zeitweise massiv angebotenen Innenrohrsanierungen im Gebäudebereich durch Beschichtung mit zunächst flüssigen Epoxidharzen haben sich mit den damals zur Verfügung stehenden Methoden aber nicht bewährt, waren zum Teil hygienisch problematisch und führten teilweise sogar zu Ablösungen. Anders sieht es bei den von den Versorgern verwendeten großen Nennweiten in der Straße aus.

Temperaturentkopplung einer Duscharmatur über einen so genannten „ThermoTrenner-Montageblock“
Quelle: Kemper
Temperaturentkopplung einer Duscharmatur über einen so genannten „ThermoTrenner-Montageblock“

Instandhaltung

Die Instandhaltung besteht aus Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung.

Während die Inspektion meist kostengünstig dem Hausmeister übertragen wird und die Instandsetzung häufig überraschend aus der Not heraus stattfinden muss, wird die Wartung in der Sanitärtechnik bislang eher stiefmütterlich behandelt. Während sehr große Liegenschaften oft Vollwartungsverträge (mit all ihren Problemen) haben, wird die Wartung in mittleren und kleineren Liegenschaften nach wie vor stark vernachlässigt. Oft werden unter anderem Armaturen eingebaut, ohne an die spätere Wartung zu denken.

Unrühmliche Beispiele sind zum Beispiel Systemtrenner BA. Sie können nach Kategorie 4 nur ab­sichern, wenn ihr Ansprechverhalten jährlich durch Druckmessungen im Rahmen der Wartung bestätigt wird. Ohne die für die einmal jährliche Wartung obligatorischen Druckmessungen sichert der Systemtrenner BA nur noch als Systemtrenner CA die Kategorie 3 ab. Aufgrund der aufwendigen und teuren Wartung des BA mit speziellem Differenzdruckmessgerät ist er also keine „plug and play and forget“-Armatur. Es wird eindringlich davor gewarnt, ihn für Absicherung gegen Kategorie 5 Wässer einzusetzen.

Die in DIN EN 1717 (August 2011, Abschnitt 6.1) freigegebene Nutzung der Absicherung von Unterflurgartenbewässerung im häuslichen Gebrauch nur nach Kategorie 4 ist in DIN 1988-100 (August 2011, normativer Anhang A) nicht aufgeführt und damit nicht zulässig. Unterflurbewässerung sollte daher auch im häuslichen Bereich nur mit freiem Auslauf AA, AB oder AD erfolgen.

Die Zeit der Kerzenfilter ohne Rückspülmöglichkeit hat der Markt unter anderem aufgrund vieler abstoßender Bilder zum Glück beendet. Ein nicht rückgespülter Rückspülfilter kann aber gleichfalls zu einem Filterkuchen mit Keimaufwuchs führen, Rückspülautomatiken bieten sich an. Ein Schmutzwasseranschluss zum Rückspülen ist also immer zwingend.

Thermisch arbeitende Zirkulationsventile halten analog zu Heizkörperthermostaten nicht ewig. Deren Temperaturdehnstoffelemente unterliegen dem Verschleiß, so dass die Funktionskontrolle der Zirkulationsventile gleichfalls in die Inspektion und Wartung einzubeziehen ist. Nicht umsonst bieten diese Ventile i.d.R. optional Temperaturmessung, Strangentleerung sowie eine Absperrmöglichkeit zur Verteilung hin, um das Dehnstoffoberteil wechseln zu können.

Auch alle Absperrarmaturen sollten regelmäßig bewegt werden, damit sie sich im Notfall schnell schließen lassen. Als wartungsarm oder wartungsfrei gekennzeichnete Ventile bieten da Vorteile.

Gefährdungsanalysen sanitärer Anlagen

Aufgrund der Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind deutschlandweit „Sachverständige“ unterwegs, die teilweise nach Befund vom Betreiber gerufen, eine „Gefährdungsanalyse“ für die sanitäre Anlage machen sollen. Was dabei herauskommt, ist unmittelbar von der Qualifikation des Sachverständigen abhängig.

Als Grundvoraussetzung gilt für „Sachverständige“ eine aktuelle und mit abschließendem Test bestandene A-Schulung nach VDI 6023. Spätestens nach fünf Jahren oder nach Erscheinen einer neuen Fassung sollte ein Auffrischkurs für die VDI 6023 besucht werden. Darüber hinaus muss der Sachverständige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Die genauen Voraussetzungen sind im VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 definiert, das derzeit als Entwurf vorliegt. Herangehensweisen, Aufbau und Bestandteile von Gefährdungsanalysen werden gleichfalls in VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 genormt.

Neben der Temperaturhaltung in zirkulierenden Warmwassernetzen sind wegen ungewollter Erwärmung auch regelmäßig die Temperaturen im Kaltwassernetz zu untersuchen. Bei Installationen mit hohen Hygieneanforderungen ist es darum sinnvoll, auch im Kaltwassernetz an repräsentativen Stellen Temperaturmessungen anzuordnen.

Ausstattung von Sanitärräumen

Die vorhandene Normenreihe VDI 6000 „Ausstattung von und mit Sanitärräumen“ befindet sich derzeit in Überarbeitung. Ziel ist unter anderem ein allgemeiner Teil, in dem alle gemeinsamen Abschnitte aus den Nutzungsspezifischen Blättern zusammengefasst werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

Für Arbeitsstätten ist die Anzahl der Sanitärobjekte in der zwischenzeitlich neu erlassenen ASR 4.1 bezogen auf männliche oder weibliche Beschäftigte enthalten. Das steht allerdings im Gegensatz zu der Gleichstellungsforderung, dass in aller Regel ein Arbeitsplatz nicht als reiner Frauen- oder Männerarbeitsplatz definiert werden kann. Damit ist diese Aufteilung zum Zeitraum der Sanitärplanung nicht genau bekannt. Beim VDI 6000 Blatt für Arbeitsstätten ist als Konsequenz geplant, Empfehlungen zu einer sinnvollen fiktiven Aufteilung der Mitarbeiterzahl nach männlich und weiblich zu geben, um dem Objektplaner Anhaltspunkte für die Anzahl der Sanitärobjekte zu bieten.

Bei einer bekannt stark wechselnden Anzahl weiblicher/männlicher Nutzer (gelegentlich in Versammlungsstätten) wird eine Möglichkeit zur je nach Veranstaltung bedarfsweisen Umetikettierung von WC-Räumen diskutiert.

Für Wohnungen ist unter anderem geplant, platzsparende Objektanordnungen mit Waschmaschinen in die Norm aufzunehmen. Beim Bauen im Bestand sollen in schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zudem auch Mindestmaße unterschritten werden können, wenn Funktion und Nutzbarkeit des Sanitär­objektes gewährleistet bleiben.

Auslegung der Badbeheizung

Für Bäder ist laut DIN EN 12831 eine Raumtemperatur von 24 °C vorgesehen. Für die anderen Räume in Wohnungen hingegen nur 20 °C. Die Auslegung der Heizflächen erfolgt in der Regel nach der ermittelten Heizlast für Normaußentemperatur (z.B. Bad Segeberg -10 °C, Berlin -14 °C, Oberstdorf -20 °C).

Bei 20 °C Raumtemperatursollwert an der witterungsgeführten Heizungsregelung werden die 24 °C Raumtemperatur im Bad dann nur bei der sehr selten auftretenden Normaußentemperatur erreicht. Bei 24 °C an der Heizungsregelung werden die 20 °C Räume hingegen über die raumweisen Thermostate abgeregelt.

Sinnvoll ist daher eine Überdimensionierung der Heizflächen (FBH und Heizkörper) im Bad. Die maximale Fußbodenoberflächentemperatur von 29 °C in 20 °C Aufenthaltsräumen nach DIN EN 1264-3 kann in Bädern mit der höheren Raumtemperatur auf bis zu 33 °C steigen. Entscheidend ist die maximale Übertemperatur der beheizten Oberfläche von 9 K.

Im täglichen Betrieb kommt hinzu, dass oft Handtücher und Badematten die Wärmeabgabe von Bad-Heizkörpern und Fußbodenheizung behindern. Ein Bad ist also in der Regel nicht allein durch Fußbodenheizung zu beheizen. Ein Bad-Heizkörper verbessert das Heizverhalten. Bei Wärmepumpen mit gewünschten extrem niedrigen Vorlauftemperaturen kann zusätzlich eine Wandheizung erforderlich sein, um die Heizlast zu decken. Diese wäre dann physiologisch günstig an der Außenwand anzuordnen.

Substanzen in Email und Keramik
Quelle: UBA
Substanzen in Email und Keramik

Vortrag vom Uponor Kongress

Der Beitrag ist im Rahmen des 39. Uponor Kongresses entstanden, der 2017 traditionell in St. Christoph am Arlberg abgehalten wurde. Rund 200 Architekten, Fachplaner, Fachhandwerker, Wissenschaftler und Entscheider der Bau- und Immobilienbranche setzen sich dort jedes Jahr mit Trendthemen der Technischen Gebäudeausrüstung auseinander. Neben der Vermittlung von wertvollem Fachwissen stehen dabei der interdisziplinäre Meinungsaustausch und das Bilden von Netzwerken im Fokus. Der 40. Jubiläumskongress findet vom 18. bis 23. März 2018 statt.

Autor:

Prof. Dr.-Ing. Axel Rathey

Beuth-Hochschule Technik Berlin

Fax (0 30) 45 04-66 26 16

axel.rathey@beuth-hochschule.de

Von Axel Rathey
Beuth-Hochschule Technik Berlin
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Freitag, 19.04.2024

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