Trinkwasserhygiene

Bei der Trinkwasserhygiene auf der sicheren Seite

Mittwoch, 14.03.2018

Der Einbauort für die Geberit-Hygienespülung ist frei definierbar und richtet sich primär danach, welche Teile der Trinkwasser-Installation gegen Stagnation oder kritische Temperaturen abzusichern sind. Mit der Hygienespülung lassen sich Spülmengen und -intervalle individuell einstellen und auch nachträglich an veränderte Betriebsbedingungen anpassen. Darüber hinaus kann bei Bedarf die Durchführung eines automatisch ausgelösten Spülvorgangs rechtssicher dokumentiert werden. Zu unterscheiden ist zunächst vor allem, ob eine bestehende Trinkwasser-Installation nachträglich abzusichern ist oder ob die Hygienespülung in eine Neubauplanung zu integrieren ist.

Planungsgrundsätze für Hygienespülungen

Schon bei der Planung der Leitungsführung ist zu beachten, ob der bestimmungsgemäße Betrieb sichergestellt werden kann. Die für den jeweiligen Anlagenteil auszuspülenden Wassermengen müssen ermittelt sowie die passende Steuerungsart festgelegt werden. Installationstechnische Voraussetzungen sind eine Anschlussmöglichkeit zum Entwässerungssystem sowie möglichst kurze Anbindelängen der Trinkwasserleitung zur Spülstation.

Zur Überwachung von Temperatur- und Durchflusswerten an bestimmten Stellen innerhalb der Leitungsanlage stehen im Geberit-Sortiment Sensorarmaturen zur Verfügung.
Quelle: Geberit
Zur Überwachung von Temperatur- und Durchflusswerten an bestimmten Stellen innerhalb der Leitungsanlage stehen im Geberit-Sortiment Sensorarmaturen zur Verfügung.

Einsatz in bestehenden Trinkwasser-Installationen

Zeigt eine Trinkwasser-Installation nach vorhergehender Untersuchung Auffälligkeiten, bestimmt der Inhaber beziehungsweise der Betreiber, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität umgesetzt werden. Eine davon ist, die stagnationsgefährdeten Teile der Trinkwasser-Installationen abzusichern. Dazu 
ist zunächst eine sehr genaue Bestandsaufnahme erforderlich, damit auch sämtliche selten benutzten Entnahmestellen erfasst werden.

Auch in Leitungsanlagen mit kontinuierlicher Entnahme im gesamten Netz kann Stagnation auftreten, wenn die Rohrleitungen überdimensioniert sind oder sich die Nutzung geändert hat. Dazu zählen zum Beispiel Wohnbauten, deren Wohnungen ursprünglich für drei bis vier Personen konzipiert waren und jetzt nur noch von Ein- bis Zweipersonenhaushalten belegt sind. Neben geringeren Belegungszahlen wirken sich auch die heutigen Lebensgewohnheiten auf den Trinkwasserverbrauch aus – wie der Single, der nach Arbeitsende seine Freizeit oft mit Sport verbringt und danach die Dusche des Fitnessstudios benutzt.

Einsatz in Neubauobjekten

Zunächst ist in Trinkwasser-Installationen durch die verwendeten Materialien und bei nach hygienischen Kriterien geplanter Leitungsanlage der Erhalt der Trinkwassergüte gesichert, wenn die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und errichtet wurde. Bei der Planung gilt es beispielsweise zu prüfen, in welchen Teilen der Trinkwasser-Installation Risiken für die Beeinträchtigung der Trinkwassergüte zu erwarten sind, welche Teile der Leitungsanlage auf Stagnation sowie kritische Temperaturen zu überwachen sind. Zur Absicherung von Stockwerksinstallationen gegen Stagnation hängt die Anordnung der Geberit-Hygienespülung wesentlich davon ab, ob diese als Reihen- oder Ringinstallation ausgeführt wird. Ein Entscheidungskriterium für die Ausführung der Stockwerksinstallation als Strang- oder Ringleitung ergibt sich aus der geplanten Anordnung der Sanitärobjekte. In einer Reiheninstallation ist der Platz für die Hygienespülstation nach dem letzten Verbraucher anzuordnen, um beim Spülvorgang die gesamte Stockwerksleitung auszuspülen. Bei Ringleitungssystemen kann die Hygienespülung im Grunde an einer beliebigen Stelle platziert werden, da bei dieser Verlegeart die vollständige Durchströmung der Stockwerksleitungen sichergestellt ist. Während des Spülvorgangs wird der komplette Rohrleitungsinhalt ausgetauscht.

In Neubauten wie auch Bestandsgebäuden sind ein allgemein typisches Beispiel für eine unzulässige Erwärmung des kalten Trinkwassers durch den Heizraum führende Verteilleitungen, wo Wärmeerzeuger und Speicher für eine Raumtemperatur über 25 °C sorgen.

Von Pascal Lehmler
Produktmanager Rohrleitungssysteme, Geberit Vertriebs GmbH
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