Trinkwasserhygiene

Vom Brunnenwasser zum Trinkwasser

Mittwoch, 05.04.2023

Das Bild zeigt die Prüfungsparameter in einem Dokument.
Quelle: Induwa Wasseraufbereitung GmbH & Co. KG

Individuelle Auslegung durch erfahrene Experten

Nun kommt INDUWA ins Spiel. Anhand der vorliegenden Wasseranalyse, der geforderten Wassermengen und der gewünschten Filtratqualität erfolgt eine individuelle Auslegung durch erfahrene Experten. Neben der zwingenden Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte kann der Kunde optional beispielsweise auch in eine Wasserenthärtung investieren.

Bei höheren Eisen- und Mangangehalten und bei höherem Wasserbedarf findet zur Erstbehandlung in fast allen Fällen die bereits erwähnte, äußerst robuste und leistungsfähige Kiesfiltertechnik Anwendung. Diese vollautomatisch arbeitenden Anlagen decken in Standardausführung einen Leistungsbereich von 1 bis zu 80 cbm/h ab und werden wahlweise als Druckfilter aus Edelstahl und GFK-Kunststoff sowie in druckloser Kunststoffausführung angeboten.

Das Bild zeigt die Doppeltank-Kiesfilteranlage EKFD-1200 für 30 m3/h.
Quelle: Induwa Wasseraufbereitung GmbH & Co. KG
Doppeltank-Kiesfilteranlage EKFD-1200 für 30 m3/h

Zur weiteren Aufbereitung steht eine Vielzahl weiterer Filteranlagen, ebenfalls in unterschiedlichen Baugrößen zur Verfügung, die mittels diverser Filtermaterialien weitere, unerwünschte Inhaltsstoffe wie zum Beispiel gebundenes Eisen, Nitrat oder auch die Wasserhärte reduzieren. Sofern erforderlich, stellen vorherige Labor- und Feldversuche sicher, dass die geplanten Anlagen die an sie gestellten Anforderungen dauerhaft erfüllen. Nachgeschaltete UV-Desinfektions- oder Dosieranlagen stellen bei Bedarf sicher, dass das Wasser auch in hygienischer Hinsicht einwandfrei ist.

Für Privathaushalte reichen die zuvor genannten Kompaktanlagen, je nach Rohwasserqualität und Wasserbedarf, vielfach schon aus, um Trinkwasserqualität zu erzielen. Der zugrunde gelegte, tägliche Wasserbedarf in Deutschland beträgt dabei im privaten Bereich durchschnittlich 120 Liter/Person. Im günstigsten Fall, wenn lediglich Eisen in begrenztem Umfang zu reduzieren ist, reicht für die Trinkwasserversorgung eines Vierpersonenhaushaltes (ohne Bewässerung) beispielsweise schon eine vollautomatische Kompaktanlage Typ „BMA“ für unter 2.000 Euro aus.

Das Bild zeigt die Kompakt-Enteisung Typ BMA.
Quelle: Induwa Wasseraufbereitung GmbH & Co. KG
Kompakt-Enteisung Typ BMA

Auf zweistufigen Vertrieb gesetzt

Das Ergebnis einer solchen Anlagenauslegung durch INDUWA ist ein konkretes, individuelles Angebot für unsere Wiederverkäufer, die ihren Endkunden die erforderliche, trinkwasserzugelassene Anlagentechnik anbieten und letztendlich installieren können. Diese Vorgehensweise bietet dem Endkunden größtmögliche Sicherheit, schützt vor teuren Fehlkäufen und berücksichtigt besonders auch die Interessen der Wiederverkäufer, so dass INDUWA konsequent auf einen Direktvertrieb (besonders auch über das Internet) verzichtet. Aufgrund des umfangreichen und gut sortierten Lagerbestandes ist eine schnelle Lieferung der bestellten Ware sowie auch die Ersatzteilversorgung stets sichergestellt.

Dem Bedarf aus Industrie und Gewerbe begegnet das Unternehmen mit einer umfangreichen Palette ausgereifter Standardanlagen in größerem Maßstab, mit einem hohen Eigenfertigungsgrad.

Nicht nur die Auswahl, sondern auch die fachgerechte Installation und weitergehende Betreuung der hochwertigen Anlagen vor Ort ist die Voraussetzung, für einen langen und störungsfreien Anlagenbetrieb. Mit Unterstützung von INDUWA, unter anderem durch Produktschulungen, Ersatzteilversorgung etc. ist es möglich, dass der Fachhandwerker sein Angebot erweitern und auch die notwendigen Serviceeinsätze selbst durchführen kann.

Wirkungsvolle Unterstützung bekommt der Monteur vor Ort, indem er mittels Smartphone Videoanleitungen und Beschreibungen etc. abrufen kann.

Das Bild zeigt den QR-Code zum digitalen Produkthandbuch.
Quelle: Induwa Wasseraufbereitung GmbH & Co. KG
Mit Hilfe der digitalen Produkthandbücher lässt sich schnell und effizient auf alle Informationen zugreifen.

Kontrollen durch die Gesundheitsämter

Die regelmäßige, zumeist jährliche Kontrolle der Wasserqualität ist bei so genannten Eigenwasserversorgern gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird unterschieden, ob das Wasser nur zum Eigenverbrauch des Eigentümers dient, oder ob es an Dritte abgegeben wird. Bei ersteren beschränkt sich die Kontrolle auf die Biologie (Bakterien, Keime, etc.), auf den pH-Wert, auf Ammonium und auf Nitrat. Sofern eine Wasserabgabe an Dritte (beispielsweise Mieter) erfolgt, ist darüber hinaus die Bestimmung einer Vielzahl weiterer Werte vorgeschrieben und einzuhalten. Maßgebend ist hier die deutsche Trinkwasserverordnung, TrinkwV.

Weiterführende Informationen: https://www.induwa.de/

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Dann stellen Sie der Redaktion hier Ihre Fachfrage!

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Möchten Sie die aktuellen Artikel per E-Mail erhalten?

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren