Die Probennahme selbst erfolgt dabei durch geschulte Probennehmer eines akkreditierten Labors, die von den Gesundheitsämtern beauftragt werden. Die Bedeutung dieser Kontrollen wird dadurch deutlich, dass bei Abgabe an Dritte und einer fortdauernden Zuwiderhandlung / Nichtbeachtung das Risiko besteht, dass die Wasserentnahme untersagt wird (Zwangsstilllegung). Diese regelmäßige Qualitätskontrolle stellt gleichermaßen eine Funktionsüberprüfung der installierten Anlagentechnik dar.
Vom Brunnenwasser zum Trinkwasser
Mittwoch, 05.04.2023
Weiterführende Informationen: https://www.induwa.de/
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