Trinkwasserhygiene

Kalkschutz mit neuer TrinkwV

Mittwoch, 22.11.2023

Legionella species: Ursachen, Maßnahmen, Grenzwerte

Legionella spec. sind ein Indikatorparameter, die ab dem technischen Maßnahmenwert 100 KBE/100 ml auf ein hygienisch-technisches Problem innerhalb der Trinkwasserinstallation schließen lassen. Legionellen vermehren sich rasch im Temperaturbereich 30 bis 50 °C, in ausgeprägten Biofilmen und stagnierendem Wasser. In den Kalkablagerungen finden Mikroorganismen ideale Lebensbedingungen: Diese können dann als Nährstoffgrundlage für Krankheitserreger (pathogene Keime) wie zum Beispiel Legionellen dienen. Deshalb ist Kalkschutz ein geeigneter Baustein zur Trinkwasserhygiene-Prophylaxe. Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, für welches Verfahren sich ein Betreiber entscheidet, solange die verminderte Kalksteinbildung zuverlässig sichergestellt ist.

Was jedoch durchaus einen Unterschied macht, ist der spätere Betrieb und die mikrobiologischen Gefahren, die sich daraus ergeben. Jede Trinkwasserinstallation ist ein in sich geschlossenes System, das durch einen unsachgemäßen Eintrag von außen gesundheitsschädigend verunreinigt werden kann. Ausschließlich technisch fachkundiges beziehungsweise eingewiesenes Personal sollte deshalb mit dem Dosieren und Nachfüllen von Salz beauftragt sein. Führt man sich vor Augen, dass die TrinkwV ihren Ursprung im Infektionsschutzgesetz (IfsG) hat, und sich in der neuen Fassung deutlich mehr Querverweise auf das IfsG finden, erklärt sich auch, weshalb der Verbraucherschutz jetzt an vielen Stellen deutlich verbessert worden ist. Für Sanitärbetriebe ergeben sich daraus etliche Neuerungen bei Kontrolle der Wasserqualität und Wartung von Wasserbehandlungsanlagen. So muss zukünftig nicht erst dann eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen, wenn der technische Maßnahmenwert, also der Grenzwert für Legionellen in der Trinkwasserinstallation überschritten wird - bereits das Erreichen des Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml gilt fortan als meldepflichtig; mit den bekannten Konsequenzen hinsichtlich zu ergreifender Maßnahmen und Pflichten.

Neu ist auch, dass das UBA eine Statistik für überhöhte Grenzwerte von Legionellen in Trinkwasserinstallationen führen wird. Deshalb ist der Präventivgedanke, dass ab 2029 jede häusliche Trinkwasserinstallation zur Risikobewertung durch eine Sanitärfachkraft inspiziert werden muss, aus Sachverständigenperspektive begrüßenswert; dies umso mehr, entscheidet sich ein Betreiber in einem Hartwassergebiet ergänzend für die Wasserbehandlung. In Kombination mit den vorgeschriebenen Kontrollen (Probenahmeplan) im laufenden Betrieb wird stärker als bisher Sorge dafür getragen, dass Trinkwassersysteme, auch in Ein- und Zweifamilienhäusern, nicht über einen langen Zeitraum unbeachtet bleiben.

Die Tabelle zeigt die Handlungspflichten von Betreibern einer Trinkwasserinstallation.
Quelle: WATERCryst Wassertechnik GmbH
Die Handlungspflichten von Betreibern einer Trinkwasserinstallation sind als Rechtsgrundlage in der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) ausgeführt.

Praxis-Check: Wirksamkeit und Anwendungsbereiche

Werden Trinkwasser-Sachverständige für eine Hygiene-Erstin­spektion oder Risikobewertung zu Rate gezogen, zeigt zum Beispiel das Gespräch mit Betreibern im Bereich Hotellerie oft, dass Wasserbehandlungsanlagen unter Annahme eines nicht zutreffenden Nutzens installiert wurden. Ein mutmaßlich geringerer Reinigungsaufwand stellt keine technische Notwendigkeit im Sinne der TrinkwV zum Enthärten dar. Sanitärfachbetrieben empfiehlt es sich daher, ihre Kunden hinsichtlich des Aufbereitungszwecks praxisorientiert zu beraten: Die Konditionierung des Trinkwassers auf VE-Qualität ist zweifelsohne für einzelne Bereiche wie zum Beispiel in der Gastronomie oder auch indus­triellen oder medizinischen Bereichen technisch begründet. Für alle anderen Anwendungsbereiche gilt: Weniger ist mehr. Je weniger die Mineralstoffzusammensetzung des Trinkwassers verändert wird, umso weniger Betreiberpflichten ergeben sich daraus, und umso weniger Hygienerisiken sind zu berücksichtigen.

Die erprobten und bewährten Kalkschutzverfahren unterscheiden sich im Wesentlichen in ihrem Wirkprinzip. Wird durch Ionentausch enthärtet, werden die Härtebildner Calcium und Magnesium beim Durchfließen des Ionentauscherharzes gegen Natrium ausgetauscht. Der Betrieb erfordert also die Zugabe von Salz (Natriumchlorid), das hygienisch unbedenklich gelagert, und kontinuierlich in den Prozess eingebracht werden muss. Feucht-warme Technikzentralen eignen sich nicht als Lagerraum. Ebenso ist darauf zu achten, dass Salzbehälter stets vollständig verschlossen werden müssen. Inspektionsintervalle nach der DIN EN 806-5 sind zwingend einzuhalten. Für die Trinkwasserhygiene ist darüber hinaus der Wechsel des Ionentauscherharzes nach etwa zehn Jahren erforderlich. Kurzum: Über diese Kenntnisse zum verantwortungsvollen Betrieb einer Enthärtungsanlage müssen Betreiber und Haustechniker eingehend in Kenntnis gesetzt werden.

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