Trinkwasserhygiene

60/55 °C für Trinkwasser warm – eine Regel auf der Kippe

Mittwoch, 16.10.2019

Insofern stellt der SVGW den Antrag, „dass in der SIA-Norm 385/1 eine Warmwassertemperatur am Austritt des Speichers oder des Wärmeübertragers von 60 °C und in allen warmgehaltenen Leitungen eine ständige Mindesttemperatur von 55 °C gefordert wird.“Damit ist die Position auch klar. Die Diskussion dürfte aber, hier wie dort, weitergehen. Und spätestens mit Abschluss des Forschungsprojektes von Dr.-Ing. Rühling neues fachliches Futter bekommen, wie der Zielkonflikt aus Erhalt der Trinkwasserhygiene und Reduzierung des Primärenergieeinsatzes in PWH führenden Trinkwasseranlagen praxisgerecht aufgelöst werden kann. Klar dürfte dabei aber schon jetzt sein, dass die „optimalen Betriebsbedingungen“ von Trinkwasseranlagen eine entscheidende Rolle spielen. Sie werden wohl nur über den Einsatz vernetzter Installationskomponenten auf dem aktuellen Stand der Technik zu erreichen sein. Dies betrifft insbesondere die Regelgenauigkeit, beispielsweise von elektronisch gesteuerten Zirkulationsregulierventilen, aber auch den Einsatz entsprechend präzise arbeitender Fühler und Sensoren.

Da gab es wohl irgendwo ein Problem im Produktionsprozess: Obwohl Pseudomonas „eigentlich“ nur im vernebelten Zustand problematisch ist, kann es durchaus auch andere Infektionswege geben, wie diese Rückrufaktion zeigt.
Quelle: Martin
Da gab es wohl irgendwo ein Problem im Produktionsprozess: Obwohl Pseudomonas „eigentlich“ nur im vernebelten Zustand problematisch ist, kann es durchaus auch andere Infektionswege geben, wie diese Rückrufaktion zeigt.

Hinweis

Danach sollen Warmwasseranlagen zwar generell so geplant und ausgeführt werden, dass in allen PWH-Leitungen mindestens 55 °C erreicht werden. Auf 52 °C darf aber auch einreguliert werden, wenn mit Planung und Ausführung optimale (Anm. d. Red.: hygienische) Betriebsbedingungen geschaffen wurden. Es ist also durchaus berücksichtigt, dass die 3 K Temperaturdifferenz „kritische Auswirkungen wie eine Verlängerung der Ausstoßzeiten oder zusätzlich notwendige Vorkehrungen zur Legionellenprophylaxe haben kann“, wenn nicht – wie vor – die übrigen Betriebsbedingungen stimmen. Der Ansatz entspricht damit im Grundsatz dem deutschen Vorstoß.

Von Eckhard Martin
Chefredaktion SanitärJournal
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