Bodentiefe Tür- und Fensteranlagen haben zugenommen, die Häufigkeit extremer Wetterereignisse leider auch.
Genutzte Dachflächen: barrierefreie Regenentwässerung
Mittwoch, 15.02.2023
Niedrigschwellige Eintrittsbereiche und anstauender Starkregen sind eine unglückliche Kombination. Eine Haupt- und Notentwässerung, die aktiv wird, ehe sich der Regen den Weg ins Gebäude sucht oder die Statik der Flachdachbereiche an ihre Grenzen bringt, ist wichtiger als je zuvor.
Barrierefreie Wohnkonzepte mit bodentiefen Tür- und Fensteranlagen bestimmen die heutige Architekturlandschaft. Entwässerungstechnisch betrachtet sind diese großflächigen Öffnungen im Gebäudekörper ein potenzieller Risikofaktor für Wasserschäden. Kommt es bei einem Starkregenereignis zu einer Überlastung der Regenentwässerung und zu einem Wasseranstau vor Fenstern und Terrassentüren, sind Wassereinbrüche vorprogrammiert. Bei großen Flachdächern stellt ein schwergewichtiger Wasseranstau zudem Abdichtung und Statik auf die Probe. Abgesehen davon, dass eine Notentwässerung lt. DIN 1986-100 Pflicht ist, bedeutet ihre richtige Berechnung und Positionierung aktive Schadensvorsorge.
Entwässerung mit barrierefreien Übergängen
Die Königsdisziplin bei der Entwässerung genutzter Dachflächen sind Terrassen und Balkone mit schwellenlosen beziehungsweise schwellenarmen Ausgängen (barrierefreie Übergänge). Sie sind nach den Flachdachrichtlinien Pkt. 4.4 (3) abdichtungstechnische Sonderlösungen, für die auch entwässerungstechnische Sonderlösungen gefunden werden müssen. Grundsätzlich ist diese Bauweise eine Sonderkonstruktion, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn gemeinsam abzustimmen ist.
Für einen Wasseranstau gibt es mehrere Ursachen. Oft reicht schon einer der vielzitierten Stark- oder Gewitterregen, um den Wasserspiegel auf Balkonen und Terrassen zwar nur temporär, aber blitzschnell ansteigen zu lassen. Im schlimmsten Fall gibt es einen Rückstau aus dem überlasteten Kanalsystem. Und manchmal ist einfach nur der Zulauf der Hauptentwässerung verstopft, eine Laubansammlung kann hier schon ausreichen, um die Ablaufleistung des Gullys zu vermindern oder ganz zu verhindern. Es steht außer Frage, dass eine Notentwässerung Pflicht ist.
Die DIN 18531, Teil 1, bezieht hier ganz eindeutig Stellung. Unter Punkt 6.6 „Dachentwässerung“ heißt es: „Bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des Ablaufs die Türschwelle nicht überstaut werden kann.“ Einen Lösungsansatz schildert DIN 18531-3: „Für barrierefreie Türanschlüsse und Anschlüsse mit verringerter Anschlusshöhe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Spritzwasserbelastung und Stauwasser im Anschlussbereich,
z. B. Entwässerungsrinnen mit Rostabdeckungen vorzusehen.“
Statistik als Infoquelle
Hinterläufigkeit des Abdichtungsrandes am Schwellenprofil und Hinterläufigkeit des Abdichtungsrandes im Bereich der Leibungen, diese beide Schadensfälle stehen in der Statistik ganz oben. Statistiken, die die Hauptursachen der Schadensfälle sichtbar machen, liefern auch Informationen, wo bei der Prävention anzusetzen ist. Fehlende Gitterroste und Drainage, mangelhafte oder nicht vorhandene Entwässerung sowie ein unzureichendes Gefälle führen über kurz oder lang zum Wasserschaden. Ist das Wissen und ein Bewusstsein für diese Problematik vorhanden, lassen sich Regenwasserschäden gut vermeiden. Ein Gefälle kann beispielsweise durch die Neigung der Tragkonstruktion, durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z. B. Gefälleestrich) oder durch eine Gefälledämmschicht erzielt werden.
Vier Anschlussbereiche
Je nach Anschlusshöhe an Tür- und Fensteranlagen (gerechnet ab Oberfläche des Belages/der Abdichtung von genutzten Dachflächen) unterteilen wir in vier unterschiedliche Bereiche. Klar ersichtlich ist der Trend zu barrierefreier Bauweise, die auch den Anforderungen an senioren- und behindertengerechte Zugänge entspricht. Mit der Reduzierung der Schwellenhöhen steigt die Lebensqualität der Bewohner, aber auch das Risiko von Wassereinbrüchen bei Extremwettern.
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