Lüftung der Entwässerungsanlage nach Abschnitt 6.5.1
„Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach sind nach oben offen mindestens mit dem Querschnitt der Lüftungsleitung auszuführen. Abdeckungen dürfen nicht eingesetzt werden“.
Abdeckungen und Hauben behindern die Be- und Entlüftung von Entwässerungsanlagen in sehr starkem Maße. Wie von zahlreichen Praktikern in den letzten Jahren gefordert, wurde diese klare Anweisung aus der alten DIN 1986, Teil 1 wieder aufgenommen.
Bemessung von Schmutzwasseranlagen nach Abschnitt 14.1
Aufgrund häufiger Anfragen wurde im Abschnitt 14.1.2 folgender Zusatz eingebracht:
„Ist der Wert des berechneten Schmutzwasserabflusses Qww bzw. des berechneten Gesamtschmutzwasserabflusses Qtot geringer als der Anschlusswert DU des größten angeschlossenen Entwässerungsgegenstandes, so gilt der Wert des größten angeschlossenen Entwässerungsgegenstandes DU“.
Dazu ein Anwendungsbeispiel: An eine Schmutzwasserleitung eines Wohnhauses sollen folgende Entwässerungsgegenstände angeschlossen werden (Tabelle 1):
Gegeben: Summe der Anschlusswerte Σ DU = 9,7 l/s Abflusskennzahl K = 0,5 (Wohnhaus)
Lösung: Schmutzwasserabfluss Qww = K ∙ (Σ DU) =0,5 = 0,5 ∙ 9,7 0,5 = 1,56 l/s
Ergebnis: Da der errechnete Schmutzwasserabfluss Qww mit 1,56 l/s kleiner ist als der größte Einzelanschluss mit 2,0 l/s (WC mit 6,0 Liter Spülkasten), muss die Bemessung der Schmutzwasserleitung mit einem Schmutzwasserabfluss von 2,0 l/s durchgeführt werden.
Regenwasserabfluss nach Abschnitt 14.2.1
In der Vergangenheit war es bei großen privaten Grundstücken mit eigener Infrastruktur nicht immer klar, ob die Bemessung nach DIN 1986-100 oder nach den Regelwerken der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) erfolgen sollte. Im Abschnitt 14.2.1 wird jetzt eine klare Abgrenzung vorgenommen. Die Bemessungsregeln nach DIN 1986-100 sind für Grundstücke bis zu einer befestigten Fläche bis etwa 60 ha (AE,b) oder Fließzeiten bis zum Anschlusspunkt an ein Gewässer oder den öffentlichen Anschlusskanal bis etwa 15 Minuten anzuwenden. Die Berechnung von Au muss mit dem Spitzenabflussbeiwert Cs nach Tabelle 9 durchgeführt werden.
Abflussbeiwerte nach Abschnitt 14.2.3
Bei den bisher in der DIN 1986-100 benannten Abflussbeiwerten C handelte es sich um Spitzenabflussbeiwerte, die zukünftig auch als solche mit CS bezeichnet werden. Der Spitzenabflussbeiwert CS wird zur Bemessung der Regenentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und der Grundleitungen benötigt.
Zusätzlich wurde zur Berechnung von Regenrückhalträumen (VRRR) nach Gleichung 22 der neuen Norm noch ein mittlerer Abflussbeiwert Cm eingeführt. Dies war in Abstimmung mit der DWA erforderlich, da die Gleichung 22 aus dem DWA-Regelwerk A 117 stammt und hier der mittlere Abflussbeiwert Cm verwendet wird. In der Tabelle 9 der DIN 1986- 100 sind die Abflussbeiwerte für CS und Cm angegeben.
Regenwasserabfluss über Notentwässerung nach Abschnitt 14.2.6
Zum besseren Verständnis bei der Ermittlung der Überflutungshöhen von Notentwässerungen enthält die neue Norm jetzt zwei Darstellungen. Eine Darstellung zur Ermittlung der Überflutungshöhen für Notentwässerungen bei geschlossener Attika über Notabläufe (25a) und eine zweite Darstellung für Notentwässerungen mit Öffnungen in der Attika (25b).
Rechteckige Notüberläufe nach Abschnitt 14.5.2
Im Abschnitt 14.5.2 befanden sich im Diagramm zur Bemessung von rechteckigen Notüberläufen falsche Angaben. Das Diagramm (Bild 39) zur „Bemessung des Abflussvermögens von frei angeströmten rechteckigen Überläufen“ wurde komplett überarbeitet.