Zusätzlichen Charme gewinnen DIBt-geprüfte Fassadenelemente mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für den Einsatz in schwer entflammbaren WDVS im Brandüberschlagsbereich im Übrigen durch eine spezielle Umlenkung der Luftführung in den gekapselten Elementen: Neben dem Fenster montiert befindet sich das nur wenige Zentimeter breite Zu-/Abluftgitter dadurch nahezu unsichtbar in der Fensterlaibung, ohne Einschränkung der Lüftungsleistung (siehe Abb. 4). Dieser gestalterische Effekt wird vor allem von Architekten geschätzt, die Wert auf eine harmonische, in sich nicht durch häufig wiederkehrende Lüftungsöffnungen unterbrochene Fassadengestaltung legen (siehe Abb. 5).
Fazit
Normativ ist die brandschutztechnische Abschottung von dezentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Außenwanddurchlass in Wärmedämmverbundsystemen trotz der latent vorhandenen Brandrisiken (noch) nicht geregelt. Herstellerseits stehen aber mittlerweile mineralisch gekapselte Fassadenelemente für WDVS bis 300 mm Dämmstärke zur Verfügung. Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bieten sie DIBt-geprüft einen Brandschutz auf demselben Niveau wie Brandriegel, die zum Schutz vor Feuerüberschlag in mehrgeschossigen Gebäuden über Fenstern vorgeschrieben sind. Durch die integrierte Luftumlenkung in die Fensterlaibung bleibt das harmonische Fassadenbild dabei aber dennoch erhalten.
Lüftungsstufen nach DIN 1946-6
Als Maßstab für den Lüftungsumfang und damit natürlich auch für die Luftqualität im Raum sind in der DIN 1946-6 vier Lüftungsstufen definiert:
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Lüftung zum Feuchteschutz: Diese Stufe ist nutzerunabhängig sicher zustellen und dient dem Bautenschutz. Sie erfüllt das Ziel, Feuchtigkeitseinträge bei üblicher Nutzung, aber zum Teil reduzierten Lasten (zum Beispiel durch zeitweise Abwesenheit und kein Wäschetrocknen in den Wohn räumen), abzuführen, um Schimmel und ähnliche Schäden zu verhindern. Bei der Auslegung ist zudem das Wärmeschutzniveau des Gebäudes zu berücksichtigen.
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Reduzierte Lüftung: Diese Stufe ist weitestgehend nutzerunabhängig sicherzustellen. Außer dem Bautenschutz gewährleistet sie darüber hinaus den hygienischen Mindeststandard für die Raumluftqualität, beispielsweise in puncto Stoffbelastung.
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Nennlüftung: Bei der Berechnung dieser Stufe kann die aktive Fenster lüftung durch den Nutzer mit einbezogen werden. Sie erfüllt sowohl die hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen an die Raumluft bei normaler Nutzung als auch den notwendigen Luftaustausch für den Bautenschutz.
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Intensivlüftung: Dabei kann die aktive Fensterlüftung durch den Nutzer mit einbezogen werden. Diese Stufe dient dem zeitlich beschränkten Abbau von Lastspitzen (zum Beispiel durch Kochen und Wäschetrocknen) und weist einen erhöhten Luftvolumenstrom auf.