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Wasserversorgung ist sicher – aber …

Fernleitungen für „gerechte“ Wasserverteilung

Montag, 04.09.2023

Verbindliche Wassernutzungskonzepte gibt es bislang nur in einigen Bundesländern. Das soll sich ändern.

Trinkwasser ist knapp? Im Gegenteil! Allen Unkenrufen zum Trotz ist die Wasserversorgung in Deutschland keinesfalls gefährdet. Das macht der Wassernutzungs-Index deutlich (siehe Grafik). Dieser Index benennt den Anteil des entnommenen Wassers am gesamten Wasserdargebot eines Landes. In den letzten 30 Jahren sank der Index kontinuierlich von 25 auf 13 Prozent. Damit hat sich die Menge des landesweit entnommenen Wassers in etwa halbiert. Zu dem deutlichen Rückgang haben laut Umweltbundesamt (UBA) in erster Linie die Energieversorger sowie die Industrie- und Bergbauunternehmen beigetragen. Deren Wassergebrauch liegt bei rund 77 Prozent der gesamten Entnahmen. Aber auch die private Wassernutzung reduzierte sich deutlich: Pro Kopf und Tag sank er seit 1991 von 144 auf 123 Liter. Liegt der Wassernutzungsindex eines Landes unter 20 Prozent, gilt die Wasserentnahme als nachhaltig. Siehe oben: Wir sind bei 13 Prozent! Werden mehr als 20 Prozent des wasserwirtschaftlich „Dargebot“ genannten „Angebots“ entnommen, spricht man von Wasserstress. Und über 40 Prozent von Wasserknappheit.

Bild zeigt hochwasserführende Volme
Quelle: Martin
Lokale Starkregen – hier die Volme (Sauerland) im Sommer 2021 – fordern auch die Wasserversorger heraus.

Gleichwohl nehmen die Herausforderungen für Wasserversorger zu: mehr Trockenperioden und Starkregenereignisse sowie die insgesamt zunehmenden Niederschläge, die sich vom Sommer in den Winter verlagern. Deswegen verlangt die neue Trinkwasserverordnung jetzt auch umfassende Gefährdungsanalysen und ein Risikomanagement von Seiten der Versorger. Dafür wurden in einigen Bundesländern Wasserversorgungskonzepte etabliert, beispielsweise in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW). So ein Konzept über den aktuellen Stand und die künftige Entwicklung der Wasserversorgung müssen die Gemeinden und Städte für ihr jeweiliges Versorgungsgebiet aufstellen. In NRW ist jetzt zum 1. Januar 2024 die erste Überarbeitung des Wasserversorgungskonzeptes wieder fällig. Dabei haben sich die Anforderungen gegenüber den ersten Konzepten aus dem Jahr 2018 geändert. Darauf macht das IWW Zentrum Wasser aufmerksam. Zur Arbeitserleichterung und für ein einheitliches Vorgehen hat ein Arbeitskreis die bestehenden Arbeitshilfen auf Basis der bisherigen Erfahrungen überarbeitet und weiterentwickelt. „Neu ist zum Beispiel die Einbindung von Tabellen, die zur Vereinheitlichung und Arbeitserleichterung nun Teil der vorzulegenden Wasserversorgungskonzepte sind. Die Arbeitshilfen sind als bearbeitbare Excel-Tabellen und Word-Dokumente auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) unter diesem Link abrufbar“, so das Institut. Bis zum 30. Juni 2024 müssen alle Wasserversorgungskonzepte in NRW vorliegen.

Grafik zeigt: Seit dreißig Jahren geht die Wasserentnahme deutschlandweit stetig zurück
Quelle: UBA
Seit dreißig Jahren geht die Wasserentnahme deutschlandweit stetig zurück

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