SHK-Systemtechnik

Vorbeugen ist besser als desinfizieren!

Mittwoch, 27.10.2021

Das Robert Koch-Institut (RKI) beobachtet, dass die Zahl der Legionellenfälle in Baden-Württemberg auffällig steigt. Dort sind nach Auskunft des...

...Landesgesundheitsamtes (LGA) in Stuttgart von etwa Mitte Juni bis zum 6. August 97 Fälle mit Erkrankungsbeginn ab dem 1. Juni registriert worden. Darunter seien sieben Todesfälle. Laut LGA ist dies die höchste Anzahl an Erkrankungen im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der Jahre 2001 bis 2020.

Quelle: Geberit

Eine Möglichkeit für das derzeit gehäufte Auftreten von Legionellosen könnte sein, dass durch die Corona-Lockdowns, aber auch die üblichen saisonalen Stillstandszeiten in Industriegebäuden (Werksferien), nicht benutzten Ferienwohnungen, nicht regelmäßig genutzten Sportanlagen, Hotels und ähnlichen Beherbergungsstätten (wie Jugendherbergen) die Legionellen durch Stagnation ein ideales Umfeld hatten, um sich in Trinkwasseranlagen auszubreiten und festzusetzen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte bereits im vergangenen Jahr vor einem möglichen Legionellen-Risiko gewarnt. Bei unsachgemäßer oder fehlender Wartung könne es nach der Corona-Pause zu einem erhöhten Wachstum dieser Bakterien in Trinkwasseranlagen gekommen sein, schrieb das RKI im „Epidemiologischen Bulletin“. Betreiber sollten vor einer Wiedereröffnung ihrer Trinkwasseranlagen deshalb einen einwandfreien Betrieb sicherstellen. Entsprechend sind bei Betriebsstilllegungen oder -unterbrechungen von Trinkwasser-Installationen doch einige vorbeugende Maßnahmen zu beachten. Die anschließende Wiederinbetriebnahme nach längerer Stilllegung bedarf sogar besonderer Maßnahmen.

Eine Möglichkeit für das derzeit gehäufte Auftreten von Legionellosen könnte sein, dass die Legionellen durch Stagnation ein ideales Umfeld hatten, um sich in Trinkwasseranlagen auszubreiten und festzusetzen.
Quelle: Robert-Koch-Institut
Eine Möglichkeit für das derzeit gehäufte Auftreten von Legionellosen könnte sein, dass die Legionellen durch Stagnation ein ideales Umfeld hatten, um sich in Trinkwasseranlagen auszubreiten und festzusetzen.

Genau genommen sind Nutzungsunterbrechungen in Liegenschaften eine wiederkehrende Gegebenheit. Ein Beispiel dafür: Die Trinkwasser-Versorgungsanlagen von Schulen werden während der Ferien schon immer für eine gewisse Zeit (wenige Tage oder/und ein bis zu sechs Wochen) stillgelegt. Ähnliches gilt für Kindertagesstätten und Kindergärten. Doch besteht auch in anderen Liegenschaften (wie Hotels, Fabrikationsgebäuden) die Gefahr, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb nach den allgemeinen Regeln der Technik – wie definiert zum Beispiel in VDI/DVGW 6023, DIN 1988-200 oder DIN EN 806-5 – nicht sichergestellt werden kann. Deshalb sind eine Sensibilisierung und Aufklärung der Betreiber bei der aktuellen Lage sehr wichtig.

Zwei Faktoren beeinflussen in besonderem Maße die Trinkwassergüte in der Gebäudetechnik: regelmäßiger Wasseraustausch und Temperaturhaltung. Auch der Werkstoff und die regelmäßige Wartung spielen eine Rolle. Hinzu kommen aktuell geänderte Betriebsbedingungen. Deshalb empfiehlt es sich einen Ad-hoc-Maßnahmenplan zu erarbeiten, im Fall von Pflegeheimen – zusätzliches Spülen – oder je nach Liegenschaft und den Stilllegungszeiten einen Spülplan.

Eine im UP-Spülkasten integrierte Hygienespülung sorgt für einen sicheren Wasseraustausch in stagnationsgefährdeten Bereichen der Trinkwasser­-Installation. Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise Hotels und Pensionen, Krankenhäuser und Altersheime, Schulen, Sporthallen, Kasernen oder Ferienhäuser.
Quelle: Geberit
Eine im UP-Spülkasten integrierte Hygienespülung sorgt für einen sicheren Wasseraustausch in stagnationsgefährdeten Bereichen der Trinkwasser­-Installation. Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise Hotels und Pensionen, Krankenhäuser und Altersheime, Schulen, Sporthallen, Kasernen oder Ferienhäuser.

Ab wann beginnt die Betriebsunterbrechung?

Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine Betriebsunterbrechung dar und sollte vermieden werden. Soweit nachgewiesen werden kann, dass die Trinkwasserbeschaffenheit nach TrinkwV über längere Zeiten der Nichtnutzung erhalten bleibt und die Gebäude keinen besonderen Anforderungen unterliegen, darf diese Frist auf maximal sieben Tage verlängert werden.

Eine längere Betriebsunterbrechung ist ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation. Bei längerer Verweilzeit des Wassers in Trinkwasser-Versorgungsleitungen kann die Wasserbeschaffenheit durch Vermehrung von Mikroorganismen und in Lösung gehende Werk- und Betriebsstoffe beeinträchtigt werden.

Für öffentliche Einrichtungen und große Liegenschaften sollten ent­sprechende Pläne für Betriebsunterbrechung, Stilllegung und Wieder­inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen, aufgrund der ohnehin wechselnden Nutzung, bereits vorliegen.
Quelle: Geberit
Für öffentliche Einrichtungen und große Liegenschaften sollten ent­sprechende Pläne für Betriebsunterbrechung, Stilllegung und Wieder­inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen, aufgrund der ohnehin wechselnden Nutzung, bereits vorliegen.

Spülplan

Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist durch den Betreiber mindestens alle 72 Stunden, entweder manuell oder automatisiert, an allen Entnahmestellen kaltes und warmes Trinkwasser zu entnehmen. Steht kein Haustechniker oder Hausmeister für diese Arbeiten zur Verfügung, sollte ein SHK-Fachbetrieb für das regelmäßige Spülen beauftragt werden. Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage, einen solchen Spülplan umzusetzen, so sollte er die Trinkwasser-Installation an der Hauptabsperreinrichtung schließen und diese mit allen Komponenten (Trinkwasser kalt und warm) vorübergehend außer Betrieb setzen.

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