Trinkwasserhygiene

Verbotene Sammelsicherungen

Risikofaktor für die Trinkwasserhygiene

Mittwoch, 18.10.2023

Sammelsicherungen, umgangssprachlich auch als Rohrbelüfter oder Rohrentlüfter bekannt, beschäftigen Gefährdungsanalysten bis heute.

Das Bild zeigt eine normgerechte Sammelleitung.
Quelle: WimTec
Ob Einzel- oder Doppelstrang, Auf- oder Unterputz: Viele Sammelsicherungen namhafter Anbieter lassen sich einfach und schnell austauschen.

Dabei sollte der Begriff „Sammelsicherung“ schon längst aus unserem Wortschatz verschwunden sein, denn seit 2011 sind sie nicht mehr normgerecht. Seit diesem Zeitpunkt sind Einzelabsicherungen vorgeschrieben. Was vielen nicht bewusst ist: In Verbindung mit der Trinkwasserverordnung führt dies zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Denn gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen bei der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Diese Anforderung gilt explizit auch an Gebäudewasserversorgungsanlagen, die lediglich dazu dienen, von einem Wasserversorger übernommenes Trinkwasser in einem Gebäude zu verteilen und an die Verbraucherinnen und Verbraucher abzugeben. Dies ist von besonderer Brisanz, da so die gültigen Normen einen rechtsverbindlichen Charakter erhalten. Bereits nach der bestehenden Trinkwasserverordnung stellt damit das Vorhandensein von Sammelsicherungen per se eine Ordnungswidrigkeit dar. Auf den Punkt gebracht heißt das: „Sammelsicherungen sind verboten!“ Dies gilt selbst dann, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen eingehalten wird. „Noch immer werden Sammelsicherungen in nennenswerten Stückzahlen verkauft, um defekte Einheiten in Bestandsgebäuden zu ersetzen. Dabei ist es so einfach und vergleichsweise kostengünstig, herkömmliche Sammelsicherungen durch eine Strangspül-Einheit zu ersetzen. Vielen ist nicht bewusst, dass sie eine Hinweispflicht haben und haftbar gemacht werden können“, weiß Günter Dülk, geschäftsführender Gesellschafter von WimTec.

Das Bild zeigt eine nicht mehr normgerechte Sammelsicherung.
Quelle: WimTec
Sammelsicherungen sind seit mehr als zehn Jahren nicht mehr normgerecht, da sie die Trinkwasserhygiene im Gebäude massiv gefährden.

Fachhandwerker in der Haftung

Der Austausch bestehender Sammelsicherungen durch neue ist für den Installateur zwar ein lukratives Geschäft, aber ein Regelverstoß und damit ein enormes Risiko. Wie alle Fachhandwerker am Bau hat er eine umfassende Warn- und Hinweispflicht. Der Installateur schuldet seinem Auftraggeber eine Trinkwasser-Installation nach dem Stand der Technik. Erfüllt er diese Bringschuld nicht, kann er für die Folgen haftbar gemacht werden. Doch selbst dann, wenn er mit der Instandhaltung oder dem Austausch der Sammelsicherung nicht beauftragt war, können Sammelsicherungen für einen weitestgehend unbeteiligten Installateur Haftungs- und Schadenersatzforderungen mit sich ziehen. Denn als Fachhandwerker muss er den Auftraggeber auf die Unzulässigkeit der Sammelsicherung und das daraus resultierende Sicherheitsrisiko selbst dann hinweisen, wenn er nicht mit Arbeiten an der Sammelsicherung beauftragt war.

In allen Fällen, in denen ein Fachhandwerker das Vorhandensein einer Sammelsicherung hätte erkennen oder vermuten müssen, ist diese Hinweispflicht gegeben. Die für einen Schadenersatzanspruch erforderliche Kausalität kann nicht nur durch das aktive Tun, sondern auch durch das Unterlassen von notwendigen Handlungen gegeben sein. Die nicht ausgesprochene Warnung vor einer unzulässigen Sammelsicherung kann somit bereits ausreichen, um einen Haftungsanspruch zu begründen. Um die geforderte Aufklärung im Anlassfall auch vor Gericht belegen zu können, sollte dieser Hinweis unbedingt schriftlich erfolgen und die Übergabebestätigung aufbewahrt werden.

Das Bild zeigt eine Tabelle zum Thema Umrüstung von Sammelsicherungen.
Quelle: WimTec
Die Umrüstung einer seit 2011 rechtswidrig montierten Sammelsicherung auf „WimTec PROOF SE“ erfordert keine aufwendigen baulichen Maßnahmen.

Aus der Not eine Tugend machen

Zahlreiche Fachhandwerker sehen diese Warn- und Hinweispflicht als lästiges Übel, dabei bietet sie die Chance auf einen ungeplanten Auftrag und damit zusätzliche Einnahmen. Gewusst wie, lässt sich die Sanierung ohne aufwendigen Rückbau, ohne Stemmen, ohne Neuverfliesen und damit ohne weitere Gewerke in nur wenigen Stunden bewerkstelligen und damit auch bei vollen Auftragsbüchern schnell umsetzen. Die ideale Lösung dafür ist die automatische Strang-Spüleinheit „WimTec PROOF SE“. Sie verfügt über eine intelligente Freispül-Automatik, die exakt auf die Gebäudeanforderungen eingestellt werden kann. So ist der regelmäßige und vollständige Wasseraustausch gemäß der Richtlinie VDI 3810-2/VDI 6023-3 im Kalt- und Warmwasserstrang (getrennt einstellbar) sichergestellt.

Weiterführende Informationen: https://www.wimtec.com/

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