Trinkwasserhygiene

VDMA: „PFAS-Generalverbot gefährdet Geschäftsgrundlage"

Drohende Wettbewerbsnachteile für europäische Hersteller

Donnerstag, 21.09.2023

VDMA Gebäudearmaturen fordert Ausnahmen für Fluorpolymere.

Das Bild zeigt Stefan Gesing.
Quelle: Dornbracht
Stefan Gesing, CEO der Dornbracht AG & Co. KG und Vorsitzender der VDMA Fachabteilung Gebäudearmaturen: „Ein pauschales PFAS-Verbot ohne verfügbare Stoff-Alternativen würde den betroffenen Unternehmen im Extremfall die Geschäftsgrundlage entziehen.“

Ein mögliches Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), das die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller Gebäudearmaturen mit PFAS-haltigen Bauteilen wesentlich betreffen würde, stößt in der Industrie auf breiten Widerstand. Das EU-Vorhaben, den Einsatz einer kompletten PFAS-Stoffgruppe aus rund 10.000 Substanzen pauschal zu beschränken, gefährde zahlreiche industrielle Prozesse rund um die Produktion und den Handel von Armaturen in Deutschland und Europa – und würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Armaturenindustrie deutlich einschränken. Dies betreffe im Besonderen auch die Hersteller von Gebäudearmaturen. Der VDMA als Sprachrohr des gesamten Maschinen- und Anlagenbaus sowie der VDMA Fachverband Armaturen setzen sich daher für eine bessere, praxistauglichere PFAS-Regulierung ein und lehnen ein pauschales Verbot ab:

„Als Unternehmer sehen wir uns selbst in der Pflicht, alles in unserem Einflussbereich Machbare zu tun, um die Umwelt zu schützen und nachhaltig zu handeln. Entsprechend unterstützen wir den Wandel, weg von der Verwendung von unangemessenen Stoffen, hin zu zeitgemäßen, alternativen Stoffen“, betont Stefan Gesing, CEO der Dornbracht AG & Co. KG und Vorsitzender der VDMA Fachabteilung Gebäudearmaturen. „Ein pauschales PFAS-Verbot ohne verfügbare Stoff-Alternativen würde den betroffenen Unternehmen im Extremfall jedoch die Geschäftsgrundlage entziehen. Zumindest würde es sie erheblich benachteiligen gegenüber Unternehmen, die außerhalb Deutschlands und der EU produzieren“.

Um die Interessen der Branche zu wahren, hat der Fachverband Armaturen eine Stellungnahme für den Bereich Gebäudearmaturen zum PFAS-Beschränkungsvorhaben verfasst, die zeigt, weshalb ein unreflektiertes allgemeines Verbot von PFAS – also auch von denjenigen Stoffen mit geringem Gefährdungspotenzial in Gebäudearmaturen – weit über das Ziel hinausschießen und der Industrie schweren Schaden zufügen würde.

Das Dokument fokussiert vorrangig auf den Trinkwasserbereich und fordert insbesondere die Ausnahme von Fluorpolymeren, die als „Polymers of low concern“ bewertet wurden. Dazu zählt vor allem der weit verbreitete Fluorkunststoff PTFE (Polytetrafluorethylen, auch unter „Teflon“ bekannt). Hintergrund: Es wurde nach Ansicht des VDMA bereits hinlänglich bewiesen – unter anderem durch eine 2018 von der internationalen Society of Environmental Toxicology and Chemistry veröffentlichte Gemeinschaftsstudie von Barbara J. Henry, Joseph P. Carlin und anderen – dass diese Fluorpolymere chemisch stabil, nicht toxisch, nicht bioverfügbar, nicht wasserlöslich und nicht mobil sind. Aus diesen Gründen sind sie auch als Materialien für den Lebensmittelkontakt oder in der Medizintechnik zugelassen.

Der VDMA Fachverband Armaturen fordert daher in seiner Stellungnahme die generelle Ausnahme von Fluorpolymeren, die als „Polymers of low concern“ gelten, aus dem geplanten PFAS-Generalverbot. Der Fachverband hat diese Positionen im Rahmen des entsprechenden EU-Konsultationsverfahrens eingebracht, um sich für die Sicherung fairer Rahmenbedingungen des Industriezweigs in Deutschland und Europa einzusetzen.

Die entsprechende Stellungnahme mit allen weiteren Informationen ist hier verfügbar!

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