Gebäudetechnische Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundene Gewerbebetriebe
Gebäudetechnische Anlagen sind gemäß Abschnitt 9 der DIN 4109-1 dem Gebäude dienende
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Versorgungs- und Entsorgungsanlagen,
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Transportanlagen,
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fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen.
Als gebäudetechnische Anlagen gelten außerdem
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Gemeinschaftswaschanlagen,
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Schwimmanlagen, Saunen und dergleichen,
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Sportanlagen,
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zentrale Staubsauganlagen,
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Garagenanlagen,
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fest eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden.
In der Tabelle 9 der DIN 4109-1 sind die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen sowie von baulich mit dem Gebäude verbundenen Gewerbebetrieben, zusammengefasst.
Raumlufttechnische Anlagen im eigenen Wohnbereich
Im Abschnitt 10 der Norm sind die Anforderungen an den maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt durch raumlufttechnische Anlagen im eigenen Wohnbereich, beschrieben.
Die entsprechenden maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel LAF,max,n sind in der Tabelle 10 aufgeführt.
Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation
Die schallschutztechnischen Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation werden im Abschnitt 11 der DIN 4109-1 erläutert. Für Armaturen der Trinkwasser-Installation sind Armaturengruppen festgelegt, in die sie gemäß dem gemessenen Armaturengeräuschpegel Lap eingeteilt werden.
In Tabelle 11 erfolgt die Einstufung von Armaturen und Geräten der Trinkwasser-Installation in die Armaturengruppen I und II.
Die schallschutztechnischen Festlegungen für den Einsatz von Armaturen und Geräten der Trinkwasser-Installation werden in der DIN 4109-36 beschrieben.
Erläuternde Angaben zum Schallschutz im Anhang A
Im informativen Anhang A werden die Unterschiede zwischen Schalldämmung und Schallschutz näher erläutert.
In der DIN 4109 wird der Schallschutz indirekt (vereinfacht) über die Eigenschaften der Baukonstruktion (Schalldämmung) beschrieben. Die Schallübertragung wird durch die Anforderungen an das Bau-Schalldämm-Maß, den Norm-Trittschallpegel und einen maximalen Schalldruckpegel begrenzt. Dies kann durch alle üblichen Bauprodukte und Bauarten erfüllt werden. Die Höhe des zu erwartenden Schallschutzes ist hierbei auf die geforderten Schutzziele abgestimmt.
Trotz gleicher Schalldämmung der trennenden Bauteile kann der Schallschutz unterschiedlich sein, je nach Größe der aneinander grenzenden Räume.
Der Schallschutz wird beschrieben durch die nachhallzeitbezogenen Größen
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D nT,w‘ für den Luftschallschutz,
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L‘nT,w für den Trittschallschutz und
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L AFmax,nT für den mittleren Standard-Maximalpegel durch gebäudetechnische Anlagen.
Zur detaillierten Festlegung des Schallschutzes werden im informativen Anhang A der DIN 4109-1 Empfehlungen für die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Planung gegeben.