Bad

Fördermittel 2021 schon jetzt beantragen!

Viega-Systemtechnik für barrierefreie Bäder

Mittwoch, 16.12.2020

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Umbaumaßnahmen aus den Förderprogrammen „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit“.

Das Bild zeigt eine Oma mit ihrem Enkelkind im Bad.
Quelle: Viega
Für altersgerechte Badausstattungen, hier mit höhenverstellbaren WC- und Waschtisch-Elementen, gibt es bei der KfW attraktive Fördermöglichkeiten.

Da die Fördermittel immer recht schnell ausgeschöpft sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung. Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn der (Um)Baumaßnahme erfolgt. Das Alter der Antragsteller spielt für die Förderung keine Rolle. Eine Beantragung ist sogar möglich, wenn ein Bad in einem Neubau vorausschauend altersgerecht geplant und zum Beispiel schon mit Assistenzsystemen ausgestattet wird.

Handlungsdruck wächst

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. So stieg zwischen 1970 und 2017 der Anteil der Personen an der Gesamtbevölkerung, die älter als 67 Jahre sind, von 11 auf 19 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Bis 2060 wird dieser Anteil nach Schätzungen des Bundesamtes für politische Bildung über 27 Prozent betragen. Damit wächst entsprechend der Bedarf an alters- und pflegegerecht ausgestatteten Wohnung. Darauf hat auch die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) in einem Grundsatzpapier hingewiesen, das gemeinsam mit dem ZVSHK erstellt wurde. Darin heißt es weiter, dass die meisten Menschen „so lange wie möglich in der eigenen Wohnung (genauer: in ihrem bisherigen Zuhause) oder zumindest in einem Umfeld mit Privatsphäre leben und gegebenenfalls gepflegt werden“ möchten.

Um den alters- und pflegegerechten Umbau eines Bades schnell und reibungslos umzusetzen, bietet Systemhersteller Viega unter anderem mit dem Vorwandsystem „Prevista“ praxisgerechte Lösungen an, über die vergleichsweise einfach ein deutlicher Zugewinn an Barrierefreiheit erreicht wird. Beispielhaft dafür sind die höhenverstellbaren WC- und Waschtisch-Elemente. Per Knopfdruck können bei diesen Elementen der WC-Sitz um bis zu 8 cm, der Waschtisch sogar um bis zu 20 cm in der Höhe angepasst werden. Das kommt vor allem Personen mit Bewegungseinschränkungen zugute. Andere Beispiele sind die ergänzenden Vorwandelemente zur Montage von Stützgriffen oder die elektronischen Betätigungsplatten der „Visign“-Serien. Sie lassen sich mit einem Taster zur Fernauslösung der WC-Spülung ausrüsten.

Förderung vor Baubeginn beantragen

Die KfW bezuschusst solche Neu- oder Umbaumaßnahmen aus dem Programm „Barrierereduzierung (455-B)“ unabhängig vom Alter der Antragsteller mit bis zu 6.250 Euro. Das Geld wird dabei nicht nur für die barrierearmen Installationskomponenten – wie die „Prevista“-Vorwandelemente oder die „Visign“-Betätigungsplatten – gezahlt, sondern auch für weitergehende Umbaumaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Verbreiterung von Türen, die Änderung der Raumaufteilung im Bad, der Einbau von Stützgriffen oder die Schaffung bodengleicher Duschen. Hierfür kommen die „Advantix“-Duschrinnen von Viega zum Einsatz, die als Linienentwässerung je nach Ausführung sogar direkt vor der Wand installiert werden können. Die gesamte Duschfläche ist dann problemlos mit dem Rollstuhl befahrbar. Das bedeutet einen deutlichen Komfortgewinn für den Nutzer und einen Zugewinn an Sicherheit für Pflegekräfte, die nicht mehr auf den Rost eines Punktablaufs oder gar auf den Ablauf einer Duschwanne achten müssen. Darüber hinaus dürfen die Fördermittel für elektronische Hilfsmittel eingesetzt werden. Dazu gehören die Funkauslösung für die WC-Betätigung oder sogar die nachleuchtenden „Visign“-Betätigungsplatten, wenn diese als Orientierungshilfe installiert werden.

Zinsgünstige Kredite stehen für derartige Investitionsmaßnahmen zudem über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“ zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt vor dem Start der Bauarbeiten bei der heimischen Bank, Sparkasse oder Versicherung. Die Kreditsumme kann sich dann auf bis zu 50.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins ab 0,78 Prozent (Stand: Nov. 2020) belaufen.

Weiterführende Informationen: https://www.kfw.de/kfw.de.html

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