Gefährdungsanalysen: Schwachstellen und Empfehlungen

Die Schließung von Gebäuden und die damit verbundene Nichtnutzung der Trinkwasser-Installationen können zu Stagnationen und damit zu...

...erhöhten Koloniezahlen von pathogenen Mikroorganismen im Trinkwasser führen. Die 72-Stunden-Regel für die Entnahme von Trinkwasser an den Zapfstellen gilt grundsätzlich immer, in der Praxis wurde das bisher allerdings nicht konsequent umgesetzt. Trinkwasseranalysen sind daher bei der Erst- und Wiederinbetriebnahme wichtig, um den Ist-Zustand zu dokumentieren.

Nach wie vor ist die Qualität vieler Gefährdungsanalysen bezüglich des Inhalts und des Aufbaus mangelhaft. Gefährdungsanalysen sind wie Gutachten zu betrachten, die vor Gericht verwendet werden können, von daher müssen Kernthemen in diesen Dokumentationen enthalten sein, und auch die Struktur sollte übersichtlich sein. Im Folgenden werden diese Themen dargestellt.

Regelwerke und Empfehlungen

In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist nach wie vor die Forderung nach einer Gefährdungsanalyse nach § 16, Absatz 7 vorhanden: Sofern der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml überschritten ist, muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen. Seit der letzten Novellierung 2018 ist neu, dass die Überschreitung von den Untersuchungsstellen direkt an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden (§ 15a Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen). Die Labore praktizieren das auch konsequent in der Praxis, weil die Unterlassung der Meldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Gefährdungsanalyse vom 14. Dezember 2012 ist nach wie vor gültig. Vor allem die eindeutige Forderung, dass Personen, die Gefährdungsanalysen erstellen, unbefangen sein müssen, sollte nochmals deutlich hervorgehoben werden. Der Personenkreis ist in der Empfehlung festgelegt, diese Personen sollten aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung aus der Sanitärbranche kommen und sich zusätzlich qualifiziert haben, zum Beispiel durch eine VDI/DVGW 6023 Blatt 1 (Typ A, Zertifikat) oder eine Fachkraft für Hygiene der SHK-Landesverbände. Eine weitere wichtige Richtlinie ist die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 (Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Gefährdungsanalysen) vom Januar 2018 als Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen. Die anderen aktuellen Regelwerke (DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter, twin-Veröffentlichungen, VDI-Regelwerke und Veröffentlichungen des ZVSHK) müssen den Gefährdungsanalytikern bekannt sein.

Checklisten für Bestandsaufnahmen

Die Anwendung von Checklisten wurde bisher unterschiedlich gehandhabt. Erfahrene Personen, die mehrere Gefährdungsanalysen für unterschiedliche Gebäudearten bereits erstellt haben, benötigen meist keine Erinnerungslisten, allerdings sind diese Checklisten für die ersten zu erstellenden Analysen durchaus hilfreich. Inzwischen gibt es mehrere derartige Listen:

Diese Listen sind noch keine Gefährdungsanalyse, sondern dokumentieren den vor Ort vorgefundenen Zustand der Trinkwasser-Installation, sie können auch als Begehungsprotokoll bezeichnet werden und müssen dann in einer Analyse verarbeitet werden.

Kernthemen einer Gefährdungsanalyse

Bei der Ortsbesichtigung hat sich bewährt, den „Weg des Wassers“ zu gehen. Das heißt: Beginn der Begehung ist der Hauswassereingang mit dem Wasserzähler. Danach werden alle Geräte und Apparate begutachtet, ob diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) entsprechen und genauestens dokumentiert. Im Folgenden sind die wichtigsten Themen aufgelistet, die in der Gefährdungsanalyse enthalten sein müssen.

Allgemeine Angaben

Wasseranalysen – mikrobiologische und chemisch-physikalische – sollten von akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist der Auslöser für eine Gefährdungsanalyse, aber auch andere mikrobiologische Parameter können in die Gefährdungsanalyse mit aufgenommen werden. Und auch die chemischen Parameter sind für eine Interpretation wichtig. Die Probennahme muss nach DIN EN 19458 erfolgen, im Laborbericht muss auch der Zweck angegeben sein, der sich auf die Höhe der Koloniezahlen auswirkt (a: in der Hauptverteilung; b: an der Entnahmearmatur; c: wie es verbraucht wird). Analysen sollten richtig interpretiert werden. Ab welchen Koloniezahlen Maßnahmen notwendig sind, ist in der Tabelle 1 für die orientierenden Untersuchungen im DVGW-Arbeitsblatt W 551 dargestellt. Bei Legionellen gibt es allerdings kein Dosis-Wirkungsgesetz, das heißt, einer Koloniezahl können nicht eindeutige Symptome zugeordnet werden.

Informationen dazu sind notwendig. In welcher Art von Gebäude findet die Gefährdungsanalyse statt: Klinik, Pflegeeinrichtung, Psychiatrie, Großwohnanlage, Einfamilienhaus, Kindertagesstätte, Schulturnhalle, Vereinsheim, Stadion, Fitnessstudio oder Hotel. Angaben über das Alter des Gebäudes, über stattgefundene Umbau- oder Erweiterungsarbeiten und wer die Trinkwasser-Installation betreut (eigene Betreuung oder durch eine Facility-Management-Organisation) sind ergänzende Informationen.

Das Nutzerverhalten – wie häufig wird Wasser entnommen, beziehungsweise werden alle Entnahmearmaturen regelmäßig benutzt – ist zu dokumentieren, denn bei fehlender Entnahme treten Stagnationen und damit erhöhte Mikroorganismenzahlen im Wasser auf. Die Verbrauchsmengen sollten in Bezug zu der Anzahl der Nutzer kritisch betrachtet werden, letztendlich muss das Nutzerverhalten abgefragt werden. Stagnationen zählen zu den häufigsten Ursachen für erhöhte Legionellenzahlen.

WW/KW, Trinkwassererwärmer und Zirkulation

Die optimale Kaltwassertemperatur ist circa 10 bis 12 °C am Hauseingang. In vielen Gebäuden werden aktuell wesentlich höhere Temperaturen gemessen, zeitweise über 30 °C. Von daher sollte unbedingt die Möglichkeit zu einer Temperaturmessung des Kaltwassereingangs unmittelbar nach dem Wasserzähler bestehen. Erhöhte Kaltwassertemperaturen über 25 °C sind deshalb problematisch, da die Legionellen ein optimales Wachstum zwischen 25 und ca. 55 °C haben. In diesen Fällen wird das Wachstum bereits im Kaltwasser gefördert.

Die Art des Trinkwassererwärmers (TWE), Aufbau, Inhalt und die Temperatur am Warmwasseraustritt (≥ 60 °C bei Großanlagen) sind zu dokumentieren, genauso wie der allgemeine Zustand und die Wartungsintervalle. Ist eine Inspektionsöffnung vorhanden bzw. sind Kalk- und Schmutzablagerungen im TWE? Ob das Wasser an allen Stellen gleichmäßig erwärmt wird, kann mit einer Wärmebildkamera dokumentiert werden. Stagnation muss im TWE unbedingt verhindert werden, aus den Verbrauchsmengen lassen sich Rückschlüsse auf Stagnationen ziehen. Zu überprüfen sind auch die Probenahmemöglichkeiten in der gesamten Installation.

Ist eine Zirkulationspumpe überhaupt vorhanden? Wenn ja, wie sind die Laufzeiten eingestellt? Laut Arbeitsblatt W 551 können Zirkulationspumpen für acht Stunden innerhalb von 24 Stunden abgeschaltet werden. Eine Stagnation muss unbedingt verhindert werden, in der Trinkwasserhygiene gilt die Forderung „Wasser muss fließen“. In der DVGW-Information Wasser Nr. 90 (März 2017) wird ein Dauerbetrieb empfohlen, da nur dann sichergestellt ist, dass die Legionellen begrenzenden Temperaturen eingehalten werden. Nicht nur aus Komfortgründen sind dauerbetriebene Zirkulationspumpen wichtig, auch aus Hygienesicht.

Die Temperatur ist der wichtigste Einflussfaktor für das Wachstum von Mikroorganismen. Außer der Kaltwassertemperatur sind die Warmwassertemperaturen am Ausgang des Trinkwassererwärmers zu überprüfen, aber auch die Temperaturen an den Zapfstellen und gegebenenfalls von einzelnen Zirkulationssträngen. Temperaturprofile können von Kalt- und Warmwasser erstellt werden, die Raumtemperaturen sind ebenfalls zu dokumentieren. Es hat sich bewährt, Temperaturprofile über mehrere Tage, durchaus bis zu einer Woche oder noch länger, zu erstellen. Dadurch können zum Beispiel im Hotelbereich die Temperaturen sowohl der Werktage als auch der Wochenendtage gemessen werden und somit einen guten Überblick geben, wie die Temperaturverläufe sind. Der Einsatz von Datenloggern ist sinnvoll und hat sich bewährt. Schwachstellen können dadurch lokalisiert werden.

Wasserbehandlung und Desinfektion

Der Filter ist die „Haustür“ der Trinkwasser-Installation und muss in jedem Gebäude vorhanden sein (Bild 2). Die DIN 1988-200 regelt das unmissverständlich („Unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage ist ein mechanischer Filter einzubauen“). Ist ein Filter vorhanden und wenn ja, in welchem Zustand? Sollte der Filter nicht mehr funktionsfähig sein, so ist als kurzfristige Maßnahme der Austausch in der Dokumentation vorzuschlagen. Die Rückspülhäufigkeit kann optisch erkannt oder erfragt werden. Filter müssen regelmäßig gewartet werden (siehe DIN EN 806-5, Anhang A).

Sofern eine Enthärtungsanlage vorhanden ist, ist deren Einbauort und Wartungszustand zu beschreiben. Enthärtungsanlagen verhindern die Verkalkung von Armaturen, Geräten und Rohrleitungen und sollten ein anerkanntes Prüfzeichen, zum Beispiel ein DVGW-Prüfzeichen, haben (Bilder: 3 + 4). Die Einbaubedingungen sind im Regelwerk klar beschrieben; ab einer Wasserhärte ≥ 8,4 °dH ist der Einbau zulässig. Wichtige Informationen zur Enthärtung enthält auch die kürzlich erschienene technische Mitteilung der FIGAWA (Nr. 01-2020, Mai 2020).

Die Dokumentation von bereits durchgeführten Desinfektionsmaßnahmen wird oftmals vernachlässigt. Welche Verfahren (thermische, chemische Desinfektion oder UV-Behandlung), und welche Chemikalien eingesetzt werden, ist in einer Gefährdungsanalyse zu beschreiben (Bild: 1). Es dürfen nur Chemikalien eingesetzt werden, die in der UBA-Empfehlung (Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der TrinkwV) genannt sind. Die DVGW Arbeitsblätter W 556 und W 557 sind wichtige Informationsquellen und müssen entsprechend beachtet werden.

Bauteile – Werkstoffe – Dämmung

Alle sonstigen Bauteile, wie zum Beispiel die Absperrarmaturen, Zirkulationsventile, Entnahmearmaturen (hier vor allem auf Perlatoren achten), Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen, Druckerhöhungsanlagen und Membranausdehnungsgefäße, sind auf korrekten Einbau, Hygienezustand und einwandfreie Funktion zu begutachten. Auffällig waren in den vergangenen Jahren falsch eingebaute Membranausdehnungsgefäße, die ein gesundheitliches Risiko darstellen können.

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Der Begriff „Bestimmungsgemäßer Betrieb“ ist unter anderem im DVGW Arbeitsblatt W 557 definiert und beinhaltet folgende Forderungen: Betrieb der Trinkwasser-Installation wie bei der Planung zugrunde gelegt, Vermeidung von Stagnation, Einhaltung der Temperaturen (kalt und warm) und regelmäßige Instandhaltungen. Diese Vorgaben müssen bei der Vor-Ort-Begehung stets überprüft und in der Gefährdungsanalyse dokumentiert werden – sie dienen sozusagen als Leitlinie für jede Dokumentation.

Bisherige Schwachstellen

Die häufigsten Mangelpunkte von Gefährdungsanalysen sind die fehlende Struktur, kein Inhaltsverzeichnis, fachlich falsche Aussagen, Zitieren von veralteten Regelwerken und eine falsche Risikobeurteilung. Nicht jeder Mangel hat auch eine gesundheitliche Auswirkung – das treffend zu beurteilen ist die wichtigste Aufgabe des Gefährdungsanalytikers. Auf diese Beurteilung sollte besonders geachtet werden. Auch die Begrifflichkeiten gehen oftmals durcheinander. In ein und demselben Bericht werden verschiedene Begriffe verwendet (zum Beispiel Gefahrenanalyse, Risikoanalyse). In der TrinkwV wird der Begriff Gefährdungsanalyse verwendet, von daher sollte man diesen verwenden. Mängel werden gut dokumentiert, aber es fehlen Vorschläge für die durchzuführenden Maßnahmen, wobei in einer Gefährdungsanalyse keine Sanierungskonzepte enthalten sein sollten. Auch eine zeitliche Priorisierung der Maßnahmen fehlt oftmals.

Fazit

Nach wie vor sind Gefährdungsanalysen bezüglich des Inhalts und des Aufbaus mangelhaft. Auf die äußere Struktur sollte zukünftig mehr Wert gelegt werden, inhaltlich müssen Aussagen fachlich richtig sein, dazu muss der Gefährdungsanalytiker das Regelwerk beherrschen.

Die festgestellten Mängel sollten ausführlich beschrieben werden, aber möglichst keine gesamten Regelwerke, Raumbücher, Betriebsanleitungen oder andere Dokumentationen als Textfüller anhängen. Nicht die Seitenzahl ist entscheidend, sondern die sorgfältige Dokumentation. Auffällig ist, dass Mangelpunkte in vielen Ausarbeitungen vom gesundheitlichen Risiko falsch eingeschätzt werden. Von daher sind auch mikrobiologische Kenntnisse für einen Gefährdungsanalytiker wichtig, die Personen sollten sich in diesem Themengebiet stets weiterbilden.

Donnerstag, 03.12.2020