Das Problem spülend lösen

Installateure sind für die Errichtung und Instandhaltung von Trinkwasser-
Installationen verantwortlich. Die Sicherstellung einer einwandfreien 
Trinkwasserhygiene erfordert von ihnen einen ganzheitlichen Blick auf Trinkwassersysteme und bauliche Voraussetzungen.

Installateure schaffen durch ihre Arbeit die Grundlagen für den bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Somit tragen sie auch eine Mitverantwortung dafür, dass es zu keinen hygienischen Beeinträchtigungen des Wassers kommt. In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte zu berücksichtigen, die für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene entscheidend sind: Die Stagnation des Wassers und die Unterschreitung der Warmwassertemperatur von 55 °C sowie die Überschreitung der Kaltwassertemperatur von 25 °C sind zu vermeiden. Denn Krankheitserreger wie Legionellen finden in stagnierendem Wasser und bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C ideale Bedingungen für eine rasante Vermehrung vor.

Darüber hinaus gibt es für das Handwerk noch ein weiteres Problemfeld zu beachten: Je länger das Wasser ungenutzt in den Leitungen steht und je höher die Temperatur, desto mehr schädliche Sub­stanzen werden im Zuge der stofflichen Migration aus den Installationswerkstoffen gelöst. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Trinkwasserhygiene aus. Dieser Vorgang ist unvermeidbar, da das Wasser in Boiler, Leitung und Armatur mit unterschiedlichen Materialien in Kontakt kommt. Insbesondere bei älteren Installationen stellt es ein Problem dar, wenn Bauteile mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen wie Blei oder Nickel mit dem Wasser in Kontakt treten. Eine wohlüberlegte Materialwahl hat bei der Errichtung und Instandhaltung somit eine große Bedeutung.

Kontamination 
und ihre Konsequenzen

Dies wird auch von Seiten der Gesetz­gebung eingefordert. Denn laut deutscher Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen ausschließlich Materialien und Werkstoffe zu verwenden, die keinen negativen Effekt auf die menschliche Gesundheit ausüben. Eine Bewertung der zu verwendenden Werkstoffe und Materialien wird vom Umweltbundesamt vorgenommen und ist zwei Jahre nach ihrer Veröffent­lichung verbindlich. Das hat konkrete Auswirkungen auf das Handwerk. Denn mit Ende der Übergangsfrist am 10. April 2017 sind bei der Neuerrichtung und Wartung von Trinkwasser-Installationen nur noch metallene Werkstoffe gemäß UBA-Positivliste zu verwenden.

Zwar haftet laut TrinkwV 2001 der ­Betreiber einer Trinkwasser-Installation, wenn durch die Nutzung des von ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Treten in einer Installation Probleme mit der Trinkwasserhygiene auf, kann das aber auch für Installateure unangenehme Folgen mit sich bringen. Denn neben den Vorgaben der TrinkwV 2001 in Bezug auf die zu verwendenden Werkstoffe und Materialien nimmt auch die Richtlinie VDI 3810-2 Installateure in die Pflicht. Laut dieser haften Handwerker für Schadensfälle, die im Zuge mangelhafter Wartungsarbeiten – etwa durch die Auswahl falscher Werkstoffe – entstehen.

Stagnation vermeiden

Die exakte Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung von Werkstoffen in Trinkwasser-Installationen stellt einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der menschlichen Gesundheit dar. Den schwer kalkulierbaren Faktor Mensch können sie jedoch nicht beeinflussen. Denn in vielen öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen kommt es häufig zu Nutzungsschwankungen oder gar zu längeren Nutzungsunterbrechungen. Beispiele dafür sind Schulen in den Sommerferien, Sportstätten in der kalten Jahreszeit oder auch die schwankende Belegung in Patientenzimmern.

Wenn Wasser aufgrund geringer Nutzung der Entnahmestellen für einen längeren Zeitraum in den Leitungen steht, kommt es unweigerlich zu den eingangs beschriebenen Phänomenen der stofflichen Migration und des Erregerwachstums. Als Gegenmaßnahme werden in vielen Trinkwasser-Installationen gemäß dem Leitsatz „Wasser muss fließen“ zirkulierende Systeme eingesetzt. Der Gedanke, Wasser zur Wahrung der Hygiene im Kreis zu schicken, ist jedoch nicht richtig zu Ende gedacht. Auf seinem wiederholten Weg durch die Trinkwasser-Installation löst das Wasser immer mehr Schadstoffe aus den Installationsmaterialien und überschreitet so mitunter die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.

Sofern das Temperaturniveau es zulässt, finden darüber hinaus auch Mikroorganismen tage-, wochen- oder gar montagelang Zeit, sich im Zirkulationswasser nahezu unbegrenzt zu vermehren. In beiden Fällen geht von diesem Wasser die Gefahr einer Gesundheitsschädigung aus. Somit ist eine Verwendung für den menschlichen Gebrauch nicht mehr zulässig. Denn die fortwährende Zirkulation des Wassers allein reicht nicht aus, um seine Hygiene zu gewährleisten. Abhilfe schafft das regelmäßige und vollständige Freispülen der Leitungen. Nur durch den regelmäßigen Austausch direkt am Point-of-Use wird die Anzahl der im Wasser befindlichen Schadstoffe und Erreger vermindert.

Kostengünstige Lösung 
für den Bestand

Intelligente Armaturen stellen eine effektive Lösung zur Wahrung der Trinkwasserhygiene dar, da sie regelmäßig und automatisch für den nötigen Wasseraustausch sorgen. Ihr Einsatz setzt jedoch einen genauen Blick auf die Ausgangslage voraus, wie sich am Beispiel der Energieversorgung zeigt. Elektronische Armaturen benötigen Strom – aber was in Neubauten üblicherweise kein Problem darstellt, wird in Bestandsgebäuden zur Herausforderung. Denn häufig sind die bestehenden Elektroinstallationen in älteren Gebäuden den modernen Anforderungen nicht gewachsen. Neben einem Mangel an zur Verfügung stehenden Stromanschlüssen weisen alte Stromleitungen häufig nicht die nötige Leistungsfähigkeit auf. Eine Erneuerung ist in der Regel ohne kostenintensive Stemmarbeiten nicht zu bewerkstelligen.

Das Gesamtkonzept zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene „WimTec HyPlus“ beispielsweise stellt eine kostengünstige Lösung dar. Die intelligenten Armaturen können mit Batterie betrieben werden und setzen somit keine Eingriffe an der Elektroinstallation voraus. Da sie mit wenigen Handgriffen auf bestehende Wasserabgabestellen montiert werden können, sind auch im Bereich der Trinkwasser-Installation keine bau­lichen Eingriffe erforderlich.

Das „HyPlus“-Gesamtkonzept umfasst automatische Armaturen mit einer intelligenten Freispül-Automatik für alle Wasserabgabestellen im Gebäude. Es überzeugt zudem durch seine hohe Flexibilität, dank welcher die Armaturen über die normativen Anforderungen hinaus auch auf die örtlichen Notwendigkeiten abgestimmt werden können. Nutzungsbedingungen können sich je nach Einsatzort häufig, und das oft gravierend, verändern. Kommt es zu Veränderungen im Nutzungsverhalten, kann die Freispül-Automatik der Armaturen einfach an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. So kann das Spülintervall individuell zwischen 0,5 und 24 Stunden und die Mindestspüldauer von 10 bis 180 Sekunden festgelegt werden. Damit werden selbst zu groß dimensionierte Leitungen im Bestand ausreichend gespült, wobei je nach Armatur und Durchfluss ein maximal erreichbares Spülvolumen von bis zu 2.592 Liter pro Tag möglich ist.

Darüber hinaus überzeugen „HyPlus“-Armaturen durch eine innovative Besonderheit: Das stagnierende Wasser wird nicht einfach nur in regelmäßigen Intervallen ausgespült. Die Elektronik berücksichtigt auch das im Zuge der regulären Nutzungen entnommene Wasser. Bei ausreichender Benutzung innerhalb des festgelegten Spülintervalls findet keine automatische Freispülung statt. Es wird kein Tropfen verschwendet und das Spülintervall beginnt nach Erreichen der Mindestspüldauer von Neuem.

Auch in Zeiten unzureichender Entnahme wird das Wasser besonders sparsam eingesetzt und der vollständige Wasseraustausch durch das Spülen mit der erforderlichen Restmenge sichergestellt. Alles in allem wird nur so viel Wasser verbraucht, wie für die Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs nötig ist. Mit „WimTec HyPlus“ stellen Handwerker sicher, dass mikrobiologisches Wachstum und die Belastung durch chemische Stoffe in der von ihnen errichteten oder sanierten Trinkwasser-Installation minimiert werden.

Montag, 27.02.2017