Facts für Fachplaner: Keimfrei dank Kalkschutz

Kalkschutz als Baustein der Trinkwasserhygiene

Dienstag, 20.09.2022

Da kann es schon mal zur Herausforderung werden, eine hygienisch unbedenkliche Trinkwasser-Installation in einem Versorgungsgebiet mit mehr als 14 Grad deutscher Härte (°dH) so zu planen, dass ein langfristig mikrobiolosch einwandfreier Betrieb sichergestellt ist.

Die Trinkwasserbehandlung in der Trinkwasser-Installation für Versorgungsgebiete mit hartem Wasser ist sehr komplex: Einerseits gibt es klare Vorgaben und Empfehlungen des Umweltbundesamtes als oberster Fachbehörde, Regelwerke des DVGW und des VDI zur Trinkwasser-Installation und DIN Normen sowie weitere rechtliche Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene. Insbesondere die neue EU-Richtlinie 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist in diesem Zusammenhang höchst interessant. Andererseits gibt es sachbezogene Zwänge für Planer, die sich aus dem jeweiligen Projekt oder aufgrund besonderer Wünsche und Anforderungen des Auftraggebers ergeben. Diese können durchaus begründet sein, wie beispielsweise die geforderte Bereitstellung von technischem Wasser für Rückkühlwerke oder Klinikbetriebe. Sie können oft aber auch nutzlos oder sogar schädlich sein. Das ist meist der Fall, wenn nicht mehr der technische Nutzen, also der Schutz der technischen Anlage im Vordergrund steht, sondern Wellness- oder Wohlgefühl-Ansprüche, die sich vermeintlich über eine Wasserbehandlung zwecks weichen Wassers realisieren ließen. Für die TGA-Praxis macht daher eine zeitgemäße Betrachtungsweise der nutzenorientierten Trinkwasser-Installation effektiv Sinn, da Planer auch rechtlich in der Verantwortung stehen, ein technisch einwandfreies, also den a.a.R.d.T. entsprechendes, Bauwerk zu planen. (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil v. 26.06.1996 Az. 2 U 103/96).

Quelle: WATERCryst Wassertechnik GmbH
Chemiefreier Kalkschutz kann einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserhygiene-Prophylaxe leisten. BIOCAT Geräteserien sind hygienisch eigensicher: Dank thermischer Desinfektion und Wasserwechsel alle 72 Stunden sind sie vor Verkeimung geschützt.

Gesetzgebung und Regelwerke anwenden, um sicheren Betrieb zu gewährleisten

Vereidigte Sachverständige erleben in ihrer Berufspraxis nahezu täglich, dass die Betreiber von Wasserbehandlungsanlagen oft nicht ausreichend darüber informiert sind, welcher Aufwand im laufenden Betrieb zum Beispiel mit einer Enthärtungsanlage zwingend einhergeht. Hier können Planungsverantwortliche von Beginn an beratend zur Seite stehen. Die DIN 1988-200 sollte immer eine zentrale Entscheidungsgrundlage sein. Sie liefert Planern und Installateuren die Orientierungswerte, ab welchem Härtegrad überhaupt erst eine Stabilisierung oder Enthärtung im Kalt- und Warmwasserbereich notwendig ist. Von der prophylaktischen Installation einer Wasserbehandlung ist in jedem Fall abzuraten.

Mikrobiologische Herausforderungen im Dauerbetrieb

Doch woraus entstehen in der Praxis die meisten hygienischen Probleme im Betrieb von Wasserbehandlungsanlagen, und welche Lösungswege oder Alternativen gibt es am Markt? Hier sollte besonders die spätere Instandhaltung in den Blick genommen werden. Die größten mikrobiologischen Gefahren ergeben sich aus mangelnder Pflege und fehlerhafter oder ganz ausbleibender Instandhaltung einer oft auch überdimensionierten Wasserbehandlungsanlage: Salzbehälter, die unverschlossen aufgestellt werden, um ein schnelles Nachfüllen zu ermöglichen, oder feucht-warme Raumluft, die zum Beispiel im Heizungsraum oder in Technikzentralen vorzufinden ist, sind ein idealer Nährboden für unerwünschte Keimbildung. Auch das Nachfüllen von Dosierbehältern ist immer wieder ursächlich für Keimbefall verantwortlich, da bei diesem Vorgang ein mikrobiologischer Eintrag von außen in das geschlossene System erfolgen kann.

Alternative Lösungen und Tipps für die Planung

Für Planer lohnt es sich, dem Auftraggeber eine zeitgemäße Kalkschutzlösung anzubieten, denn der chemiefreie Betrieb bringt für Betreiber viele Vorteile mit sich - sowohl in Bezug auf die geringen Wartungs- und Betriebskosten, als auch aufgrund der Tatsache, dass ein chemiefreies Kalkschutzsystem den natürlichen Mineralstoffgehalt des Trinkwassers nicht nachteilig verändert, wodurch z.B. auch für Hotels, Sportstätten oder gewerblich genutzte Immobilien die Mitteilungspflicht nach § 21 der Trinkwasserverordnung entfällt.

Steht der Schutz der technischen Anlage im Vordergrund, sollte immer zunächst versucht werden, die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung zu erhalten. Für die Sicherheit sollten Planungsverantwortliche zudem darauf achten, dass die Geräte z.B. ein DVGW-Zertifikat haben. Eine Überprüfung von Wasserbehandlungsanlagen vor Inbetriebnahme z.B. im Rahmen einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 kann auch bereits Auskunft darüber geben, ob im späteren Betrieb mikrobiologische Schwierigkeiten zu erwarten sind. Angepasste Techniklösungen, die Betreiber im laufenden Betrieb entlasten, vor allen Dingen aber vor Gefährdungen und nachteiligen Veränderungen der Trinkwasserqualität schützen, sind immer auch ein Gütesiegel für qualitätsorientierte Planungsdienstleistungen.

In unserem Downloadcenter finden Sie u.a. die neue Planer-Broschüre mit Experten Know-how für Fachplaner und die TGA-Praxis:

BIOCAT Downloadbereich: Anleitungen, Preise & Schulungsmaterial (watercryst.com)

Quelle: WATERCryst Wassertechnik GmbH
Einbauschema BIOCAT KS 14000

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