Trinkwasserhygiene

Neue Richtlinie als Weißdruck erschienen

Zertifizierung zum „VDI-BTGA-ZVSHK-anerkannten Sachverständigen TWH gestartet

Dienstag, 30.01.2018

Am 1. Januar 2018 ist die neue Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“ als Weißdruck erschienen. Sie beschreibt als allgemein anerkannte Regel der Technik die Form und die Inhalte der Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen. Außerdem bietet sie praxisrelevante Hilfe zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse.

Das Bild zeigt das VDI-Prüfzeichen.
Quelle: VDI
Nur der VDI-BTGA-ZVSHK-geprüfte Sachverständige TWH darf das Prüfzeichen „nach VDI-Richtlinie geprüft“ vergeben.

Zeitgleich zur Veröffentlichung des Weißdrucks ist das Zertifizierungsprogramm für „VDI-BTGA-ZVSHK-anerkannte Sachverständige Trinkwasser-Hygiene (TWH)“ gestartet. Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen haben jetzt erstmals die Möglichkeit, ihre Qualifikation im Bereich der Trinkwasserhygiene jederzeit durch ein VDI-Zertifikat von DIN CERTCO Qualifikation nachzuweisen. Für die Prüfungen stehen bereits erste Termine fest:

  1. und 16. Februar 2018,
  2. und 25. Mai 2018,
  3. und 13. September 2018,
  4. und 29. November 2018.

Die Zertifizierung wird durch eine unabhängige Stelle erfolgen. Das Zertifikat bestätigt, dass die Person über die nötige Qualifikation verfügt, eine Gefährdungsanalyse an einer Trinkwasser-Installation durchzuführen. Nur der VDI-BTGA-ZVSHK-geprüfte Sachverständige TWH ist berechtigt, bei bestandener Erstinspektion der Trinkwasser-Installation nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 das Prüfzeichen „nach VDI-Richtlinie geprüft“ des VDI zu vergeben. Das Zertifizierungsprogramm regelt nicht nur die Qualifikationsanforderungen, sondern auch die Modalitäten der Prüfung und der Überwachung. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind im Internet zu finden.

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