Regelung für KTW-Leitlinie bis 21. März 2023 verlängert

Wegen Corona: keine unbilligen Härten für Hersteller

Corona verhindert geforderte Inspektionen für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser. Deshalb erweitert und verlängert das Umweltbundesamt (UBA) die Übergangsregelung.

Das wir die Hersteller von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser freuen: Das Umweltbundesamt (UBA) gewährt ihnen eine erweiterte und verlängerte Übergangsregelung bis zum 21. März 2023 für die „Leitlinie für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-Leitlinie). Das soll sicherstellen, dass trotz der gravierenden Auswirkungen der Corona-Krise ein geordnetes Verfahren zur Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung von entsprechenden Produkten möglich ist.

Wegen der notwendigen hygienischen Maßnahmen während der Corona-Pandemie können (und konnten) die für den Konformitätsnachweis geforderten Inspektionen und Audits bislang nicht durchgeführt werden.

Darüber informieren die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) und der VDMA Fachverband Armaturen in einer gemeinsamen Mitteilung. Beide Verbände hatten sich für diese Lösung eingesetzt.

Lars Neveling, figawa, und Stefan Oberdörfer, VDMA Armaturen, betonen die Bedeutung der erzielten Regelungen: „Es war absolut notwendig, eine Übergangsregelung für die Branche zu formulieren, um unbillige Härten zu vermeiden, die insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen der Trinkwasserbranche getroffen hätten.“

Hier können die aktualisierten Dokumente der KTW-Leitlinie von der Webseite des UBA abgerufen werden.

Donnerstag, 16.07.2020