RAP rappt die Wasserversorgung

Wichtige Neuerung für Trinkwasserhygiene

Dank der neuen TrinkwV können Wasserversorger künftig die Trinkwasser-Untersuchungen auf spezifische Gefährdungen vor Ort fokussieren. Das soll die hohe Qualität unseres wichtigsten Lebensmittels besser überwachen und erhalten.

Wer bei RAP an rappen denkt, liegt ja nicht falsch. Taucht der Begriff hingegen zusammen mit der novellierten Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) auf, steht er nicht für Musik und Tanz. Sondern für eine sprachliche Blüte in schönstem Bürokraten-Deutsch: „Risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung für eine Trinkwasserversorgungsanlage (RAP)“!

Wenn das nicht Nobel-Preis-verdächtig ist…

Option für Probenahme mit „Lokalkolorit“

Tatsächlich handelt es sich bei RAP um eine wesentliche Neuerung der im Januar in Kraft getretenen TrinkwV. Sie soll Wasserversorgern ermöglichen, vorgeschriebene Untersuchungen des Trinkwassers an die konkreten Gegebenheiten vor Ort anzupassen, statt, wie bisher, alle Trinkwässer über „einen (Probe-)Kamm zu scheren“. Dafür müssen die Versorger eine Risikobewertung vornehmen, die begründet, wie häufig und in welchem Umfang sie das „lokale“ Trinkwasser untersuchen, sofern sie von den allgemein gültigen Vorgaben nach § 14 Absatz 2 TrinkwV abweichen. Das zuständige Gesundheitsamt prüft und entscheidet letztendlich über die zu beantragende RAP.

Die durchaus löbliche Kernintention der RAP ist „die Fokussierung auf die vor Ort relevanten Gefährdungen und Parameter.“ Das betonen die RAP-Leitlinien des Umweltbundesamtes (UBA). Und weiter: „Dies können zusätzlich auch andere als die mit Grenzwert nach TrinkwV belegten Parameter sein. Ziel des an die lokalen Gegebenheiten angepassten risikobewertungsbasierten Untersuchungsprogramms ist es, Mittel für die Probennahme und Analytik möglichst effizient zum Schutz der Trinkwasserqualität und damit der menschlichen Gesundheit einzusetzen.“

RAPpen für Verbraucher

Das UBA empfiehlt den Versorgern, die Bevölkerung „über die Anwendung der RAP als neuem Ansatz zur Überwachung der Trinkwasserqualität“ zu informieren. Und liefert gleich ein Muster dafür mit (Anhang 4 der Leitlinien). Über die Vorteile der RAP:

Nicht nur die Redaktion ist gespannt, wie die neue TrinkwV die Wasserversorgung RAPpen wird…

In Fachkreisen nach wie vor heiß diskutiert wird aber die generelle Frage nach der gleichbleibenden Qualität des vom Versorger gelieferten Trinkwassers. Denn: Veränderte Wasserqualitäten können Lochkorrosion an kupfernen Rohrleitungen verursachen. Wie beispielsweise in Dorsten, Nienburg und Düsseldorf (Bericht im SanitärJournal). Werkstoffspezialisten raten Handwerkern daher bei Neuinstallationen oder Sanierungen, eine aktuelle Wasseranalyse des Versorgers anzufordern. Fachleute fordern sogar eine tägliche Bekanntgabe der Analysewerte.

Montag, 26.03.2018