EU-weiter Erhalt der Trinkwassergüte oder SHK-Englisch für Fortgeschrittene

Debatte über novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie

Nach zwanzig Jahren nimmt Europa die Novellierung der EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) in Angriff. Bei allen positiven Ansätzen bleibe der Entwurf allerdings hinter den Erwartungen zurück, sagen Experten der SHK-Branche.

Seit Februar des Jahres liegt der Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie auf dem Tisch. EU-Ministerrat und das Europäische Parlament wollen sich bis Herbst dazu positionieren. Im Mai 2019 soll die Richtlinie dann verabschiedet und in den EU-Staaten umgesetzt werden. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins – die einwandfreie Trinkwasserhygiene hat oberste Priorität. Zeit also, eine an diesem Ziel orientierte, breite und offene Debatte über den Entwurf auf die Tagesordnung zu setzen. Das SanitärJournal berichtete bereits hier.

„Wunschliste“ des DVGW

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) fordert zahlreiche Änderungen an dem Entwurf und hat jetzt eine Stellungnahme mit entsprechenden Anträgen vorgelegt.

Zuerst aber ein positiver Punkt, aus Sicht des DVGW: „Wir begrüßen, dass ein risikobasiertes Management entlang der gesamten Wertschöpfungskette etabliert werden soll. Neben den Wasserversorgungsunternehmen sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, Gefährdungen der Trinkwasserressourcen zu identifizieren und Maßnahmen zum Trinkwasserschutz einzuleiten. Denn: Prävention ist eindeutig Aufgabe der Mitgliedstaaten. Diese sollte nicht auf die Wasserversorger übertragen werden. Nur die Mitgliedstaaten haben die rechtlichen Möglichkeiten, Trinkwasserschutzmaßnahmen in Einzugsgebieten gegenüber Dritten durchzusetzen“, betont der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke.

Humantoxikologisch versus ökotoxikologisch?

In Sachen Trinkwasserhygiene gäbe es an der Novelle einiges zu bemängeln: So sollten sich die zu deren Erhalt relevanten Parameter und Werte nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) richten. Die Bewertung der gesundheitlichen Relevanz der Kriterien sei höher zu stellen als die Auswirkungen der Stoffe auf die Umwelt. (Für Lateiner: humantoxikologisch versus ökotoxikologisch).

Der Verein benennt dafür zwei Beispiele: „Für die geplante Herabsetzung des derzeitigen Parameterwertes für Blei in 10 Jahren von 10 μg/l auf dann 5 μg/l liegen laut WHO keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine weitere Absenkung des Wertes rechtfertigen. Der Parameterwert von Chrom wird von der WHO zurzeit überprüft, trotzdem schlägt die EU-Kommission eine Verringerung des Wertes um die Hälfte auf 25 μg/l in 10 Jahren vor. Der DVGW empfiehlt auch hier die Beibehaltung der von der WHO empfohlenen Parameterwerte.“

Generell bemängelt der Verein „konkrete hygienische Anforderungen in Bezug auf die Trinkwassereignung von Werkstoffen und Materialien.“ Es sei nicht nachvollziehbar, das seit nunmehr zwanzig Jahren die seinerzeit angestrebte Harmonisierung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im EU-Markt bis heute nicht realisiert sei.

Zudem gibt der DVGW (der EU-Kommission) etwas Nachhilfe in SHK-Englisch:

Womit die Frage erlaubt ist: Wenn es schon sprachlich solche „Unschärfen“ gibt – wie sieht es dann mit den inhaltlichen Schlüsselfragen und deren Verständnis aus? Was meinen sie? Diskutieren Sie mit und schreiben Sie einen Kommentar!

Montag, 04.06.2018