Datenkrake EU-Kommission?

Novellierte Trinkwasserrichtlinie der EU

Montag, 07.05.2018

Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser für alle - das ist das edle Ziel der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission. Verbände beklagen aber zu viel Bürokratie und fordern die Überarbeitung der Novelle.

Die EU-Kommission gibt sich gönnerhaft. Mehr als 600 Millionen Euro werden die EU-Bürger pro Haushalt und Jahr einsparen – wenn sie von (in Plastik verpacktem) Flaschenwasser auf Trinkwasser aus der Leitung umsteigen. Das ist ein Ziel der überarbeiteten EU-Trinkwasserrichtlinie. Bei rund 220 Millionen Haushalten sind das immerhin stolze 2,72 Euro pro Jahr…

Die gerade aktualisierte Richtlinie werde so auch den Kunststoffabfall verringern, was der Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie dient. Vor allem Einwegverpackungen für Trinkwasser sollen möglichst vermieden werden.

Die neuen Vorschriften werden „den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen verbessern, insbesondere jedoch für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen. In der Praxis bedeutet dies, dass in öffentlichen Räumen Trinkwasseranlagen eingerichtet werden, dass Kampagnen durchgeführt werden, um die Bürgerinnen und Bürger über die Qualität ihres Wassers zu informieren, und dass Verwaltungen und die Betreiber öffentlicher Gebäude dazu angehalten werden, Zugang zu Trinkwasser gewähren“, wünscht sich die EU-Kommission.

Zugang zu gesundem, hygienisch einwandfreien Trinkwasser aus der Leitung ist das Ziel der novellierten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission.
Quelle: epr watercat
Zugang zu gesundem, hygienisch einwandfreien Trinkwasser aus der Leitung ist das Ziel der novellierten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission.

Verbände: zu hoher administrativer Aufwand

Für den BDEW ist einiges an der Novelle zu überarbeiten: „Denn die geforderte drastische Erhöhung der Wasserprobenentnahmen und die aufgeblähten Informationspflichten schießen über jedes Ziel hinaus. Untersuchungsdaten, die nicht offiziell bewertet werden, helfen weder dem Verbraucher noch dem Gesundheitsschutz. (…) Auch ist allein aus Datenschutzgründen abzulehnen, dass der Wasserverbrauch der einzelnen Haushalte an Brüssel übermittelt wird. Kurzum: Wir brauchen keine unnötige Überbürokratisierung durch Brüssel, sondern eine sinnvolle, auf die Umweltkriterien bezogene Anpassung der Trinkwasserrichtlinie“, so der BDEW. Laut DVGW habe „die EU-Kommission leider die große Chance vertan, hygienische Anforderungen an Materialien und Produkte, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen, in ihrem Kompetenzbereich zu regeln.“

Beide Verbände kritisieren auch die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und den Vorschlägen der EU-Kommission. Das betreffe beispielsweise Parameter für „endokrine Substanzen“, also Stoffe, die verdächtigt werden, unerwünschte hormonelle Wirkungen zu haben. Während die WHO keine Hinweise für eine Gefährlichkeit dieser Stoffe sieht, will die Kommission, rein vorsorglich, Standards für Chemikalien wie Bisphenol A festsetzen.

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