Abläufe für jeden Einsatzbereich

Bereits im Planungsstadium gilt es zu entscheiden: Für welche Bereiche ist der Ablauf vorgesehen?

In welchen Räumlichkeiten soll der Ablauf eingebaut werden und welchen Belastungen muss er standhalten? Die baulichen Voraussetzungen spielen bei der Auswahl eine zentrale Rolle. Entsprechend des Einbauorts ist der eingesetzte Werkstoff unter Berücksichtigung von Medium, Belastungsklasse, Ablaufleistung, Brandschutz, Bodenaufbau, Abdichtungsart, Schallschutz sowie Rostdesign der Abläufe zu wählen (Abbildung 1).

Abflussvermögen richtig bemessen

Im ersten Schritt muss die Nennweite (DN) von Abläufen und Anschlussleitungen so gewählt werden, dass das Abflussvermögen dem Abwasseranfall entspricht. Dabei dürfen sie nicht größer bemessen werden, als dies aufgrund des anfallenden Abwasserstromes, des Gefälles der Leitung und des zulässigen Füllungsverhältnisses erforderlich ist. Anschlusswerte von Entwässerungsgegenständen und Nennweiten von Einzelschlussleitungen sind in DIN 1986-100 zusammengestellt. In Sanitärräumen in Gebäuden, die für einen wechselnden Personenkreis bestimmt oder allgemein zugänglich sind (zum Beispiel Hotels, Schulen, Sportstätten, Gaststätten), muss ein Bodenablauf mit Geruchsverschluss eingebaut werden.

Abläufe, Abdeckungen und Aufsätze sind so auszuführen, dass sie der möglichen Belastung an der Einbaustelle genügen. Dies liegt in der Verantwortung des Planers. Gültig ist hier die Norm DIN EN 1253-1 (Abläufe für Gebäude). Im Zweifelsfall sollte immer die höhere Belastungsklasse gewählt werden, um Sicherheit zu gewährleisten. Dabei beachtet eine zukunftssichere Planung auch mögliche Nutzungsänderungen.

Das Gefälle muss stimmen

Damit das Abwasser wie geplant ablaufen kann, ist ein konstantes und ausreichendes Gefälle zum Ablauf einzuplanen und baulich umzusetzen (Abbildung 2). Bodenflächen in Nassräumen, Balkonen und Terrassen sowie Flachdach- und Hofflächen müssen zur Abführung des anfallenden Wassers mit Gefälle zu den an Tiefpunkten einzubauenden Abläufen ausgeführt werden. Um den Ablauf des Wassers ohne ungewollte Pfützenbildung zu erzielen, können abhängig von der Art der zu entwässernden Flächen in der Regel Mindestgefälle angenommen werden. Ebenfalls ist der Einbauort entscheidend, denn je nach Einsatzzweck eignen sich unterschiedliche Werkstoffe am besten.

Optimale Entwässerung je nach Bedarf

Besonders in Bereichen wie beispielsweise bei Höfen, Decken und Dächern – in denen die Belastung der Abläufe eine besonders große Rolle spielt – kommen häufig Gussabläufe zum Einsatz, obwohl auch Abläufe aus dem modernen Hightech-Verbundwerkstoff Ecoguss alle erforderlichen Anforderungen erfüllen. Das innovative Material vereint die positiven Eigenschaften von Kunststoff und Metall. Es ist dreimal leichter als Guss und gleichzeitig temperaturbeständig sowie chemisch und mechanisch hoch belastbar. Darüber hinaus ist Ecoguss korrosionsfrei und äußerst hygienisch – dank seiner beschichtungsfreien, glatten Oberfläche, die Ablagerungen verhindert und somit für einen starken Selbstreinigungseffekt sorgt.

Bad

Abläufe nach DIN EN 1253 (Abläufe für Gebäude) müssen bei einer Aufstauhöhe von 20 Millimetern Mindestwerte einhalten. Zusätzlich ist die Ablaufleistung bei einer Aufstauhöhe von 10 Millimetern anzugeben. Mit diesen Angaben kann eine erste Auslegung erfolgen. Für eine Detailplanung ist es jedoch unerlässlich, die tatsächliche Hydraulikkurve als Funktion von Ablaufleistung und Aufstauhöhe anzuwenden (Abbildung 3). Einzukalkulieren ist, dass es hier keinen linearen Zusammenhang gibt. Beispielsweise kann 100 Prozent mehr Zulaufmenge eine bis zu 400 Prozent größere Aufstauhöhe bedeuten.

Zusätzlich spielt in Bädern neben der Ablaufleistung das Design eine wichtige Rolle. Vom Punktablauf mit Designrost über Duschrinnen, die fast unsichtbar im Boden verschwinden, bis hin zu beleuchteten Wandabläufen: für jede Stilrichtung gibt es die passende Entwässerungslösung (Abbildung 4). Punktabläufe verfügen beispielsweise über ein mehrseitiges Gefälle. Sie sollten am besten an zentraler Stelle eingebaut werden, da auf diese Weise das Wasser von allen Seiten auf gleichem Wege zum Ablauf strömen kann.

Neben der Wahl der richtigen Abdeckung ist natürlich auch der passende Grundkörper entscheidend. Hier eignen sich vor allem Kunststoffabläufe, die leicht einzubauen und zu reinigen sind sowie nicht rosten können. Im Rahmen von Sanierungen und in Objekten mit niedrigem Bodenaufbau sind Abläufe mit einer geringen Gesamteinbauhöhe besonders unkompliziert zu verbauen. Eine Alternative für diese Fälle sind auch Wandabläufe. Denn mit dem Einbau des Ablaufs in die Wand befindet er sich nicht länger in der Belastungszone Boden – eine ideale Lösung für barrierefreie Bäder. Wandabläufe wie „Scada“ sind sowohl für den Trocken- als auch für den Nassbau geeignet und erfüllen die strengen Schallschutzbestimmungen. Ein wichtiger Aspekt ist immer auch die schnelle und einfache Wartung sowie Reinigung. Spezielle Verriegelungssysteme wie „Lock & Lift“ ermöglichen das ohne den Einsatz von Werkzeug. Mit einem Schlüssel kann der Rost ganz einfach geöffnet und sicher wieder verschlossen werden (Abbildung 5).

Küche

Abläufe in Küchen müssen nicht nur funktional sein, sondern auch höchsten hygienischen Anforderungen entsprechen. Besonders geeignet ist daher der Werkstoff Edelstahl V2A. Er ist beständig gegen Speisesäuren sowie schwache organische und anorganische Säuren. Damit eignet er sich ideal für den Einsatz in lebensmittelverarbeitenden Betrieben wie Großküchen. Darüber hinaus ist das Material temperaturbeständig und lässt sich gut reinigen. Eine Alternative dazu sind Abläufe aus dem Werkstoff Ecoguss. Aufgrund der glatten korrosionsfreien Oberfläche ist er besonders hygienisch, leicht zu reinigen und auch gegen laugen- und säurehaltiges Abwasser robust. Das geringe Gewicht stellt einen schnellen und unkomplizierten Einbau sicher.

Keller

Kellerabläufe sammeln anfallendes Abwasser und leiten es über die Grundleitung ab. Sie werden häufig in Waschküchen verbaut, in denen über das Waschbecken und die Waschmaschine mit Spritz- und Tropfwasser zu rechnen ist. Immer häufiger kommt es vor, dass sich in Kellern Wellness-Anlagen wie zum Beispiel Saunen befinden. Diese sind oft auch mit Sanitäranlagen verbunden, bei denen Abwasser anfällt. Der „Pumpfix S“ von Kessel ist der einzige Kellerablauf mit Rückstauverschluss, der gegen Rückstau pumpt (Abbildung 6). Im Normalfall entsorgt er fäkalienfreies Abwasser kontinuierlich über das freie Gefälle zum Kanal hin – auch bei Wasserrohrbruch oder eindringendem Hochwasser. Im Rückstaufall schaltet sich automatisch die Pumpe hinzu. Er ist auch ideal dafür geeignet, einen Kellertreppenabgang im Außenbereich zu entwässern.

Brandschutzelemente machen Abläufe sicher

Durch Leitungen der Haustechnik ist es möglich, dass Feuer und Rauch auf das nächste Stockwerk übergreifen. Im Bereich der Rohrleitungen können Öffnungen entstehen, Rohrleitungen anbrennen oder sich Teile davon durch fehlerhafte Montage vom Bodenaufbau lösen. Bei der Planung der Entwässerung sollte demnach von Anfang an auf den Brandschutz geachtet werden, denn im Nachhinein sind fachgerechte Lösungen kaum noch realisierbar. Das oberste Ziel ist es, die Brandweiterleitung und damit das Entstehen und Ausbreiten giftiger Gase zu verhindern. Deshalb spielt nicht die Brandschutzklasse des Materials, aus dem der Ablauf gefertigt ist, die entscheidende Rolle, sondern die Feuerwiderstandsklasse des integrierten Brandschutzes.

Auch nicht brennbare Gussabläufe brauchen zusätzliche Brandschutzelemente, die eine Brandweiterleitung verhindern. Das „Fire-Kit“ des Herstellers Kessel sorgt dafür, dass die Brandweiterleitung gestoppt wird. Sobald Feuer durch das Rohr in den Ablaufkörper dringt, quillt der Brandschutzeinsatz auf und verschließt so den Rohrstutzen. Das Brandschutzsystem erfüllt die höchste Feuerwiderstandsklasse R 120. Das bestätigt die Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik. Sie versichert, dass das „Fire-Kit“ mit der Brandschutznummer Z-19.17-1719 den Feuerwiderstandsklassen R 120, R 90, R 60 und R 30 nach DIN 4102-11 entspricht (Abbildung 7).

Montag, 02.11.2020