UBA-Positivliste: Mit VIGOUR auf Nummer sicher

Alle Produkte werden UBA-konform produziert

Neues Jahr, neue Vorgaben. Das betrifft auch den Sanitärbereich. Am 10. April 2017 tritt die UBA-Positivliste des Umweltbundesamtes in Kraft.

Damit verschärfen sich die Grenzwerte für metallische Stoffe von Trinkwasserprodukten. Altbestände dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden. Mit VIGOUR ist das Fachhandwerk auch nach Ende der Übergangsfrist am 10. April 2017 auf der sicheren Seite. Denn: Von der Armatur bis zum WC liefert der Sanitär-Hersteller ein Gesamtsortiment, das nach eigenen Angaben durchweg UBA-konform produziert wird.

Zum Hintergrund: Im April 2015 hat das Umweltbundesamt die UBA Positivliste veröffentlicht. Diese beinhaltet eine Auflistung der für Trinkwassersysteme zugelassenen Werkstoffe sowie deren zugehörige Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Seit der damaligen Veröffentlichung läuft eine zweijährige Übergangsfrist, die der Umstellung auf UBA-konforme Ware für Industrie und Handel dient.

Weiterführende Informationen: http://www.vigour.de

Montag, 23.01.2017