Von wegen Parität: Arbeitgeber schultern schon heute deutlich mehr Krankheitskosten

Ab 1. Januar wieder „halbe-halbe“ bei der Krankenversicherung

Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ab 2019 wieder paritätisch zwischen Unternehmen und Beschäftigten aufgeteilt. Arbeitgeber, also auch selbstständige Handwerker, stemmen bereits heute ein Viertel mehr Krankheitskosten als die Arbeitnehmer, geben deren Verbände zu Bedenken.

Die Beiträge zur GKV werden wieder paritätisch finanziert. Das beschloss das Bundeskabinett Anfang des Monats. Durchaus nachvollziehbar - die Arbeitgeber sind davon nicht allzu begeistert. Die rund 600.000 Kleinselbstständigen in Deutschland hingegen, darunter auch viele „Solo-Handwerker“, können sich freuen: Deren Mindestbeitrag zur eigenen Krankenversicherung wird auf 171 Euro monatlich halbiert. Ein Arbeitnehmer wiederum mit 3.000 Euro monatlichem Bruttogehalt spart durch den Beschluss knapp 200 Euro jährlich.

Belastung für Handwerk übermäßig stark

Seine Sichtweise dazu erläuterte jetzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Rückkehr zur Parität trifft das lohnintensive Handwerk ganz besonders“, so Holger Schwannecke, Geschäftsführer des Verbandes. „Alle zusätzlichen Arbeitskosten erhöhen für unsere Handwerksbetriebe den Wettbewerbsdruck, schwächen die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und werden sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Konkret werden die Handwerksbetriebe mit ihren rund 5,5 Millionen Beschäftigten zusätzlich mit einer Milliarde Euro im Jahr belastet.“ Das sind etwa 182 Euro pro Kopf.

Zudem könne von einer paritätischen Belastung schon lange keine Rede mehr sein: Schließlich werde die Entgeltfortzahlung für Mitarbeiter im Krankheitsfall alleine von den Arbeitgebern getragen. Daher stemmen diese bereits heute einen deutlich höheren Anteil der Krankheitskosten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) untermauert das mit Zahlen: Im Jahr 2016 beispielsweise hätten die Arbeitgeber 50,4 Mrd. Euro (inklusive der Sozialbeiträge) für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausgegeben. Das, so der BDA, entspräche einer Belastung von 3,9 Prozent. Zusammen mit dem hälftigen Anteil am allgemeinen Beitrag (7,3 Prozent) ergäbe sich daraus ein rechnerischer Satz der Arbeitgeber von 11,2 Prozent. Die Gesamtbelastung der Unternehmen liege damit um mehr als ein Viertel über dem Beitragssatz der Beschäftigten von 8,7 Prozent: 7,3 Prozent allgemeiner Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung plus 1,1 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag plus 0,3 Prozent Zuzahlungen.

Vorschlag des ZDH: Weniger versicherungsfremde Leistungen

Die Krankenkassen erbringen diverse versicherungsfremde Leistungen von hohem gesamtgesellschaftlichem Nutzen. Daher sollten diese auch aus Steuermitteln finanziert werden, schlägt der ZDH alternativ vor. Die beschlossene Mehrbelastung der Arbeitgeber könne auch ausgeglichen werden, „wenn der Bund endlich seine Beiträge für die Versicherung von ALGII-Beziehern abgeführt hätte.“ Als absolute obere Grenze der gesamten Sozialversicherungsbeiträge zieht der ZDH die „Rote Linie“ bei 40 Prozent. Die ist fast erreicht: 2017 lag die Belastung bei 39,95 Prozent …

Montag, 25.06.2018