Unfallversichert im Home-Office?

Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?

Wo es möglich ist, lassen auch viele Handwerksunternehmen ihre Mitarbeiter derzeit von zuhause aus arbeiten.

Die Antwort ist einfach: Ein Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ist grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt - einer, der nichts mit der Arbeit zu tun hatte, nicht. Die Berufsgenossenschaft wird hier immer den Einzelfall prüfen.

Ein Beispiel: Ein IT-Spezialist fällt zuhause beim Kirschenpflücken von der Leiter – vermutlich kein Arbeitsunfall! Ein Handwerker will den Internetanschluss, den er für den Job braucht, im Keller prüfen und fällt dabei die Treppe ‘runter. Das könnte schon eher ein Arbeitsunfall sein.

Das Bundessozialgericht spricht beim erforderlichen engen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und beruflichen Aufgaben von der „Handlungstendenz“. Der Ort der Tätigkeit spielt dabei im Übrigen keine Rolle. Übrigens: Bei den Berufsgenossenschaften gibt’s wertvolle Tipps, was Unternehmen und Beschäftigte tun können, um die Arbeit im Home-Office sicher und gesund zu gestalten. Weitere Informationen finden Interessierte im unten stehenden Link.

Weiterführende Informationen: https://www.bgn.de/versicherungen-leistungen/homeoffice/

Samstag, 28.03.2020