So klappt es mit dem Klimaschutz

ZDH fordert Technologie-offene Energiewende (II)

Neben der fast schon revolutionär anmutenden Forderung nach der steuerfinanzierten Energiewende hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weitere kühne Thesen auf seine Fahnen geschrieben: Absolute Technologie-Offenheit, der Verzicht auf vollständige Dekarbonisierung und Energieeffizienz als Königsweg.

„Die Energiewende muss technologieoffen sein: Niemand kann verlässlich abschätzen, welchen Beitrag bisher bekannte Technologien – wie auch derzeit noch ungeahnte Innovationen – demnächst zur Energiewende leisten können“, begründet der ZDH seine Position. Von daher setze auch die „angestrebte Klimaneutralität keineswegs zwingen den vollständigen Verzicht auf fossile Energieträger (Dekarbonisierung) voraus.“ Denn diese böten weiterhin beträchtliche Effizienz-Reserven.

Zudem plädiert der Verband für die intelligente energiewirtschaftliche Nutzung der (verbleibenden) CO2 –Emissionen. So müssen alternative Ansätze ebenso offen geprüft werden wie der weitere EE-Ausbau. Das gelte beispielsweise „für Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Kohlenstoff. Die Erhöhung der Einsatzeffizienz fossiler Energieträger im Gebäude- und Mobilitätsbereich bleibt gleichfalls ein zentraler Emissionsminderungsansatz.“

Technologische Offenheit verlangt der ZDH aber nicht nur für die Energie-Produktion: „Die Effizienzsteigerungen in den Sektoren Stromerzeugung, Produktion, Gebäudeklima und Mobilität müssen in einem itera-tiven und technologieoffenen Prozess miteinander verzahnt werden.“ (iterativ ist laut Duden: sich wiederholend, sich schrittweise der exakten Lösung annähernd)

Königsweg zum Klimaschutz

Die Verbesserung der Energieeffizienz ist und bleibt für den Verband daher der Königsweg zum Klimaschutz. Dafür müsse allerdings die Sanierungsrate in Gebäuden und im Gewerbe deutlich erhöht werden.

Für die signifikant niedrige Sanierungsrate im Gebäudebestand macht der ZDH auch die „Unübersichtlichkeit, Komplexität und die unzureichende Zielgenauigkeit der Förder-Instrumente“ verantwortlich. Von daher gelte es, „das gebäudebezogene Ordnungsrecht zu verschlanken und zu vereinfachen. Die Zusammenführung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung sowie Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz sollte zu Beginn der neuen Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.“

Weitere Verschärfungen der energetischen Anforderungen an den Bestand von Wohn- wie auch gewerblich genutzten Gebäuden müssten hingegen unterbleiben. Zudem habe die öffentliche Hand eine zentrale Vorbildfunktion im Hinblick auf ihre eigenen Sanierungsaktivitäten.

Beratung durch hochqualifiziertes Handwerk!

Ohne die beraterische Kompetenz des hochqualifizierten Handwerks läuft aber gar nichts im Rahmen des „gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans“, stellt der Verband für seine Klientel kategorisch fest. „An die Stelle der bisherigen Unabhängigkeit des Beraters als Fördervoraussetzung muss der Grundsatz der Beratung in unabhängiger Weise in Verbindung mit einem leistungsfähigen Qualitätssicherungssystem treten. Die für die Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerke typische anlassbezogene Beratung ist ein zentraler Multiplikator der Effizienzwende im Gebäudebereich.“

Zudem sollten die gebäudeinternen Arbeitsbereiche „hinter Anschlüssen und Zählern“ weiterhin von den einschlägigen Fachhandwerkern betreut bleiben. Nur so könnten die die Kompetenzen des Handwerks zum Vorteil der Energieverbraucher eingesetzt werden.

Freitag, 04.08.2017