Riesen-Chance für den SHK-Fachmann: das pflegegerechte Bad

Pflegekräfte müssen leiden!

Die Anzahl (häuslicher) Pflegefälle wird deutlich zunehmen – bis 2030 um geschätzte 40 Prozent. Diese Entwicklung rückt das pflegegerechte Bad verstärkt in den Fokus. Entsprechende Modernisierungen werden gefördert, auch von den Pflegekassen.

SHK-Fachleute aufgepasst: Hier schlummert Modernisierungs-Potential! Von 36 Millionen Bädern in Deutschland sind derzeit nur sechs Millionen alters- und pflegegerecht ausgestattet. Gleiches gilt für gerade mal sieben Prozent der Seniorenhaushalte. Diesen hohen Bedarf veranlasste den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), zusammen mit der Seniorenwirtschaft, eine Fachtagung „Erfolgsfaktor Badezimmer für die Pflege zuhause“ durchzuführen. Das Ziel war, „einen möglichst guten Standard bei der Einrichtung eines Bades als Arbeitsplatz einer ambulanten Pflegekraft in den eigenen vier Wänden zu erreichen“, so der Fachverband.

Arbeitsplatz Badezimmer

Das altersgerechte, barrierefreie Bad ist schon lange Thema der SHK-Branche. Weniger Beachtung findet bislang das Bad als Arbeitsplatz für die ambulante Pflegekraft. Denn rund zwei Drittel der knapp drei Millionen Pflegebedürftigen werden in ihrem angestammten Zuhause betreut, sei es von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten. Das stellt ganz besondere Anforderungen an Badgestaltung und –Einrichtung: Schließlich will sich auch der Pfleger frei bewegen können und genügend Platz vorfinden, um helfen zu können. Kurz, es geht um das Bad als Arbeitsplatz.

Für SHK-Betriebe liegt nahe, mit dieser zusätzlichen Kompetenz beim Kunden zu punkten. Neben dem notwendigen technischen Know-how bedarf es dafür einer scharfen „Machete“, um im Dschungel von Finanzierung, Zuschüssen, Beihilfen, und Pflegestufen einen gangbaren Pfad freizuschlagen.

4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau.

Modernisierungen in Richtung eines „pflegeleichten“ Wohnumfeldes bezuschusst die Pflegekasse mit maximal 4.000 Euro, für alle Pflegegrade (frühere Stufen) von eins bis fünf. SHK-Fachleute kritisieren die fehlende bauliche Qualitätssicherung für diese Zuschüsse und fordern deren Zahlung nur für von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführte Arbeiten. Derzeit werden auch „Do-it-yourself“- Modernisierungen bezuschusst.

Klar ist, mit viertausend Euro lassen sich komplexe Baumaßnahmen nur teilweise kompensieren. Hier gilt es zu realisieren, was für den ganz konkreten Pflegefall am wichtigsten ist. Dabei kann eine fundierte Wohnberatung unterstützen. Die ist übrigens förderfähig nach dem Pflegestärkungsgesetz, sagt der ZVSHK. Alle Bundesländer unterhalten ein dichtes Netz von Wohnberatungsstellen.

Zwecks Erarbeitung von Standards für das Pflegebad hat der ZVSHK ein Forschungsvorhaben namens „Pflegebad 2030“ initiiert. Das SanitärJournal bleibt am Ball.

Link zu den Präsentationen der Tagung

Mittwoch, 20.12.2017