Mehr Kohle für SHK-Azubis

Ab 2024 erhöht sich für Auszubildende die Mindestvergütung

Mehr „Cash inne Täsch“: Ab 2024 dürfen sich Auszubildende über mehr Geld freuen, denn die Mindestvergütung für Lehrlinge wird angehoben.

Das füllt nicht nur den Geldbeutel der Azubis, sondern kann der Sanitär-Branche auch neue Chancen eröffnen. Denn ein attraktiveres Einstiegsgehalt kann die SHK-Branche für potenzielle Auszubildende noch interessanter machen und somit den Fachkräftemangel langfristig mildern.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

  1. Ausbildungsjahr: Auszubildende bekommen eine Mindestvergütung von 649 Euro. Diese Anhebung stellt sicher, dass der finanzielle Einstieg in die Ausbildung bereits auf einem verbesserten Niveau erfolgt.

  2. Ausbildungsjahr: Im zweiten Ausbildungsjahr wird die Mindestvergütung auf 766 Euro erhöht. Diese Steigerung honoriert die gesteigerten Fähigkeiten und das vertiefte Fachwissen, das die Auszubildenden während ihres ersten Ausbildungsjahres erworben haben.

  3. Ausbildungsjahr: Das dritte Ausbildungsjahr bringt eine weitere Erhöhung der Mindestvergütung auf mindestens 876 Euro mit sich. Dies spiegelt nicht nur die fortgeschrittenen Fertigkeiten der Auszubildenden wider, sondern unterstreicht auch die Wertschätzung für ihre kontinuierliche Entwicklung.

Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Wertschätzung und berücksichtigen auch die gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere für junge Menschen, die sich in der Ausbildung befinden. Die Mindestvergütung stellt sicher, dass Auszubildende angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ohne finanzielle Hürden übermäßig zu spüren.

Besonders relevant kann diese Entwicklung für das SHK-Handwerk sein. Denn die verbesserte finanzielle Situation von Auszubildenden könnte dazu beitragen, talentierte junge Menschen für eine Ausbildung im Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Handwerk zu gewinnen.

Dienstag, 19.12.2023