Erst beklaut, dann auch noch Schuld

Wer trägt das Risiko auf der Baustelle?

Gutes Rad ist teuer, sagt der Chinese. Oder der hippe urbane Lastrad-Fahrer. Gutes Werkzeug und Baumaterial aber auch, weiß der Handwerker.

Und leidet, wenn es ihm geklaut wird. Vor allem, weil das mit einem Bau beauftragte Unternehmen grundsätzlich das Diebstahl-Risiko trägt, so ein Urteil des OLG Saarbrücken.

Nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, auch wegen der Gefahr eines Diebstahls gilt es, eine Baustelle gut abzusichern. Das musste jetzt eine Firma schmerzlich erfahren: Sie kümmerte sich nicht ausreichend um den Schutz und muss nun für den Schaden aufkommen (Quelle: Infodienst Recht und Steuern; LBS).

In dem konkreten Fall wurde aus einem noch nicht bewohnten Rohbau Material im Wert von mehr als 18.000 Euro gestohlen. Der Bauherr beschaffte die fehlende Ware wieder und kürzte eine später noch ausstehende Zahlung an das Bauunternehmen um etwa dieselbe Höhe. Denn: Das beauftragte Unternehmen sei für die Materialbeschaffung zuständig gewesen und müsse nach dem Diebstahl auch dafür aufkommen.

Das OLG Saarbrücken (Aktenzeichen 1 U 49/14) sah es als legitim an, dass der Bauherr die Angelegenheit so geregelt habe. Durch die Neubestellung und Bezahlung des gestohlenen Materials habe er ein Geschäft der Baufirma ausgeführt. Eigentlich sei diese verpflichtet gewesen, die gestohlenen Materialien auf ihre Kosten neu zu bestellen.

Bei der Ausführung von Bauleistungsverträgen trage die ausführende Firma das Risiko eines Diebstahls. Sie müsse dann auch entscheiden, ob benötigte Materialien und Hilfsmittel diebstahlgesichert auf der Baustelle verbleiben oder all abendlich von der Baustelle abgezogen werden.

Auch das schrieb das OLG dem Unternehmen ins Stammbuch: Zwar wurde das später gestohlene Material in dem Rohbau gelagert. Das bedeute aber nicht, dass der Bauherr das Diebstahlrisiko trage. Das bedürfe einer gesonderten Vereinbarung.

Donnerstag, 13.08.2020