Deckmäntelchen Volksgesundheit: Mehr Klarheit beim Rohwasser!

Was ist nicht schon alles über Wasser als „Lebensmittel Nr. 1“ geschrieben worden und wie wichtig es ist, Trinkwasser genusstauglich, sauber und rein zu halten.

Und das ist gut so. Denn es ist gut, dass Fachplanern, Fachhandwerkern und selbst Betreibern dadurch mittlerweile bewusst wurde: Anlog zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) als normativem Rahmen müssen wir für den Erhalt der Trinkwassergüte auf allen Ebene etwas tun. Jeder für sich, jeder an seinem Platz.

Das hat mal besser, mal schlechter funktioniert, so lange ein a priori stimmte: Die Versorger stellen das Wasser sauber, genusstauglich und rein zur Verfügung. Damit wir uns richtig verstehen: Das tun sie auch heute noch – vermutlich. Aber wie sich das saubere, genusstaugliche und reine Wasser zusammensetzt, bleibt in der über das Halbjahr oder Jahr geglätteten Trinkwasseranalyse das Geheimnis der Stadtwerke.

Mit breiter Brust wird diese Analyse (pflichtgemäß) veröffentlicht. Gerne garniert mit Werbesprüchen wie „Das Musterlandeshauptstadt Trinkwasser ist von erstklassiger Qualität. Das beweisen auch die regelmäßigen Trinkwasseranalysen der Stadtwerke Musterlandeshauptstadt. Bei der Wasseranalyse werden alle Inhaltsstoffe genauestens unter die Lupe genommen.“

Die Doppeldeutigkeit dieser Botschaft wird jedoch deutlich, wenn etwas passiert. Wie in Dorsten-Holsterhausen, wo jahrelang alles gut war. Bis auf einmal reihenweise Kupferrohre korrodierten – und keiner einen Grund dafür fand. Dann gab es den Aufstand der Geschädigten, weil keiner zahlen wollte. Und es gab Schlagzeilen. Aber trotzdem keinen Verantwortlichen – und auf einmal, quasi über Nacht, war alles wieder gut, die Schadensfälle wieder auf das Normalniveau gefallen. Könnte das vielleicht etwas mit den bereitgestellten Wasserqualitäten bzw. Veränderungen derselben zu tun haben? Nie, nie im Leben, weisen die Versorger solch einen Gedanken von sich. Dann doch lieber: Da waren die Handwerker selber dran Schuld. Weil sie zwischendurch ein paar Monate lang einfach mal falsch installiert haben. Später natürlich nicht mehr. Da haben sie zwar die gleiche Arbeit abgeliefert, die vorher angeblich falsch war, doch diesmal war sie wohl wieder richtig. Oder so…

Was für eine grandiose Argumentation aus berufenem (Versorger)Munde. Vor allem, weil ein Versorger in der Nachbarschaft nahezu zeitgleich zeigt, wie verantwortungsbewusst (kostenbewegt) in diesem Metier Entscheidungen gefällt werden: Mit Verweis auf das Minimierungsgebot nach TrinkwV (!) will er die Phosphatierung einstellen. Man trägt ja schließlich Verantwortung. Denn die Verbraucher werden dann nicht mehr mit der ungeheuren Max-Menge von 6,7 mg Phosphat pro getrunkenem Liter Leitungswasser belastet, wie sie in Fachkreisen anerkannt ist. So sieht aktiver Gesundheitsschutz aus. Vor allem vor dem Hintergrund, dass beispielsweise in jedem Liter Coca-Cola schon 140 mg Phosphat enthalten sind… Da tut die Restmenge von weniger 6,7 mg/l dem kleinen Zappelphilipp schon schaden, sobald das Phosphat in Bruchteilen der Frühstücks-Coca vom Wasserwerk kommt…

Reel betrachtet: Natürlich nicht. Aber den Rohrwerkstoffen in der Hausinstallation schadet der massiv reduzierte Phosphatgehalt sofort. „Für den Einbau neuer Leitungen empfehlen wir, den Werkstoff Kupfer nicht mehr einzusetzen“, heißt es daher auch in einer Presseerklärung.

Dem Versorger hingegen schadet die reduzierte Phosphorbeigabe nicht. Im Gegensatz zu früher. Als er noch mehr Phosphor inhibitierte. Denn die Aufwendungen für diese Beigabe liegen im gut siebenstelligen Bereich, rechnet ein Insider hoch. Da kann man doch urplötzlich mal seine Verantwortung um die Volksgesundheit entdecken, oder? Mit dem Verweis auf das Minimierungsgebot…

Man muss nicht bei jedem kleinen Problem nach dem Gesetzgeber rufen. Aber das Trinkwasser und die zugehörige „Verpackung“, die Hausinstallation, sind zu wertvoll, als dass solche Beliebigkeiten (selbst, wenn sie noch im Rahmen des gesetzlichen Handlungsspielraums bleiben) durchgehen sollten. Eine zeitnahe Veröffentlichungspflicht umfassender, aktueller Trinkwasseranalysen wäre da ein guter erster Schritt. Die verpflichtende Dokumentation im Wochenintervall der nächste…

Donnerstag, 13.07.2017