Brandschutzlösungen gemäß den neuen Bauordnungen erstellen

Die deutschen Bauordnungen wurden bzw. werden stark überarbeitet und sind voraussichtlich bis Ende 2017 rechtskräftig. Die vielen Veränderungen erfordern allerdings nicht nur ein Umdenken beim Fachhandwerk, in vielen Fällen sind auch neue Brandschutzlösungen erforderlich, um die Abnahmesicherheit zu gewährleisten. Wie diese abnahmesicheren Brandschutzlösungen beispielsweise für Rohrdurchführungen und Schachtbelegungen aussehen, dokumentiert Viega anhand einer Vielzahl neuer Prüfungen und Verwendbarkeitsnachweisen sowie umfangreicher Dokumentationen.

Das vertraute System der geregelten und ungeregelten Bauprodukte gemäß Bauregelliste gehört seit diesem Jahr der Vergangenheit an. Im Zuge harmonisierter Marktbedingungen innerhalb der Europäischen Union wurde Deutschland verpflichtet, diese Form der Zulassung von Bauprodukten zu ändern. Denn nationale Zusatzanforderungen zum CE-Zeichen werden als unzulässiges Handelshemmnis angesehen.

Sobald alle verwaltungsrechtlichen Schritte abgeschlossen sind – voraussichtlich im letzten Quartal 2017 – müssen Planer und Fachhandwerker nach einem völlig neuen System bewerten, welche Bauprodukte für welche Anwendungen verwendet werden dürfen.

Viega kann über eine Vielzahl von Prüfungen, Verwendbarkeitsnachweisen und entsprechenden Fachinformationen aber bereits die meisten Fragen beantworten, die sich daraus für die TGA-Branche ergeben.

Welche Verordnungen und Normen ändern sich konkret?

Im vergangenen Jahr wurde von der Bauministerkonferenz eine neue Musterbauordnung (MBO) verabschiedet. Die Verwaltungsakte, diese als rechtsgültige Landesbauordnungen zu verabschieden, laufen. Neu ist, dass zusätzlich eine Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zu beachten ist. Diese wird nach dem Prinzip der MBO ebenfalls in Landesrecht überführt.

Die Einführung der MVV TB wirkt sich auch auf eine TGA-relevante Norm aus: Die DIN 4109:1989 zum Schallschutz im Hochbau inklusive dem Beiblatt 2 wird abgelöst und ersetzt durch die DIN 4109:2016 mit den Teilen 1, 2 und 31-36.

Was ist in den überarbeiteten Bauordnungen anders oder neu?

In der MBO gibt es keine Bezugnahmen mehr auf die Bauregelliste. Hinzugekommen sind stattdessen Querverweise auf die MVV TB.

Nordrhein-Westfalen wird diesen Systemwechsel nutzen, um Bestimmungen des baulichen Brandschutzes denen anderer Bundesländer anzugleichen. Dazu zählt die Einführung der Gebäudeklasse 4 mit den entsprechenden F60-Anforderungen. Neu in NRW wird zudem sein, dass Leitungsdurchführungen durch alle raumabschließenden Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, abgeschottet werden müssen – also beispielsweise auch durch F30-Geschossdecken.

Was hat es mit der MVV TB auf sich?

Gemäß geltendem EU-Recht darf jedes Bauprodukt mit CE-Kennzeichen gehandelt werden, da darüber die Konformität mit der geltenden EU-Produktnorm erklärt wird. Zusätzliche nationale Sicherheitsbestimmungen, wie sie das deutsche System aus Bauregelliste, allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP), allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und Zustimmung im Einzelfall (ZiE) vorsieht, sind somit nicht mehr zulässig. Dennoch ist Deutschland bestrebt, die hohen Sicherheitsstandards für Gebäude zu bewahren.

Die MVV TB formuliert somit Anforderungen, die sich nicht auf das einzelne Produkt, sondern das Bauvorhaben beziehen. Planer und Fachhandwerker haben nun die Pflicht zu überprüfen, ob sich ein bestimmtes Produkt eignet, Teil einer Bauart zu sein, die den Sicherheitsanforderungen des Bauwerks entspricht. Die Sicherheitsanforderungen für Bauwerke werden weiter national vorgegeben.

Wie lässt sich die Verwendbarkeit feststellen?

Vereinfacht dargestellt ist das Grundprinzip: Die MBO verlangt, dass Bauprodukte das jeweils definierte Schutzniveau dauerhaft erfüllen (§ 3 Satz 1). Für Durchführungen durch Brandabschnitte heißt das beispielsweise: "Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind" (§ 40 Satz 1).

Stellt der Fachhandwerker beispielsweise aus einzelnen Produkten, also dem Rohr, der Befestigung, eventuell der Dämmung und Abschottung eine Bauart her, muss diese Bauart definierten Brandschutzanforderungen genügen. Welche das sind und welche Normen und Regelwerke dafür zu beachten sind, erläutert die MVV TB im Detail.

Für die Verwendbarkeitsnachweise der Bauarten gemäß diesen Vorgaben ändern sich die Begrifflichkeiten. Statt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) verleiht das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nun eine allgemeine Bauartgenehmigung. Anstelle einer Bauartgenehmigung kann auch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) für die Bauart verwendet werden. Darüber hinaus sind vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen durch die oberste Bauaufsichtsbehörde möglich. Damit wird die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) abgelöst.

Ansonsten dienen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) künftig hauptsächlich als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. Sie sind für Produkte erforderlich, zu denen die Verwaltungsvorschriften der Länder keine Technischen Bestimmungen enthalten und es keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt oder ein Bauprodukt von einer Technischen Baubestimmung wesentlich abweicht. Es kann auch per Verordnung ein abP verlangt werden. Ein abP ist nicht erforderlich, wenn das Bauprodukt eine CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 trägt.

Wie kann man in der "Eingewöhnungsphase" die Abnahme sicherstellen?

Wichtig ist, auf der Baustelle alle erforderlichen Nachweise der verwendeten Bauprodukte und angewandten Bauarten parat zu haben. Dazu zählen alle Prüfzeugnisse beziehungsweise die Leistungserklärung für Bauprodukte, die nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 CE-gekennzeichnet sind.

Viega hat deshalb alle relevanten Nachweise und Prüfzeugnisse in dem Nachschlagewerk "Anwendungstechnik für den baulichen Brandschutz" zusammengefasst. Enthalten ist auch ein Musterformular für eine Übereinstimmungserklärung. So kann der Fachhandwerker nicht wesentliche Abweichungen von den Viega Verwendbarkeitsnachweisen dokumentieren.

Darüber hinaus hat Viega bereits alle Prüfungen erfolgreich durchgeführt und dokumentiert, die gemäß der novellierten MBO und neuer MVV TB für den Brandschutz, den Schallschutz und soweit es Rohrleitungssysteme betrifft auch für den Wärmeschutz erforderlich sind.

Weiterführende Informationen: https://www.viega.de/brandschutz

Montag, 21.08.2017