Trinkwasserhygiene

Wie Planer und Vermieter das Risiko von Legionellenbefall minimieren können

Montag, 09.11.2020

Auch der Einsatz von WC-Spülkasten mit automatischer Stagnationsspülung erfordern vom Mieter nach seiner Rückkehr „kleinere“ Hygienemaßnahmen: Aus allen Armaturen an Dusche, Badewanne und Waschplätzen einschließlich der Küchenspüle sollte vor der ersten Nutzung ausreichend Wasser abfließen – es sei denn, auch hier wurden selbstspülende elektronische Auslaufarmaturen verbaut (Bild 7).

Mindestens aber sollten die Mieter im Mietvertrag darüber informiert und dazu verpflichtet werden, bei längerer Abwesenheit gemäß Tabelle 1 die Absperreinrichtungen für die Kalt- und Warmwasserleitungen der Wohnung zu schließen. So wird der Einfluss der ungenutzten Wohnung auf die Wassergüte in der Steigleitung auf ein akzeptables Maß begrenzt. Diese Absperreinrichtungen müssen ja ohnehin je Wohnung und Steigstrang vorhanden sein (DIN EN 806-2 Kap. 7.1). Sie sollten sich aus strömungstechnischen Gründen so nahe wie möglich am Abzweig befinden – also möglichst mit einem Abstand von nicht mehr als ca. 2 bis maximal 3d des Durchmessers der Steigleitung.

Sensor-Armaturen wie diese „Xeris“ von Schell können eine Nutzungsunterbrechung erkennen und darauf mit einer individuell einstellbaren Stagnationsspülung zum Erhalt der Wassergüte reagieren. Das integrierte Thermostat sorgt für eine gleichbleibende Temperatur und schützt vor Verbrühungen.
Quelle: Schell
Bild 7: Sensor-Armaturen wie diese „Xeris“ von Schell können eine Nutzungsunterbrechung erkennen und darauf mit einer individuell einstellbaren Stagnationsspülung zum Erhalt der Wassergüte reagieren. Das integrierte Thermostat sorgt für eine gleichbleibende Temperatur und schützt vor Verbrühungen.

Fazit

Der Erhalt der Wassergüte in der Trinkwasser-Installation von Wohngebäuden ist kein unbeherrschbares Hexenwerk, solange man sich bei Planung, Bau und Betrieb an die allgemein anerkannten Regeln der Technik hält. Während jedoch TGA-Planer und Fachhandwerker diese Regeln der Technik kennen und anwenden, sind oftmals Architekten über die hygienisch sinnvolle Anordnung von Versorgungschächten sowie die meisten Nutzer einer Trinkwasser-Installation über die möglichen hygienischen Folgen einer unzureichenden Nutzung nur unzureichend informiert. Dabei kann die hohe Wassergüte des Versorgers noch auf dem letzten Meter in der Wohnung verloren gehen, obwohl der Vermieter alles getan hat, um die einwandfreie Trinkwasserqualität bis dahin sicherzustellen.

Grundsätzlich ist auf Basis der dargestellten Untersuchungsergebnisse davon auszugehen, dass in der Vergangenheit Vermieter häufig zu Unrecht Mietkürzungen hinnehmen mussten, obwohl die Wassergüte ausschließlich in einer Wohnung, nicht aber in den zuführenden Hauptleitungen verloren gegangen ist. Hiergegen hilft nur eine Sensibilisierung der Mieter für die Problematik und eine entsprechende Verpflichtung zum regelmäßigen Wasseraustausch im Mietvertrag. Vermieter, die ihren Mietern im gehobenen Wohnungsbau mehr Komfort bieten möchten, können die Wohnungen durch Auslaufarmaturen und WC-Spülkästen mit einer nutzungsbezogenen Stagnationsspülung ausstatten lassen. In diesem Fall übernimmt die Elektronik den Wasserwechsel für jeden Hausbewohner automatisch – auch wenn dieser drei Wintermonate im Süden verbringt.

Quellen:

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist.

Ergebnisse von Untersuchungen durch ein Team um Prof. Dr. med. Kistemann, Direktor des Kollaborationszentrums der Weltgesundheitsorganisation (WHO CC for Health Promoting Water Management and Risk Communication) und stellvertretender Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Bonn 2010 bis 2014.

Von Peter Arens
Leiter Produktmanagement, Schell GmbH & Co.KG
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