Weiter lernen – oder allein in Gottes Hand

Montag, 15.10.2018

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Das ist weder besonders neu noch besonders originell – aber wahrlich wahr, wie das OLG Hamm mit seinem Urteil zur Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen jetzt mal wieder bewies (das SanitärJournal berichtete hier): Da rät der ZVSHK seit langem schon aus guten Gründen zur trockenen Dichtheitsprüfung mit Druckluft oder besser Inertgas – aber der OLG-Gutachter hätte dann doch lieber noch eine zeitnahe Spülung gesehen. Ergo: Der Handwerker ist schuld. Aber wenn es nach der Spülung und erst späterer Inbetriebnahme zur Verkeimung mit Legionellen gekommen wäre? Dann bekäme der Handwerker eben dafür den Schwarzen Peter…

Das kann es irgendwie nicht sein. Denn was sind Allgemein anerkannte Regeln der Technik, DVGW-Arbeitsblätter und Merkblätter des ZVSHK noch wert, wenn am Ende des Tages doch wieder nur ein einzelner Gutachter mit seiner nicht selten subjektiven Brille den Sachverhalt im Einzel-Fall nach Gutdünken bewertet und dem Fachplaner oder Fachhandwerker daraus einen Fall-Strick dreht?

Dabei zeichnet sich schon jetzt ab, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Aktuell halten beispielsweise bei den notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte immer mehr neueste Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung immer schneller Einzug in die Entwicklungswelt der Hersteller und in das Tagesgeschäft der Planer. Und das ist gut so, denn alle Regelwerke können – naturgemäß – nur den Kenntnisstand wiedergeben, der zum Zeitpunkt der Drucklegung (plus Zeitachse X für die Beratungen und Gelbdrucke vorab) galt. Der Schutz der Trinkwassergüte aber ist ein ebenso dynamisches wie komplexes Thema, das sich kontinuierlich entwickelt.

Die Kehrseite der Medaille ist jedoch zwangsläufig: Der Wissensstand von heute kann schon morgen veraltet, die Berechnungsgrundlage von morgen schon in einem Jahr von gestern sein. Und dazwischen sitzen der Fachplaner, der Fachhandwerker – mit ihrem redlichen Bemühen, es erst dem Bauherrn und im Zweifelsfall dann auch noch den Gerichten Recht zu machen…

Wie das in der Praxis aufzulösen ist? Eine spannende Frage mit bislang offener Antwort. Dass es so oder so aber nur über die kontinuierliche Qualifizierung der Planer und des Handwerks auf sehr hohem Niveau weiter gehen kann, das steht schon jetzt fest: Lebenslanges Lernen – neu initiiert.

Von Eckhard Martin
Chefredaktion SanitärJournal
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