Was tun mit stillgelegten Trinkwasser-Installationen?

Übertragung des Coronavirus durch Trinkwasser höchst unwahrscheinlich

Dienstag, 24.03.2020

Die umfassenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus lassen zahlreiche Trinkwasser-Installationen ungenutzt. Wie trotzdem die Trinkwassergüte...

... erhalten werden kann, erklären Branchen-Verbände mit einer gemeinsamen Empfehlung.

Die gegen die Ausbreitung des Corona-Virus getroffenen Maßnahmen führen zur Schließung von Einkaufszentren, Hotels, Ferienwohnungen, gastronomischen Betrieben und vielen anderen Einrichtungen. Mit der Folge, dass zahlreiche Trinkwasser-Installationen nicht mehr genutzt werden. Dennoch muss in diesen Fällen der bestimmungsgemäße Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sichergestellt sein. Dafür haben der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) eine aktuelle Empfehlung erarbeitet. Die soll den betroffenen Betreibern in der aktuellen Ausnahmesituation zur schnellen Hilfe dienen, so die Verbände.

Der Kampf gegen den Coronavirus erfordert auch die „Stilllegung“ zahlreicher Trinkwasser-Installationen.
Quelle: pexels.com
Der Kampf gegen den Coronavirus erfordert auch die „Stilllegung“ zahlreicher Trinkwasser-Installationen.

Folgende Maßnahmen seien daher zu ergreifen:

  • Primär sollte die Hygiene des Trinkwassers in Trinkwasser-Installationen in allen Gebäudetypen durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb (normale Nutzung) gewährleistet werden.

  • Ist die normale Nutzung, also der bestimmungsgemäße Betrieb nicht gewährleistet, so müssen diese Trinkwasser-Installationen mit Hilfe eines Spülplans* für die Übergangszeit betrieben werden.

  • Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage, einen solchen Spülplan* umzusetzen, so sollte er die Trinkwasser-Installation an der Hauptabsperreinrichtung absperren und die Trinkwasser-Installation mit allen Komponenten (Trinkwasser kalt und warm) vorübergehend außer Betrieb setzen.

*Spülplan: Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist durch den Betreiber (veranlasst/automatisiert) mindestens alle 72 Stunden an allen Entnahmestellen Trinkwasser (kalt und warm) zu entnehmen.

Diese Empfehlung ersetze allerdings nicht die Vorgaben der kommunalen Gesundheitsämter zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene gemäß Trinkwasserverordnung. Die seien weiterhin vollumfänglich zu beachten, betonen die Verbände.

Zu der in den letzten Tagen häufiger gestellten Frage, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 über das Trinkwasser übertragen werden kann, zitiert die Empfehlung eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) vom 12. März:

Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“

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