Trinkwasserhygiene

Warmwasser-Temperatur reduzieren als Energiesparmaßnahme?

Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene warnt vor Gesundheitsschäden

Dienstag, 09.08.2022

Angefeuert durch Aufrufe aus Politik, Energiewirtschaft und Medien suchen viele Verbraucher nach Möglichkeiten, um Energieverbrauch und Kosten zu reduzieren.

Das Bild zeigt einen Duschkopf aus dem Wasser läuft.
Quelle: Pixabay
Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. warnt vor der Reduzierung von Warmwasser-Temperaturen als Energiesparmaßnahme.

Der Wunsch nach Energieeinsparung in Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen macht hier auch vor dem Trinkwasser nicht Halt. Einige Vermieter versuchen bereits, mit Hilfe kreativer Ideen wie der zeitweisen Reduzierung von Raum- und Warmwasser-Temperaturen den Kosten Einhalt zu gebieten, ohne sich jedoch der Konsequenzen im Klaren zu sein. So kann beispielsweise die Reduzierung der Warmwasser-Temperaturen des Trinkwassers ungeahnte gesundheitliche Konsequenzen sowie enorme Folgekosten nach sich ziehen! Aus diesem Grund bezieht der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVQST e.V.) hierzu Stellung:

"Jeder Bürger in Deutschland hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Während man bei reduzierten Raumtemperaturen lediglich friert, besteht bei zu niedrigen Warmwasser-Temperaturen jedoch eine ernstzunehmende Gefahr für Gesundheit und sogar Leben der Benutzer!

Denn bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 °C besteht ein erhöhtes Risiko auf Vermehrung von Legionellen und anderen krankheitserregenden Bakterien in der häuslichen Trinkwasser-Installation. Wenn also in der Trinkwassererwärmungsanlage die Temperatur niedriger als die in den Regelwerken vorgeschriebenen 60 °C bis 55 °C eingestellt wird, kann sich aufgrund der zwangsläufigen Auskühlung auf dem Weg zur Entnahmestelle und im zirkulierenden System die Temperatur auf unter 50 °C abkühlen und dem Wachstum von Legionellen und anderen krankheitserregenden Keimen Vorschub gewähren. Legionellen sterben erst in Temperaturbereichen oberhalb 55 °C ab, und nur bei über 60 °C geschieht das in genügend schnellem Maße.

Selbst in der Fachpresse kursieren mittlerweile kuriose Meldungen, wie Zukunftsstrategien für eine energieeffiziente Trinkwassererwärmung aussehen könnten. Tatsächlich wird zwar bereits seit vielen Jahren an verschiedenen Techniken geforscht, die einen hygienisch sicheren Betrieb bei geringen Warmwasser-Temperaturen ermöglichen sollen. Nach Auskunft des Umweltbundesamtes und seiner amtlichen Mitteilung zur Kollisionsregelung zwischen TrinkwV und GEG liegt jedoch bisher für keine dieser technischen Lösungen ein stichhaltiger Nachweis vor, dass sie in der Praxis ebenso sicher funktionieren wie die Einhaltung der vorgegebenen Temperaturen. Im Gegenteil – Energieeinsparung darf nicht auf Kosten einer Gesundheitsgefährdung geschehen.

Differenzierte Betrachtung erforderlich

Jede Trinkwasser-Installation mit ihrer Warmwasserbereitungsanlage ist individuell auf die Erfordernisse des Gebäudes abgestimmt und muss zum hygienisch sicheren Betrieb auch dauerhaft innerhalb dieser geplanten Rahmenbedingungen betrieben werden, um jedem Verbraucher hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

Eine Kontamination mit krank machenden Mikroorgansimen auf Grund falsch umgesetzter Energiesparmaßnahmen muss anschließend mit erheblichem technischem oder organisatorischem Aufwand bekämpft werden, um eine Gesundheitsgefährdung der Nutzer zu verhindern. Demzufolge sind unbedachte, laienhafte Handlungen und Eingriffe in solche Systeme für alle Nutzer des Gebäudes als gesundheitsgefährdend einzustufen und gegebenenfalls mit unkalkulierbaren Folgekosten verbunden. Will man dann die Anlage wieder in einen bestimmungsgemäßen Betrieb setzen, sind beispielsweise aufwendige Gefährdungsanalysen, Reinigungen, Desinfektionen und Sanierungen die Folge. Die Kosten hierfür können dadurch den Einspareffekt schnell übersteigen.

Ebenso wenig zulässig ist ein zeitlich eingeschränkter Betrieb der Trinkwassererwärmung mit Zirkulation (Zeitschaltuhr), oder eine Betriebsweise mit abgesenkten Temperaturen (< 60/55 °C) in zentralen Großanlagen. Neben den gesundheitlich-hygienischen Risiken und entgegen der landläufigen Meinung wirkt eine tägliche temporäre Temperaturabsenkung letztendlich kaum Energie sparend, da für eine spätere Temperaturerhöhung ungleich mehr Energie eingesetzt werden muss.

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