Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene: Klare Regeln für Dichtheitsprüfung gesucht

Mittwoch, 16.01.2019

Gleichzeitig könnte die über lange Jahre in der Praxis erfolgreich angewandte Wasserdruckprüfung um wichtige Hygieneaspekte ergänzt werden. Möglich wäre beispielsweise eine Desinfektion der Leitungen durch geeignete Hilfsstoffe direkt vor Inbetriebnahme. Krankenhäuser setzen dieses Verfahren ein, um Verkeimungen auch bei längeren Standzeiten auszuschließen. Liegen zwischen der Dichtheitsprüfung und der Inbetriebnahme lange Zeiträume, ist es auch möglich, das Leitungssystem regelmäßig zu spülen. Auch so lässt sich das Verkeimungsrisiko wirksam reduzieren.

Zudem scheint nicht abschließend geklärt, wie hoch das Risiko in der Praxis tatsächlich ist. Denn belastbare, wissenschaftliche Studien mit mikrobiellen Untersuchungen zu den Parametern, die das Keimwachstum tatsächlich begünstigen oder verhindern, sind nicht vorhanden. Jedoch lassen Erkenntnisse aus Ländern mit weniger strengen Trinkwasservorschriften den Schluss zu, dass das tatsächliche Risiko einer Keimbildung signifikant geringer ist, als hierzulande vielfach angenommen wird. Mehr Klarheit und Transparenz könnten standardisierte, baubegleitende Untersuchungen liefern, die von unabhängigen Forschungsinstituten durchgeführt werden.

Fazit und Empfehlung

Die Rechtslage hinsichtlich der Dichtheitsprüfung von Trinkwasserleitungen in Gebäuden ist nicht eindeutig. Dies wird sich kurz- und mittelfristig voraussichtlich nicht ändern. Bis neue, eindeutige Regelungen greifen, sollten Installateure und Bauherren sich bei der Planung und Durchführung exakt an die Vorgaben der DIN EN 806 halten. Die Unternehmen sollten bei der Wahl der Prüfmethode deren Vor- und Nachteile genau gegeneinander abwägen und vor allem eindeutig klären, ob die damit verbundenen Risiken für sie in der Praxis beherrschbar sind. Allen, die bis zur abschließenden Klärung der Sachlage auf der sicheren Seite sein wollen, empfiehlt TÜV SÜD, möglichst unmittelbar vor der Inbetriebnahme gemäß DIN EN 806-2 mit Wasser bei 11 bar abzudrücken.

www.tuev-sued.de/is

Von Hermann Wagner
Leiter Zentralbereich Gebäudetechnik, Geschäftsfeld Bautechnik, TÜV Süd Industrie Service GmbH
Aktuelle Bewertung
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ihre Bewertung
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Dann stellen Sie der Redaktion hier Ihre Fachfrage!

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Möchten Sie die aktuellen Artikel per E-Mail erhalten?

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren