Trinkwasserhygiene

„Stehendes Wasser wird faul“

Donnerstag, 26.10.2017

Wasser und Luft gelten als wichtigste Lebensmittel für die meisten Lebewesen – allen voran für uns Menschen. Über die Reihenfolge mag man streiten. Während es nach zwei bis drei Minuten ohne Sauerstoff eng wird, kann man abhängig von Wetter und Umgebung bis zu ca. drei bis vier Tage ohne (Trink-)Wasser auskommen. Danach zu urteilen wäre Luft das wichtigste Lebensmittel der Menschen. Ist trinkbares Wasser also nur das zweitwichtigste Lebensmittel?

Quelle: Martin Marketing

Während trinkbares Wasser in Form von Trinkwasser aus dem Rohrleitungsnetz oder in Behältnissen bereitgestellt werden muss, steht Luft in der Erdatmosphäre fast immer zur Verfügung. Ganz ohne Technik, in ausreichenden Mengen frei verfügbar, ist hingegen trinkbares Wasser in der heutigen Zeit eher selten. Auf eine Raumklimaanlage kann daher eher verzichtet werden als auf die Bereitstellung von Trinkwasser. Umso wichtiger ist es, sich damit zu beschäftigen, wie das auf hygienische Weise geschehen kann.

Lebensmittel Wasser mit Verfallsdatum

„Fluent aquae“ sagten schon die Menschen im alten Rom. „Wasser muss fließen“, „Stehendes Wasser wird faul“ sind Redewendungen, die wir aus dem deutschen Sprachraum kennen.

In der Trinkwasserverordnung steht unter §17 „Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser“: „Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.“

In den Normen (anerkannte Regeln der Technik) finden wir das konkreter wieder: „Das nur in selten genutzten Anlagenteilen (zum Beispiel Zuleitungen zu Gästezimmern, Garagen- oder Kelleranschlüssen) enthaltene Wasser muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden, vorzugsweise einmal je Woche.“ (Quelle DIN EN 806-5)

„Installationen, die nach ihrer Fertigstellung nicht innerhalb von 7 Tagen in Betrieb genommen oder die länger als 7 Tage stillgelegt werden, sind entweder an der Hauptabsperrarmatur abzusperren und zu entleeren oder das Wasser ist regelmäßig zu erneuern.“ (Quelle DIN EN 806-5)

„Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine Betriebsunterbrechung dar und ist zu vermeiden. Soweit nachgewiesen werden kann, dass die Trinkwasserbeschaffenheit nach TrinkwV über längere Zeiten der Nichtnutzung erhalten bleibt und die Gebäude keinen besonderen Anforderungen unterliegen, darf diese Frist auf maximal sieben Tage verlängert werden. Eine längere Betriebsunterbrechung ist ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation.“ (Quelle VDI 6023) Wird die Kaltwasser-Temperatur (PWC) <  25 °C nicht eingehalten, so ist die Verlängerung von 3 auf 7 Tage kritisch zu sehen.

In der „Hygienekette“ von der Installation über die Inbetriebnahme bis zum Betrieb einer Trinkwasser-Anlage ergeben sich daraus mehrere Forderungen:

– Dichtheitsprüfung i.d.R. immer mit Luft (aus Sicherheitsgründen maximal 3 bar Überdruck). Nur bei „unverpresst undichten Fittingen“ fällt bei maximal 3 bar ein unverpresster Fitting auf;

– schriftlich dokumentierte Einweisung des Betreibers, Nutzers, Mieters in den bestimmungsgemäßen Betrieb;

– selten genutzte Verbraucher sind ein­zuschleifen, in Ringleitungen oder über Strömungsteiler anzubinden und notfalls mit automatischen Spüleinrichtungen zu versehen. Dazu gehören:

  • Füllanschlüsse für Heizung/ Kältekaltwasser etc.,
  • im Winter regelmäßig ungenutzte Außenzapfstellen,
  • nur von Gästen genutzte Sanitärräume,
  • gesetzlich geforderte aber nach Erfahrung selten genutzte Sanitärgegenstände (z. B. Behinderten-WC, Duschen in Schulturnhallen, die hinteren Objekte von Reihenanlagen, Stadien außerhalb der Saison),
  • thermische Ablaufsicherungen bei Wärmeerzeugern mit nicht regelbaren festen Brennstoffen (z. B. Scheitholzkessel, Kamine oder Kachelöfen mit Heizwärmeübertrager),
  • Löschwasserübergabestellen, Nachfüllanschlüsse von Behältern usw.

Bezogen auf die Planung sind unter dem Gesichtspunkt des Hygieneerhalts folgende Prämissen zu beachten:

– Hausanschlüsse PWC nicht im Heizraum oder Raum der zentralen Trinkwassererwärmung;

– PWC-Leitungen in Verteilung und Strängen getrennt von warmen Leitungen verlegen;

Von Axel Rathey
Beuth-Hochschule Technik Berlin
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