Software & Organisation

Steh-Duscher aufgepasst!

Es kann empfindlich teuer werden, nicht im Sitzen zu duschen…

Dienstag, 07.11.2017

Ebenso individuell wie wir Menschen selbst, sind auch unsere Vorlieben. Dies fängt bei den Gaumenfreunden an und hört bei den Schlafpositionen auf. Während die einen am liebsten in der Embryonalstellung schlummern, liegen die anderen bevorzugt auf dem Rücken. Anders sieht die Lage jedoch in punkto „Dusch-Stellung“ aus. Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, in welcher Position die meisten Menschen wohl am liebsten duschen: im Stehen. Nur wer gehandicapt ist, bevorzugt eine sitzende Haltung.

Das Bild zeigt eine Tomicek-Grafik von einem Sitzduscher.
Quelle: Tomicek/LBS
Nichts für Steh-Duscher! Das Kölner Landgericht hat jüngst entschieden: Wenn die baulichen Gegebenheiten im Bad ein Duschen im Stehen nicht möglich machen und der Mieter es trotzdem tut, muss er bei Feuchteschäden auch ins Portemonnaie greifen.

Manchmal jedoch, kann es empfindlich teuer werden, im Stehen zu duschen. Und zwar genau dann, wenn der bauliche Zustand eines Badezimmers keine andere Möglichkeit bietet und bei Missachtung Feuchteschäden im Bad entstehen, wie ein Gerichtsurteil des Kölner Landgerichts (Aktenzeichen 1 S 32/15) deutlich macht. Im konkreten Fall war ein Altbau-Badezimmer halbhoch gefliest, die restlichen Wände waren tapeziert. Im fensterlosen Raum selbst befand sich lediglich eine Badewanne. Trotzdem duschten die Mieter im Stehen und hatten dafür eigens sogar eine entsprechende Halterung angebracht.

Die Folge: Durch das stetige Spritzwasser kam es zur Schimmelbildung an den Wänden. Für die Beseitigung musste jedoch nicht der Eigentümer, sondern der Mieter als Verursacher aufkommen. Auf Grund des baulichen Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im Stehen ist hier nicht möglich, hieß es seitens des Gerichtes.

(Quelle: Infodienstes Recht und Steuern, LBS )

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