Bürgel sprach einen weiteren Punkt an: „Soll jemand, der einen Unfall hatte und daher kurzfristig (pflegegerecht) sanieren muss, von der Förderung ausgeschlossen werden?“ Sein Plädoyer: Der Umbau muss zügig durchgeführt werden. Daher müsse eine unbürokratische Bestätigung der notwendigen Maßnahmen durch den qualifizierten Fachmann künftig ausreichen, um Fördergelder zu erhalten.
Klar ist, mit viertausend Euro lassen sich komplexe Baumaßnahmen nur teilweise kompensieren. Hier gilt es zu realisieren, was ganz konkret für die zu pflegende Person am wichtigsten ist. Und nicht, was Angehörige eventuell toll und angesagt finden… Dabei kann eine fundierte Wohnberatung unterstützen. Die ist übrigens förderfähig nach dem Pflegestärkungsgesetz, sagt der ZVSHK. Alle Bundesländer unterhalten ein dichtes Netz von dafür zuständigen Wohnberatungsstellen. Dusche, Treppenlift und Handlauf werden am häufigsten von der Pflegekasse (mit)gefördert.
Am Rande: Mit dem neuen Pflegegrad 1 haben bis zu 500.000 zusätzliche Berechtigte Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Zwecks Erarbeitung von Standards für das Pflegebad hat der ZVSHK ein Forschungsvorhaben namens „Pflegebad 2030“ initiiert. Das SanitärJournal bleibt am Ball.