REACH als existenzielle Bedrohung

EU-Verordnungen gefährden Arbeitsplätze

Montag, 18.11.2019

Sie ist ein aktuelles Beispiel für die Überregulierungstendenzen in der EU: die europäische Chemikalienverordnung REACH!

Denn sie erweist sich als existenzielle Bedrohung für die deutsche Sanitärarmaturenindustrie. Das jedenfalls findet die VDMA-Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie. Sie behauptet: EU-Verordnungen wie diese gefährden Arbeitsplätze!

Mit ihren Verwendungsverboten, die derzeit für die Stoffe Chrom VI und Blei verhandelt werden, könnte REACH ganze Industriezweige dazu veranlassen, in Länder abzuwandern, die nicht den europäischen Richtlinien folgen müssen. Die nachhaltige heimische Produktion müsste aufgegeben werden. Daher fordern die Sanitärarmaturenhersteller ein Ende der Überregulierung in der europäischen Union und stattdessen eine europäische Harmonisierungspolitik, die auf anerkannte nationale Regeln, etwa bei Materialanforderungen, zurückgreift.

Verbot von Verchromung gefährdet Arbeitsplätze

Das Verfahren der Verchromung ist seit Jahrzehnten bewährt und fester Bestandteil bei der Herstellung von Armaturen – sagt die Branche. Dabei unterliegt die Verwendung des Stoffes strengen Arbeitsplatzgrenzwerten. Ist Chrom VI einmal auf die Armatur aufgebracht, sei es zwar völlig ungefährlich. Doch die Galvanik, bei der die Armatur in die als gesundheitsgefährdend eingestufte Chemikalie eingetaucht wird, könne für die Mitarbeiter eine potenzielle Gefahr darstellen. Das sei jedoch nicht der Fall, wenn der Prozess unter entsprechenden Schutzmaßnahmen abliefe, etwa computer- und robotergestützt und eingehaust, sodass der Mitarbeiter überhaupt nicht mit den Chrom VI-Bädern in Kontakt käme, weiß Andreas Dornbracht, Vorsitzender der VDMA-Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie, und versichert: Die deutsche Sanitärarmaturenindustrie hat ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern immer ernst genommen und tue dies auch weiter.

Themenlandkarte: Deutsche Markenhersteller sehen sich einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften gegenüber.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie (AGSI)
Themenlandkarte: Deutsche Markenhersteller sehen sich einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften gegenüber.

Doch jetzt droht dieser Produktion erstmal das Aus, Chrom VI wurde im Rahmen von REACH in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen. Seit dem September 2017 darf Chromtrioxid nicht mehr verwendet werden – es sei denn es liegt ein entsprechender Zulassungsantrag des Verwenders vor. Damit droht vor allem den kleineren Galvanikbetrieben die Schließung. Die erforderlichen Zulassungen würden sehr hohe, teilweise sechsstellige Geldsummen kosten und einen hohen Personalaufwand bedeuten. Dazu seien viele Betriebe nicht in der Lage und auch nicht bereit. Die Folge: Galvaniken würden ins Nicht-EU-Ausland verlagert, wo kein Verwendungsverbot von Chrom VI besteht.

Dornbracht fordert in Anbetracht der strengen Arbeitsschutzmaßnahmen in der deutschen Industrie daher eine Berücksichtigung nationaler Arbeitsplatzgrenzwerte statt zentrale europäische Verbote aus Brüssel. „Wenn wir uns nicht mehr mit Neuentwicklungen, sondern permanent mit den neuesten Vorgaben aus Brüssel befassen müssen, ist unsere Innovationskraft ernsthaft bedroht.“ Zudem bedeute die Unklarheit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Grenzwerten etwa bei der Verwendung von Blei in Sanitärarmaturen für jeden Hersteller eine sehr große Unsicherheit. „Wie sollen wir neue Produkte entwickeln, wenn wir nicht wissen, welche Werkstoffe künftig noch verwendet werden dürfen?“, so Dornbracht.

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