Laut dem Verband der Rohrinnensanierer verlängert das Verfahren die Lebensdauer der so sanierten Trinkwasserinstallation um 20 bis 25 Jahre und spart bis zu 50 Prozent der Kosten, verglichen mit der kompletten Erneuerung der Rohrleitungen.
Juristisch ist das letzte Wort in dem Würzburger Fall noch nicht gesprochen. Der BayVGH „hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.“