SHK-Systemtechnik

Wirbelt doch nicht so viel Staub auf!

Jetzt gelten strengere Grenzwerte am Arbeitsplatz

Freitag, 04.01.2019

Es ist nicht zu leugnen: Staub auf der Baustelle gehört für viele Handwerker einfach zur Arbeit dazu. Denn kaum jemand denkt dabei an die erhebliche Gesundheitsgefahr. Das sollte man aber. Insbesondere jetzt, wo der Grenzwert am Arbeitsplatz für sehr feine Stäube zum Jahresbeginn deutlich verschärft wurde.

Das Bild zeigt den Messestand der IPR Modul Systeme GmbH.
Quelle: Eckhard Martin
Das Thema Baustaub ist zurzeit allgegenwärtig, wie der Messestand der IPR Modul Systeme GmbH auf der GET Nord zeigt.

Staub fällt nahezu auf jeder Baustelle an. Zum Beispiel bei Abbrucharbeiten durch eine Badsanierung oder bei Wandbohrungen. Werden diese kleinen Teilchen dann eingeatmet, kann dies fatale Folgen haben. Etwa chronische Entzündungen der Atemwege. Bei besonders gefährlichen Stäuben wie Quarz, Metallstäuben und Asbest kann es sogar zu einer Staublunge oder Krebs führen. Das sind Einzelfälle? Nein. Denn Lungenerkrankungen wie beispielsweise der Lungenkrebs oder die Asbestose gehören zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn der Arbeitgeber die nötigen Schutzmaßnahmen kennt und vor allem auch anwendet. Und die Arbeitnehmer übrigens auch.

TRGS 504 regelt neue Grenzwerte

In der Praxis zeigt sich noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf. Viele mögliche Maßnahmen zur Staubminimierung werden erst gar nicht ergriffen. Dabei ist es Pflicht, Emissionen schon während der Entstehung zu verhindern oder zu reduzieren. Um den lässigen Umgang mit dem Staub zu unterbinden, wurden in jüngster Vergangenheit neue Vorgaben zum Arbeitsschutz erlassen: Mit dem Ziel, Gesundheitsrisiken durch Stäube zu reduzieren, hat das Bundesarbeitsministerium den Arbeitsplatzgrenzwert für die einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren, alveolengängigen Stäube (A-Staub), die bis in die Lungenbläschen gelangen können, in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 504 gesenkt. Und zwar deutlich. Der neue, verbindliche Grenzwert für gefährlichen E- und A-Stäube wurde auf allen Baustellen und für alle Gewerke mit Wirkung zum 1. Januar 2019 von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ reduziert! Um diesen Wert besser zu veranschaulichen, hier ein kleines Beispiel: allein das Fegen mit dem Besen auf einer Baustelle verursacht nach Schätzungen von Experten zehn Milligramm Staub.

Um die Staubgrenzen einhalten zu können, müssen einige Betriebe natürlich investieren – etwa in Maschinen, die eine Absaugung besitzen. Die Investition für eine solche Basisausrüstung zum staubarmen Arbeiten schätzt die Berufsgenossenschaft auf etwa 3.000 Euro. Allerdings fördert die BG Bau die Beschaffung staubarmer Techniken seit einigen Jahren finanziell im Rahmen von Arbeitsschutzprämien. Der Katalog der geförderten staubmindernden Technologien ist online verfügbar und wird ständig erweitert.

Kontrolliert ja doch keiner?

Und wer will die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen kontrollieren? Die BG Bau! Sie sucht die Baustellen auf und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Werden dabei Handwerker erwischt, die ihre Arbeiten ohne staubmindernde Maßnahmen ausführen, können die Kontrolleure die Arbeiten kurzerhand unterbrechen. Also immer darauf achten, dass ab jetzt nur noch staubmindernde Techniken eingesetzt werden, persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen wird und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde. Erst dann gibt die Berufsgenossenschaft ihr Okay.

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