Ausbildungsprämie noch nicht der Renner

13 Prozent weniger Ausbildungsverträge!

Mittwoch, 28.10.2020

Durch Corona bricht auch die Zahl neuer Ausbildungsverträge in diesem Jahr um massive 13 Prozent ein. Die Regierung steuert gegen - mit der Ausbildungsprämie.

Seit Anfang August gilt das Angebot - die Nachfrage ist jedoch noch überschaubar... Die Rede ist von der Ausbildungsprämie: Kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU), also auch die meisten Handwerksbetriebe, erhalten im Zuge der Corona-Krise einen einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Und 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplatz. Unter präzise definierten Voraussetzungen. Genau da sieht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Hasen im Pfeffer liegen und stellt fest, dass "wegen der restriktiven Förderbedingungen die Erwartungen der Betriebe vielfach enttäuscht sind." ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte legt mit markigen Worten nach: "Die Bundesregierung ist aufgerufen, das Programm nachzubessern. Aus der Corona-Krise darf keine Ausbildungskrise werden. Wir im Handwerk geben niemanden verloren - keinen Jugendlichen und erst recht keine Generation Corona."

Das Handwerk gibt wegen Corona keinen Auszubildenden verloren, so der ZDH.
Quelle: ZVSHK
Das Handwerk gibt wegen Corona keinen Auszubildenden verloren, so der ZDH.

Tatsächlich ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge infolge der Corona-Krise massiv eingebrochen: So wurden zwischen Januar und Juli 2020 rund 82.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen (laut Lehrlingsrollen der Handwerkskammern) - ein recht deutliches Minus von 13 Prozent, verglichen mit dem Vorjahr! Die Regierung reagierte darauf mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern". Das wurde vom ZDH auch begrüßt, der Verband hätte sich aber ein weniger bürokratisches und komplexes Antragsverfahren gewünscht. So müssen beispielsweise Handwerksunternehmen erheblich von der Corona-Krise betroffen sein, heißt es in den Eckpunkten des Programms: "Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist." Des Weiteren setzt eine Förderung voraus, "dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert. Verglichen werden die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen worden sind, mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre (2017–2019) abgeschlossenen Ausbildungsverträge."

Die Förderung ist bei der Bundesagentur für Arbeit hier zu beantragen. Die Eckpunkte des Programms finden sich hier.

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