Amtlicher Einsatz für Umweltschutz. Aber mal so richtig unseriös!

Mittwoch, 11.01.2017

Das Umweltbundesamt startete mit einem wahren Kracher ins neue Jahr. Während tout le monde noch im post-silvestrischen Trauma derilierte, schmetterten die steuer-alimentierten Berufsumweltschützer aus Berlin: „Abbau umweltschädlicher Subventionen stockt weiter“. Die Pressemitteilung dazu hatte die Startnummer 1/2017 – und verursachte in den Medien an den nachrichtenarmen Neujahrstagen einen entsprechend reichweiten Aufschlag.

Vor allem, weil UBA-Präsidentin Maria Krautzberger als Konsequenz daraus für Fleisch eine Anpassung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent forderte. Die Begründung: „In Deutschland ist die Landwirtschaft beispielsweise Hauptverursacher der Methan- und Lachgasemission.“ Über die Fleischproduktion. Wegen der „Winde“, die vor allem von Kühen ausgehen.

Von dem Lachgas hätte ich gerne etwas gehabt, als die Pressemeldung auch in unserer Redaktion auf den Tisch kam – wenn die Art und Weise, in der die Bundesbehörde hier kommuniziert und manipuliert, nicht so traurig gewesen wäre. Denn die „aktuelle Studie“, die unter dem Datum 5.Januar 2017 verkauft wird, basiert im Wesentlichen auf Zahlenmaterial aus 2012. Also mindestens fünf Jahre alten Daten, die verkauft werden, als seien sie von heute! In einer Zeit, in der die Subvention von vorgestern schon lange Schnee von vorgestern ist und die Zahlungsfähigkeit von KfW und Co. – bezogen auf einzelne Fördertöpfe – manchmal nicht weiter reicht als bei Nebel der Blick über die Spree.

Auf unsere Nachfrage, wie das denn zusammengehe, die „aktuelle Studie“ und die Zahlen aus 2012, wurde auf eine Formulierung in der Studie selbst verwiesen (Zitat): „Angesichts der Schwierigkeiten, den einzelnen Subventionen die verschiedenen Umweltschadenswirkungen quantitativ zuzurechnen, stellt dieser Bericht die Wirkungsbeziehungen zwischen den Subventionen und ihren umweltschädlichen Auswirkungen rein qualitativ dar. Selbstverständlich werden die Subventionen aber soweit möglich quantifiziert. Einheitlicher Bezugszeitraum ist dabei das Jahr 2012, damit eine möglichst vollständige Datengrundlage zur Verfügung steht. Um auch aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind in diesem Bericht jedoch auch Subventionen enthalten, die nach 2012 eingeführt wurden.“

„Rein qualitative Darstellung der Wirkungsbeziehungen zwischen den Subventionen und ihren schädlichen Umweltauswirkungen“! Man muss sich diese Formulierung wirklich auf der Zunge zergehen lassen – bevor man innerlich explodiert aufgrund der Unverfrorenheit, mit der hier numerische Fakten und absolut subjektive Bewertungsmaßstäbe so lange miteinander verquirlt und in krude Wechselbeziehungen gesetzt werden, bis sie ins ideologisch gefärbte Weltbild passen und der politisch korrekten Umerziehung der breiten Massen dienlich sind…

Ob man der Umwelt damit wirklich hilft? In dem Sinne, dass vielleicht tatsächlich über die Auswirkungen der einen oder anderen Subvention auf Flora und Fauna, auf Sommer, Sonne, Luft und Meer mal stärker nachgedacht würde? Es darf bezweifelt werden. Dazu ist die öffentliche Wahrnehmung zu punktuell und die Wechselbeziehung zwischen Ursache und Wirkung im Umweltschutz viel zu komplex – wie das UBA hier ja selbst am besten unter Beweis stellt.

Oder halten es die beamteten Umweltschoner am Ende nicht doch eher mit Bert Brecht, der ungefähr genauso weit östlich vom Zoologischen Gartens starb wie das UBA westlich davon (noch) existiert: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“, fabulierte der deutsche Denker dereinst. Und nahm damit vorweg, was in postfaktischen Zeiten heute wohl gesellschaftsfähig geworden ist: Was schert uns sorgfältiges Arbeiten mit belastbaren Aussagen, wenn Meinung allein schon ausreicht, um einen Präsident(inn)en-Posten zu rechtfertigen und das UBA in die Schlagzeilen zu bekommen?

Rinder auf der Weide.
Quelle: Martin
Das Rind springt hoch, das Rind springt weit. Das kann es tun, es hat ja Zeit! Es sei denn, es gerät ins Visier des UBA. Dann würde auch das Kälbchen mit nur 15 Prozent Fleischanteil in der gleichnamigen Leberwurst zur Seite springen, denn zumindest mehrwertsteuerseitig sollte der Satz auf 19 Prozent erhöht werden. War, wegen der Rindvieh-Winde, zumindest die Forderung. Die jetzt vom Tisch ist, also die Forderung. Im Gegensatz zu den bis 70 Prozent Schweinereien, die in derselben Wurst zugelassen sind.

Von Eckhard Martin
Chefredaktion SanitärJournal

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